Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 104

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Wir haben für die Patientenrechte schon sehr viel weitergebracht. Nahezu alle Bundesländer haben mittlerweile die Patientencharta unterzeichnet. Es bestand bis jetzt eine Ungerechtigkeit darin – das gebe ich zu –, dass die Sonderklasse-Patienten den Beitrag von 10 S oder 0,73 € nicht bezahlen mussten. Das wird jetzt beseitigt, aber das haben Sie heute zum Anlass genommen, hier herunterzugehen und Ihre Fundamentalopposition, die Sie heute Vormittag schon bei der Debatte zum Thema Sterbebegleitung gezeigt haben, fortzusetzen. Sachlich können Sie der Regierungsarbeit nichts entgegenhalten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ganze gesundheitspolitische Paket, das heute hier verabschiedet wird, ist ein hervorragendes Paket. Es hat einer Riesenarbeit bedurft, dass es so weit gekommen ist, dass wir uns hier im Plenum einen ganzen Tag lang der Gesundheitspolitik widmen können! Auch die Sterbebegleitung ist in wesentlichen Teilen Gesundheits- und Sozialpolitik. Auch die Sportpolitik – sehr wichtig, wie die Frau Vizekanzlerin gesagt hat! – spielt groß in den Gesundheitsbereich hinein: Drogen, Antidoping und vieles andere mehr. Jetzt haben wir einen Punkt nach dem anderen, bis in die späte Nacht hinein – unterbrochen nur durch eine unnötige Dringliche Anfrage –, zum Thema Gesundheitspolitik: kreative Gesetze, die zur Verbesserung führen, und zwar in jenem Gesundheitswesen, das Sie uns in einem maroden Zustand übergeben haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Heute werden nicht nur das Krankenanstaltengesetz und das Ärztegesetz, sondern auch das Hebammengesetz geändert. Es wird außerdem gegen die Gesetzesflut vorgegangen und ein Gesetz aufgehoben. Das Polioimpfgesetz wird aufgehoben, weil wir in der Impfproblematik viel bessere Lösungen gefunden haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Novelle zum Krankenanstaltengesetz. Einer der darin enthaltenen Punkte betrifft die Behinderten. Wir haben heute schon einmal über Behinderte diskutiert, Herr Kollege Grünewald, und Sie haben, wie ich jetzt weiß, nicht so viel Verständnis für Behinderte, wie ich angenommen habe. (Heiterkeit des Abg. Schwemlein.  – Abg. Dr. Grünewald: Was?) Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass in die Ethikkommissionen in den Spitälern jeweils auch ein – von den Behindertenorganisationen schon lange gewünschter – Behindertenvertreter entsandt wird. Das ist sehr wichtig und trägt zur Respektierung der Interessen der Behinderten bei. Ich glaube, dass das sehr gut ist.

Zur verschuldensunabhängigen Patientenentschädigung. – Kollege Lackner ist jetzt draußen; man sieht ihn auch sonst nur selten, und jetzt ist er wirklich draußen. Es war ohnehin egal, weil sich, auch während er gesprochen hat, niemand um ihn gekümmert hat. Es kann daher so bleiben, er soll hier die Veranstaltung und die Reden von draußen beobachten. Das wird niemandem schaden.

Im Spital wird jetzt, weil wir auch im Spitalswesen die Arzneimittelkosten zu senken trachten, eine Arzneimittelkommission eingesetzt. Darüber wird Frau Kollegin Hartinger noch genauer berichten. Es ist sehr wichtig, dass auch im Spital danach getrachtet wird, dass bei gleich guter Versorgung mit Medikamenten zu billigeren, ökonomischeren Alternativen gegriffen wird, dass das von einer Kommission beurteilt wird und somit indirekt auch im extramuralen Bereich Arzneimittelkosten gespart werden können, weil im Arztbrief Empfehlungen stehen, die für die niedergelassenen Ärzte zur Weiterbehandlung Ziele vorgeben, sodass auch dort billiger verordnet werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ärztegesetz gibt es eine Übergangsregelung, die jetzt ausläuft. Zahnärztestudium hatten wir früher kein eigenes, von jetzt an wird auch das der Fall sein. Dabei handelt es sich um eine Anpassung an EU-Recht. Das ist eine gute Sache und unbedingt notwendig.

Das Hebammengesetz hat als typischer Fall gezeigt, wie eine ganze Berufsgruppe – in diesem Fall meine Berufsgruppe – durch Fehlinformation der Opposition aufgewiegelt wurde. Gynäkologen, Spitäler und ganze Ärztekammern von Bundesländern haben uns Protestbriefe noch und nöcher geschrieben, in denen es hieß: Man kann doch nicht zulassen, dass Hebammen die Rezepturbefugnis bekommen!


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