Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 57

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Wir wissen, dass es heute durchaus Praxis ist, dass nach einer gewissen Zeit, etwa nach sechs Monaten, das Pflegegeld neu eingestuft werden kann. Es gibt auch die Möglichkeit einer Rückstufung, wenn sich der Gesundheitszustand des Patienten erfreulicherweise so verbessert, dass der Patient über die sechs Monate hinaus in Pflege bleibt und hoffentlich auch wieder genest. Somit kommt es auch nicht langfristig zu einer Ungleichbehandlung zwischen Pflegegeldbeziehern.

Wenn sich der zu Pflegende dafür entscheidet, das Pflegegeld zu akquirieren, dann ist auch mit inkludiert, dass der zu Pflegende, wenn er in den häuslichen Bereich verlegt wird, neben der Pflege durch Familienangehörige oder sonstige in diesem Gesetz umschriebene Personen auch eine begleitende professionelle Pflege beanspruchen kann.

Wir sind uns, so glaube ich, alle einig – auch Sie, Herr Professor Grünewald, haben das in Diskussionen mehrfach zum Ausdruck gebracht –, dass auch im Bereich der Pflegehospiz eine begleitende Pflege durch ausgebildete Profis unverzichtbar ist, um für den Betreuten auch in der letzten Phase seines Lebens eine hohe Qualität der Versorgung neben der Betreuung in häuslicher Umgebung durch seine liebsten Angehörigen sicherstellen zu können.

Herr Kollege Öllinger! Die Argumente, die Ihre Fraktion eingebracht hat, wonach durchaus denkbar ist, dass in der letzten Phase andere Partner als die heute im Gesetz umschriebenen in die Pflege eintreten – siehe das Beispiel, das Kollege Öllinger hinsichtlich der AIDS-Kranken gebracht hat –, sind für mich durchaus nachvollziehbar. Ich werde mich im Rahmen der zweijährigen Evaluierungsfrist, die im Gesetz festgeschrieben ist, um eine Erweiterung bemühen, und zwar unter Bezugnahme auf die Erfahrungen, die die betroffenen Kreise gemacht haben, und nach Rücksprache auch mit jenen, die heute von der Caritas bis zum Diakoniewerk mit der Pflege betraut sind, um so zu einer größeren Menschlichkeit beizutragen.

Es gibt bei uns in Kärnten das Sprichwort: Das Hervorragende ist der Feind des Guten. Ich sage in aller Klarheit: Immer dann, wenn etwas in die Praxis umgesetzt wird, gibt es die Möglichkeit, etwas noch besser zu machen. Ich meine, angesichts der europäischen Entwicklung sollten wir nicht rückschrittlich ewig an Verbesserungen feilen. Das kostet alles Zeit und nimmt den zu Pflegenden vielleicht eine nicht mehr wiederkehrende Chance. Nach Holland, das der Ausgangspunkt der Vier-Parteien-Regelung war, hat nunmehr auch Belgien als zweites Land einen ähnlichen Schritt gesetzt. Ich glaube nicht, dass wir gut beraten wären, würden wir die österreichische Antwort auf die holländisch-belgische Lösung einfach so lange hintanhalten, bis wirklich der letzte Punkt in allen Details erfüllt ist und wir sagen könnten, ein Jahrtausendwerk für die nächsten 50, 60 oder 70 Jahre medizinischer Erkenntnis geschaffen zu haben.

Zum Härtefonds. Wir haben uns eigentlich in der Diskussion relativ angenähert, zumindest was die offiziellen Aussagen betrifft, die Kollege Öllinger formuliert hat, der von 6 000 bis 8 000 S gesprochen hat, die für ihn als Mindestgrundsicherung – im Vergleich etwa mit den Leistungen des Kinderbetreuungsgeldes und anderem – vorstellbar wären. Das ist eine nachvollziehbare, auch für die Öffentlichkeit durchaus sinnvolle Argumentation.

Nun zur Härtefondsregelung. Aus dem Härtefonds werden im Durchschnitt 36 000 S ausgezahlt. Wenn Sie also annehmen: 36 000 S durch sechs Monate – das ist die Längstbezugzeit in der derzeitigen Regelung der Familienhospizkarenz –, so kommt man diesen 6 000 S relativ nahe.

Ich glaube, dass auch hier die Standpunkte nicht sehr weit voneinander entfernt sind. Ich habe Ihnen allen gestern in der Früh auch versichert, dass ich bis zur Umsetzung der legistischen Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz 2001 und der entsprechenden Verordnungen durchaus gesprächsbereit und bereit bin, die Zuerkennung dieser Härtefondsregelung so zu gestalten, dass jene, die die Voraussetzungen erfüllen, auch tatsächlich das Geld bekommen und es hier nicht, was auch die Befürchtung war, zu qualitativen Verzögerungen kommt, dass nicht bei gleichen Grundlagen der eine Beamte in einem Bundessozialamt zuerkennt und ein anderer Beamter woanders in Österreich nicht zuerkennt.


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