vielleicht doch noch zu einem minimalen Grundkonsens kommen. Sie, meine Damen und Herren, haben aber daraus eine einzige Politshow gemacht. Ich bedauere das wirklich zutiefst. (Abg. Dr. Feurstein: Das lehne ich ab! Das lehne ich ab!)
Jawohl, Herr Kollege Feurstein! Sie waren nicht bereit, sich nur einen Millimeter von Ihrem Standpunkt wegzubewegen, nicht einen einzigen Millimeter! (Abg. Dr. Feurstein: Unerhört ist das! Unerhört ist das!) Das sage ich Ihnen schon, und das bedauere ich, weil ich glaube, dass dieses Thema keines ist, aus dem man politisches Kleingeld schlagen sollte. Wir waren ernsthaft bemüht und haben Ihnen die Chance geboten, einen Grundkonsens zu finden, weil das ein Thema ist, das für Menschen ganz wesentlich ist. Wir wollen, dass alle Menschen in Zukunft die Möglichkeit haben, von diesem Recht Gebrauch zu machen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald. )
Es tut mir Leid, dass Abgeordnete dieses Hauses nicht nachvollziehen können, dass es Menschen gibt, die sich nicht gegen Entfall des Entgelts freistellen lassen können, weil sie ihre Mietkosten weiter zu zahlen haben, weil sie die Betriebskosten weiter zu zahlen haben, weil es ihnen nicht möglich ist, ihre Lebenshaltungskosten auf eine andere Art und Weise zu tilgen. Ich bedauere das wirklich zutiefst.
Sie brauchen nicht mit dem Härteausgleichsfonds zu kommen. Sie haben nicht gesagt, wie dieser Härteausgleichsfonds in Zukunft dotiert sein wird, denn wenn es so bleibt, wie er derzeit dotiert ist, dann wird kein Mensch etwas davon bekommen, oder Sie lassen andere Härtefälle aus, dann bekommen diese nichts. Ich finde es wirklich unseriös, wie Sie mit diesem Thema umgehen! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Es sollte bei diesem Thema doch nicht so weit gehen, dass jener Zynismus Platz greift, der im Ausschuss von Ihnen zum Teil an den Tag gelegt worden ist, indem Sie gesagt haben, es müsse einem auch etwas wert sein, wenn man einen Menschen beim Sterben begleiten kann. Das darf doch bei diesem Thema keine Frage sein! Es ist Ihnen wert, bei der Geburt eines Kindes bis zu 36 Monaten Geld zu bezahlen, aber es ist Ihnen nicht wert, drei bis sechs Monate das gleiche Geld aufzubringen, wenn es darum geht, einen Menschen in seiner letzten Phase zu begleiten. Ich frage mich: Wo bleibt da Ihre familienpolitische, wo bleibt da Ihre humane und wo bleibt da Ihre soziale Einstellung, meine Damen und Herren? (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bringe daher, meine Damen und Herren, einen weiteren Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und KollegInnen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1132 der Beilagen betreffend die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Familienhospizkarenz
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
I. Artikel 1 Zif 3: § 14a Abs. 1 1. Satz lautet:
Der Arbeitnehmer kann schriftlich eine Herabsetzung, eine Änderung der Lage der Normalarbeitszeit oder eine Freistellung von der Arbeitsleistung zum Zweck der Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen im Sinne des § 16 Abs 1 letzter Satz UrlG für einen bestimmten, sechs Monate nicht übersteigenden Zeitraum unter Bekanntgabe von Beginn und Dauer verlangen, auch wenn kein gemeinsamer Haushalt mit dem nahen Angehörigen gegeben ist.
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