Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 162

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Politik mit Verantwortung bedeutet nämlich auch, sich mit den Themen, wie ich bereits betont habe, analytisch auseinander zu setzen. Meine Damen und Herren! In Österreich haben wir ein sehr strenges und sehr gutes Waffengesetz; das wird auch international anerkannt. Waffenbesitz in Österreich ist nur nach einem waffenpsychologischen Gutachten möglich.

Zu Ihrem Antrag betreffend Waffenverbot: Mit Ihrem Entschließungsantrag misstrauen Sie offensichtlich den Psychologen und drücken damit aus, dass die Qualifikation dieser Psychologen nicht entsprechend sei. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Jetzt frage ich Sie – nur ein Vergleich –: Misstrauen Sie auch den Psychologen, die zum Beispiel im Strafvollzug Gutachten für eine bedingte Haftentlassung erstellen? Da müsste nämlich auch – analog zu Ihren Vorstellungen und zu Ihrem Misstrauen den Gutachten von Psychologen gegenüber – die bedingte Strafnachsicht sofort verboten werden.

Meine Damen und Herren! Es bringt überhaupt nichts, zu sagen, die psychologischen Gutachten sind schlecht, sind gefährlich, nicht geeignet, denn dann müsste man die bedingte Strafnachsicht auch sofort verbieten. – Sie sehen also hoffentlich, dass das der falsche Ansatz ist. Wenn es nach Ihnen ginge, würden Sie ja generell den Besitz verbieten – aber da sind wir wirklich anderer Meinung!

Aus unserer Sicht ist es in einem demokratischen Rechtsstaat unzulässig, einen privaten Bedarf in Frage zu stellen. Und diesen privaten Bedarf gibt es, sehr geehrte Damen und Herren! (Rufe bei der SPÖ und den Grünen: Bürgerwehr! Bürgerwehr!) Ich weiß, dass Sie sich jetzt darüber alterieren. Der private Bedarf ist gegeben! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Es gibt ein Grundbedürfnis an Schutz, ein Grundbedürfnis an Verteidigung – und ein Grundbedürfnis von Bürgern an persönlicher Sicherheit.

Meine Damen und Herren! Das subjektive Gefühl der Sicherheit wird für manche Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auch mit dem Besitz von Waffen gleichgesetzt. Das österreichische Waffengesetz – ich wiederhole das noch einmal – ist Gott sei Dank eines der schärfsten in Europa. (Abg. Öllinger: Das ist so absurd!)

Aber schauen wir doch einmal über die Grenzen, weil Sie von den Grünen sich jetzt gar so alterieren. Sogar Ihre grünen Freunde in Deutschland – man möchte es kaum glauben! – sind vernünftiger als Sie. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sag nicht "Freunde"!) Freunde der Grünen hier! – Angesichts der tragischen Ereignisse von Erfurt, die um die Welt gegangen sind, haben die deutschen Grünen verlangt, dass, was die Berechtigung zum Besitz von Waffen anlangt, die Altersgrenze von 18 auf 21 Jahre angehoben werden soll. Kein generelles Waffenverbot; überhaupt nicht! Die Grünen in Deutschland haben nur gesagt, man möchte diesen Zugang von 18 auf 21 Jahre anheben.

Auch die SPD äußerte sich dazu in diese Richtung; da könnten Sie sich ja auch einmal ein Beispiel nehmen. Der deutsche Innenminister Schily verlangte angesichts der tragischen Vorfälle von Erfurt nichts anderes als einen erschwerten Zugang zu Waffen für Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren. (Abg. Öllinger: Deutschland interessiert uns nicht so wie Sie!) In Österreich – nur zu Ihrer Information! – gibt es das Schutzalter 21 Jahre bereits, und das seit längerer Zeit. Ein gutes Gesetz also, das sich auch sehr bewährt hat! (Abg. Öllinger: Sie hängen so an Deutschland, wir nicht!)

Und noch etwas zum Thema Verbot von Waffen. Das Vorbild Großbritannien – das wird sicherlich kommen –, wo ein generelles Waffenverbot erlassen wurde, hat zwei Dinge aufzuzeigen: erstens einen sprunghaften Anstieg des illegalen Waffenbesitzes, des illegalen Waffenhandels, und zweitens wurden nur 160 000 Waffen abgegeben. Das bedeutet, dass ein Großteil der Waffen in die Illegalität gewandert ist. Es ist statistisch erwiesen, dass die Zahl der Verbrechen mit illegalen Waffen dramatisch zugenommen hat.

Ganz zuletzt: Eine Analyse der Täter, und man sollte da wirklich analytisch vorgehen, ergibt Folgendes: Der Selbstmord, der Suizid, wird aus psychologischer Sicht auf jeden Fall umgesetzt. Das ist auch im Fall des tragischen Todes des Kindes in Pirka so. Psychologen sind


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