Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 52

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In vergangenen Zeiten hat es für solche Posten überhaupt keine Ausschreibung gegeben, sondern diese sind von den Sozialdemokraten besetzt worden. Da hat sich jetzt etwas geändert. (Abg. Dr. Cap: Das ist eine Schmähausschreibung!)

Aber auf jeden Fall ist es beschämend, dass sich ein Abgeordneter dieses Hauses bei der Behandlung einer so wichtigen Materie wie der Familienhospizkarenz über solche Dinge äußert. Kollege Nürnberger! Du hast im Rahmen der Dringlichen Anfrage, in der Arbeitsmarktthemen behandelt werden, noch genügend Gelegenheit, darüber zu sprechen. Aber so ist es eben. Sie treten so ein wichtiges Gesetz mit Füßen. Daran zeigt sich, wie Familienarbeit in den Reihen der SPÖ mit Füßen getreten wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Dieses Familienhospizkarenzgesetz ist für mich ein wichtiger Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Durch das Familienhospizkarenzgesetz werden die Sterbebegleitung naher Angehöriger, Eltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschwister, Adoptivkinder und die Betreuung schwersterkrankter Kinder ermöglicht und erleichtert.

Die Sozialdemokraten hätten ja in den vergangenen Jahren die Möglichkeit gehabt, für eine Erleichterung und Änderung in dieser Hinsicht zu sorgen. Jeder Arbeitnehmer, der bisher mehr Zeit für die Pflege eines Mitgliedes seines Familienverbandes aufgewendet hat, als seiner Freizeit entsprochen hat, oder einen Sterbenden begleitet hat, hat bisher seinen Arbeitsplatz gefährdet. In Zukunft hat ein Arbeitnehmer bei Betreuung von Angehörigen einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung der Normalarbeitszeit, auf Änderung der Normalarbeitszeit oder auf eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes bis zu drei Monaten mit einer Verlängerung sogar bis zu einem halben Jahr. Während dieser Zeit sind diese Personen arbeitslosen-, kranken- und pensionsversichert. Das ist vor allem für Frauen sehr wichtig, die oft Schwierigkeiten haben, die entsprechenden Pensionsversicherungszeiten zu erwerben. Das ist hiemit gewährleistet. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das muss einmal klipp und klar gesagt werden, weil es immer wieder heißt, die Pflege liege hauptsächlich in den Händen der Frauen. Die Kinder bekommen auch die Frauen. Es ist kein Mann ausgeschlossen von der Pflege von Angehörigen und von der Begleitung Sterbender, schon gar nicht durch dieses Gesetz. Es wird dadurch auch die professionelle Pflege keinesfalls in Frage gestellt, sondern diese ist ebenfalls möglich. Die Pflege und Begleitung einer Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, ist eher selbstverständlich, aber dies ist nicht die Voraussetzung. Es ist auch möglich, Familienangehörige, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen, zu pflegen.

Herr Kollege Öllinger, ich habe Verständnis dafür, wenn du sagst, diese Möglichkeit müssten auch Lebensgefährten eingeräumt bekommen, und trete auch dafür ein. Der Bereich der Anspruchsberechtigten könnte ausgedehnt werden. Aber das ist momentan nicht finanzierbar, weil die entsprechenden finanziellen Mittel nicht zur Verfügung stehen. (Abg. Reheis: Ihr braucht es für die Abfangjäger!) Auch die Forderung der SPÖ nach finanzieller Absicherung, und zwar in gleicher Höhe wie der Arbeitslosengeldanspruch, ausbezahlt durch den FLAF, ist momentan nicht umsetzbar. Das ist das Problem, das wir jetzt haben. Aber es wird in zwei Jahren eine Evaluierung geben. Wir werden uns das anschauen, und vielleicht können wir das in zwei Jahren dann auch umsetzen.

Familien, die durch die Anspruchnahme dieser gesetzlichen Möglichkeit in finanzielle Not geraten, haben die Möglichkeit, Geldaushilfen aus dem Familienhärteausgleichsfonds zu erhalten; ein Rechtsanspruch darauf ist gegeben. Der Herr Sozialminister hat angekündigt, er wäre auch bereit, einer Vorschussregelung, was das Pflegegeld betrifft, zuzustimmen, und zwar in dem Fall, wenn ein Sterbender aus dem Krankenhaus entlassen und dann zu Hause gepflegt wird. Wir wissen, dass die Einstufung hinsichtlich des Pflegegeldanspruches oft bis zu zwei Monate dauert. Es müsste eine Möglichkeit geschaffen werden, einen Vorschuss zu bekommen.


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