für Bedienstete |
durch |
der Parlamentsdirektion |
den Präsidenten des Nationalrates |
des Rechnungshofes |
den Präsidenten des Rechnungshofes |
der Volksanwaltschaft |
den Vorsitzenden der Volksanwaltschaft |
nach Anhörung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.
3. § 6 Abs.5, § 9 Abs.1, § 10 und § 47 BMVG sind nicht anzuwenden.
(2) Abs. 1 ist abweichend von den Bestimmungen des § 1 auf alle Bundesbediensteten anzuwenden, die nicht Beamte sind."
Begründung:
Zu Z 1 und 2 (§ 44 Abs.2 und § 45 Abs. 1 BMVG)
Redaktionsfehlerberichtigung; Vereinheitlichung der Verjährungsfristen sowie der Zuständigkeit der FMA in den §§ 44 und 45.
Zu Z 3 (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988):
Die Ergänzung des § 67 Abs. 8 lit a EStG 1988 bewirkt, dass Vergleichszahlungen bei oder nach Beendigung eines Dienstverhältnisses zur Streitbeilegung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (zum Beispiel Streitbeilegungszahlungen über strittige Überstundenleistungen) bis zu einem Betrag von 7 500 Euro weiterhin (also auch im Regime des neuen Abfertigungsrechtes) dem festen Steuersatz von 6 % unterliegen. Inhaltlich wird damit die Regelung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 partiell – und in modifizierter Form – weitergeführt. Sollten die Vergleichszahlungen den Betrag von 7 500 Euro überschreiten, käme es insoweit zur bisherigen "Fünftelbegünstigung".
Zu Z 4 (§ 35 VBG):
Mit diesen Änderungen wird im Sinne der Gewaltentrennung für die Parlamentsdirektion, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse den jeweiligen Präsidenten bzw. Vorsitzenden übertragen.
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Staffaneller. – Bitte.
13.32
Abgeordneter Norbert Staffaneller
(Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Abfertigung für alle ist nun nicht mehr nur eine Forderung der FPÖ, genauso wie die Lösung für eine Mitarbeitervorsorge, sie ist nun endlich Wirklichkeit geworden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)Dies war schon eine Forderung der FPÖ im Jahre 1992, wie Sie gehört haben – und zwar im Antrag von unserem Abgeordneten Dolinschek, der auch heute hier sitzt –, und auch eine Forderung aus dem Wahlprogramm 1999. All das kann nun mit breitem Konsens verwirklicht werden. Diese Regierung hat das zusammengebracht, und die Sozialpartner haben mitgeholfen. – Ich danke dafür.