Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 43

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diese Abfertigung gestimmt haben, und das können Sie nicht wegleugnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Am 23. Oktober, unmittelbar nach dem 19. Oktober, also nach dem Ergebnis der Urabstimmung, war es auf einmal möglich, mit der Wirtschaft zu einem Ergebnis zu kommen, das erfreulicherweise auch die Regierung als Basis für das gemeinsame Handeln genommen hat. (Abg. Mag. Schweitzer: Meinen Sie das ernst wegen der Urabstimmung? – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Es war seltsam, dass unmittelbar nach der Urabstimmung und nach der Einigung auf die Abfertigung auf einmal ganzseitige Inserate von Firmen zu lesen waren, in denen stand: Wir sind die neue Abfertigungskasse. Jetzt ist es bei ihnen wieder ruhig geworden, weil sie in die Praxis gehen müssen. (Abg. Ing. Westenthaler: Das war schon alles fertig bei der Abstimmung!)

Wir haben die Abfertigung für alle ArbeitnehmerInnen, auch die Lehrlinge, die Saisonkräfte, die kurzfristig Beschäftigten, die Vertragsbediensteten, erreicht. (Abg. Mag. Schweitzer: Aufwachen! – Abg. Ing. Westenthaler: Aufwachen!) Alle werden in diese neue Regelung einbezogen, ja sogar die parlamentarischen Mitarbeiter. Das sollten wir als Erfolg sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Ihr seid eine hinige Partie!)

Ich denke auch, dass es ein absoluter Erfolg ist, dass bei der Ersatzzeitenregelung gemeinsam der Weg gegangen worden ist, alle Möglichkeiten des Ersatzes in dieses Gesetz miteinzubeziehen. Damit gelingt es erstmals, dass Frauen aus der unleugbar schlechten Situation herauskommen, dass sie auf Grund ihres Lebensverlaufs, weil sie bei den Kindern oder wegen der Pflege einer Person zu Hause bleiben, immer wieder niedrigere Abfertigungen bekommen. Mit diesem Gesetz erreichen wir in Übereinstimmung mit allen Ersatzzeitenregelungen einen Ausgleich, der absolut positiv und für die Zukunft ein richtiger Ansatz ist.

Mitbestimmung und Wahlfreiheit sind weitere Elemente dieser Abfertigungsregelung. Auch in der Kassenauswahl haben wir einen gemeinsamen Nenner gefunden, gehen wir einen gemeinsamen Weg.

Das war ein großes Vorhaben, heißt es. Die erste Reihe der Erfolgreichen wird immer dichter. Wir sehen allenthalben Plakate, auf denen sich jeder rühmt, er habe die Abfertigung gebracht. Soll so sein! Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden sicher den Erfolg unserer Arbeit lukrieren können. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Koalitionsparteien, geben Sie sich einen Ruck und folgen Sie auch jenen Vorschlägen, die im Ausschuss noch behandelt worden sind! Es ist nämlich nicht einsichtig, dass auf der einen Seite am Montag dieser Woche für die Wirtschaft ein neues Steuerpaket geschnürt worden ist, auf der anderen Seite aber bis jetzt keine Bereitschaft bestand – vielleicht gelingt uns eine Änderung noch vor der Beschlussfassung –, dass zum Beispiel auch in jenen Fällen, in welchen es um Streitbeilegung geht, die steuerliche Begünstigung, wie sie heute vorhanden ist, nämlich ohne Höchstgrenze, auch in Zukunft eingesetzt werden kann und nicht wieder eine Reduktion von Arbeitnehmer-Steuerbegünstigungen stattfindet, obwohl man den Arbeitgebern in der Frage der Übertragung steuerlich eindeutig entgegenkommt. Das kann nicht unser Ziel sein. Ich erwarte mir da von den Koalitionsparteien ein aktives Vorgehen. (Beifall bei der SPÖ.)

In gleicher Weise ist es für uns nicht verständlich, dass man richtigerweise in der Frage der Einhebung der Beiträge eine Kostenbegrenzung für die Gebietskrankenkassen vorgesehen hat, man aber bei den Mitarbeitervorsorgekassen, obwohl die Wirtschaftskammer durch ihren Präsidenten signalisiert hat, dass sie sich eine Änderung vorstellen kann, nach wie vor Verwaltungsgebühren in der Höhe von bis zu 3,5 Prozent, aber auch 1 Prozent für die Überleitung und 1 Prozent für die Verwaltung und Barauslagen vorsieht. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Begrenzung der Verwaltungsgebühren auf 2 Prozent durchaus Sinn machen würde, ohne dass dadurch die Verwaltung dieser Abfertigungskassen nicht möglich ist.


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