Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 37

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Abänderungsantrag eingebracht, der die Schwiegereltern beziehungsweise Kinder einbezog. Wir sind der Meinung, dass es gerade in einer solch sensiblen und wichtigen Situation im Leben von Menschen notwendig ist, allen Lebensformen dieses Recht zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Meine Damen und Herren! Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Karl Öllinger und KollegInnen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Im Artikel I Z 3 wird im § 14a Abs. 1 zweiter Satz der Ausdruck "von Geschwistern, Schwiegereltern und Schwiegerkindern" durch den Ausdruck "von Lebensgefährten aus gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, Geschwistern, Eltern und Kindern von Partnern aus Ehen und Lebensgemeinschaften" ersetzt.

*****

Meine Damen und Herren! Es geht darum, dass wir, wenn wir solch ein Gesetz beschließen, es doch allen Lebensformen ermöglichen müssen, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, und nicht neue Lebensformen und Lebensformen, die sich inzwischen schon etabliert haben, wieder diskriminieren. Ich appelliere wirklich an Ihr soziales Gewissen, diesem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Pumberger! Wenn Sie im Ausschuss zugehört hätten, dann würden Sie den Schwerpunkt unserer Kritik kennen, und das ist nicht nur die Kritik der sozialdemokratischen Fraktion und der Opposition. Sie haben gestern einen offenen Brief des Katholischen Familienverbandes erhalten. Sie wissen auch aus den Gesetzesbegutachtungen, dass alle Organisationen, die heute schon Sterbebegleitung machen und daher wissen, wovon sie reden, an Sie appelliert haben, dass Sie eine Mindestentgeltleistung vorsehen, dass die Menschen, die jene betreuen, die aus dem Leben gehen, auch einen Ersatz haben, dass es ihnen auch möglich wird, finanziell dieses Recht überhaupt in Anspruch zu nehmen. (Abg. Dr. Pumberger: Sie waren 30 Jahre untätig!)

Herr Kollege Pumberger, Sie brauchen nicht von Untätigkeit zu reden; Sie wissen selbst, dass das ein großes Tabuthema in unserer Gesellschaft ist. Ich habe Ihnen deswegen auch erläutert, wie wir zu dieser Thematik heute überhaupt gekommen sind. (Abg. Steibl: Die Regierung hat es angefasst, und diese Regierung hat es angefangen!)

Ich finde es sehr interessant, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, dass Sie bei dieser Thematik so aggressiv werden. Ich verstehe es nur nicht (Beifall bei der SPÖ), denn eigentlich ist das ein Thema, bei dem wir einen Konsens erzielt haben. Es ist nur deshalb so, weil Sie es nicht schaffen, eine Existenzsicherung zustande zu bekommen, und zwar gar nicht deshalb, weil es an Geld mangelt, sondern deswegen, weil Sie es offensichtlich nicht wollen. (Abg. Steibl: Das ist eine Unterstellung! Das ist eine Unterstellung!)

Frau Kollegin Steibl: Hätten Sie zugehört, dann wüssten Sie, dass wir Ihnen vier verschiedene Modelle vorgelegt haben – darunter ein Darlehensmodell. Sie waren nicht bereit, nur ein einziges dieser Modelle zu akzeptieren. Das liegt nicht am Geld, das liegt nicht am Budget, sondern das liegt an Ihrem Nicht-Wollen, und das sage ich Ihnen hiemit ganz deutlich! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald. )

Ich habe mich gestern um 7 Uhr in der Früh bei Herrn Minister Haupt herzlich dafür bedankt, dass er uns noch einen Gesprächstermin für Parteienverhandlungen gegeben hat, damit wir


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