Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 101. Sitzung / Seite 151

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ausliefert, wann es einem gerade gefällt oder wann es zufällig zu entsprechenden Mehrheiten kommt.

Die Einladung seitens meiner Fraktion – und damit nehme ich etwas vorweg, was der Ausschussvorsitzende von der ÖVP-Fraktion sagt – lautet, dass wir uns ernsthaft darüber unterhalten müssen, wie wir mit der parlamentarischen Immunität auch im zivilrechtlichen Bereich und in ähnlichen Dingen vorgehen sollten. Dass wir hier eine Einigung erzielen sollten, steht nach wie vor fest. Das Parlament oder die Vertreter hier sind nicht daran gehindert, zu arbeiten. Setzen wir uns zusammen! Es muss mittelfristig eine neue Regelung her! An dieser sollten wir arbeiten, und die Einladung dazu steht. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

18.01

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ist die Immunität notwendig, ja oder nein? Privileg für Politiker oder Errungenschaft und Schutz vor Willkür? – Unterschiedliche Behauptungen, Meinungen, Sichtweisen. Wichtiger für die Opposition, oder um vermeintliche Probleme aufzeigen zu können? – Ich möchte darüber nicht urteilen. Ich meine, dass die Immunität des Parlamentariers eine wichtige Errungenschaft ist.

Wir haben – das ist richtig – 1996 die Spruchpraxis geändert. Sie wurde 1998 evaluiert, und die Vorgangsweise wurde bestätigt. Wir hatten am 11. Mai des letzten Jahres eine sehr intensive Debatte darüber, weil Kollege Pilz eine Auslieferung haben wollte. Dem wurde nicht entsprochen, weil es nicht sein kann, dass einem Wunsch entsprechend oder sozusagen aus dem Anlassfall eines Einzelnen zu entscheiden ist. Es steht wohl außer Zweifel, dass das nicht die Entscheidungsmöglichkeit eines Einzelnen sein soll, sondern es ist dies eine Entscheidungskompetenz des Kollegialorgans.

Meine Damen und Herren! Wichtig ist mir als dem Obmann des Immunitätsausschusses, dass Entscheidungen nicht aus der Tageslaune heraus und nicht entsprechend dem Aspekt "Regierung gegen Opposition" getroffen werden, sondern tatsächlich in einer ruhigen, fairen, objektiven Debatte zustande kommen.

Ich stehe nicht an, zu bestätigen, was Kollege Gradwohl gesagt hat: dass wir uns entschieden haben, man sollte über eine grundsätzliche Reform reden. Aber alle diesbezüglichen Gespräche sind offensichtlich nicht so weit gediehen, dass wir heute schon zu einer derartigen Entscheidung kommen könnten. Wir haben aber fixiert, wieder zu der Entscheidungspraxis von vor 1996 zurückzukehren, und haben auch fixiert – übrigens einstimmig –, dass diese Entscheidungspraxis bis zum Ende dieser Legislaturperiode Gültigkeit haben soll. Dann wollen wir uns über die getroffenen Entscheidungen nochmals ein Bild machen.

Meine Damen und Herren! Dieser Grundsatzbeschluss hat – das ist richtig – momentan zu einer Verringerung der so genannten Auslieferungsbegehren geführt. Aber das war nur kurze Zeit so. In der bisherigen kurzen Zeit der XXI. Legislaturperiode hat es immerhin schon 25 Auslieferungsersuchen gegeben. Wir sind also wieder bei jener Zahl angelangt, wie sie früher gegeben war, als offensichtlich unter dem Schutz der Immunität deutlicher – ich formuliere es bewusst so – gesprochen wurde.

Meine Damen und Herren! Mein Appell an alle lautet: Niemand hindert einen Parlamentarier daran, trotz der Immunität so zu argumentieren, dass die Öffentlichkeit ein richtiges Bild von den Kolleginnen und Kollegen hat. Niemand hindert einen Parlamentarier daran, Formulierungen und Argumente so vorzutragen, dass kein Anlass für Auslieferungsbegehren besteht. Ich bitte alle, diesen Hinweis ernst zu nehmen.

Wir sollten uns insbesondere dessen bewusst sein, dass aus der Sicht der Außenstehenden und der nicht hier Tätigen die Immunität immer als Privileg gesehen wird. Ich meine, sie ist kein Privileg. Sie ist eine wichtige Errungenschaft, damit politisch Tätige entsprechend Missstände


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