Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 102

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Mitarbeitervorsorgegesetz beschließen, dann ist das der vierte wesentliche Meilenstein in einer gut ausgerichteten und auch engagiert dargestellten Sozialpolitik.

Die ersten drei sind die Pensionsreform, die vielfach kritisiert wurde und heute von allen, die das Thema ernst nehmen, bejaht wird, das Kinderbetreuungsgeld, über das wir uns freuen und bei dem wir nicht herumdiskutieren müssen, was dort vielleicht noch zu ändern wäre – es ist gut und wird von den Bürgerinnen und Bürgern allgemein positiv beurteilt –, und das Familienhospizkarenzgesetz, das wir in der letzten Nationalratssitzung beschlossen haben. Auch wenn Sie nicht dafür gestimmt haben, es ist trotzdem gut. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Ich meine, dass es ganz entscheidend ist, dass wir diesen Weg gegangen sind. Wenn wir heute das Mitarbeitervorsorgegesetz beschließen, dann können wir uns nicht nur vor den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich sehen lassen, sondern europaweit und sogar weltweit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das ist qualitätsorientierte Sozialpolitik, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.) Das ist für mich in einer Zeit, in der der Zeitgeist auf Entsolidarisierung ausgerichtet ist, wohltuend. Deshalb ist es umso bemerkenswerter, dass wir hier einen gemeinsamen Weg mit einer Wirkung auf Jahrzehnte, einer Wirkung für die nächsten Generationen finden konnten, einen Weg, der einfach "Abfertigung neu" heißt. – Das ist Qualität! Das ist nicht nur – wie heute schon so oft erwähnt – ein Meilenstein in der Wirtschaftspolitik, sondern meiner Meinung nach auch ein Meilenstein in der Sozialpolitik. Darüber sollten wir uns wirklich gemeinsam freuen.

Meiner Ansicht nach ist das auch deshalb bemerkenswert, weil wir erstmals erreichen konnten, dass in Zukunft alle Dienstnehmer eine Abfertigung bekommen sollen. Bis dato – da gibt es unterschiedliche Zahlen – hat maximal etwa ein Drittel eine Abfertigung erreicht, weil sehr viele Menschen anderen Zwängen unterworfen waren und deshalb nicht mehr zur Erreichung einer Abfertigung kamen. – Das war für mich auf Dauer nicht haltbar.

Zum Zweiten wissen wir ja alle, dass Betriebe gerade bei der Betriebsübergabe, bei der Aufgabe des Betriebes oder bei der Kündigung mehrerer Mitarbeiter oft in sehr große Schwierigkeiten gekommen sind. Auch das ist somit gelöst. Insgesamt ist es also wirklich eine herzeigbare und gute Sache.

Ich freue mich besonders darüber, dass nicht nur die Regierung diese Vorgabe machte und die Behandlung durchgeführt hat und unser Herr Bundeskanzler sich in bewundernswerter Weise mit allen besprochen und letztendlich diese Lösung mit den Ressortministern und den Sozialpartnern erreicht hat, sondern dass auch die Sozialpartner wirklich aktiv mitgewirkt haben und eingebunden waren. Ich weiß, dass in den letzten Jahren gerade über deren Bestand sehr viel diskutiert und polemisiert wurde, aber mit dieser Lösung wird mehr als deutlich, dass Sozialpartnerschaft etwas Gutes und Positives ist. Sie muss nur gelebt und geübt werden. – Hier haben wir den Beweis dafür!

Ich verstehe deshalb nicht ganz, warum, wenn allerorts Freude herrscht – Frau Kollegin Silhavy, Sie müssen es auch zur Kenntnis nehmen –, die AK Oberösterreich und der Sozialausschuss wieder einmal beweinen, was alles noch zu machen wäre, und auf einige wenige Kleinigkeiten hinweisen.

Natürlich wird uns die Zeit zeigen, dass wir auch dieses Gesetz werden nachbessern müssen (Abg. Verzetnitsch: Wir wissen manches jetzt schon!), das ist keine Frage, aber heute soll das Positive im Mittelpunkt stehen und nicht die Kleinigkeiten.

Ich meine, diese ganz besondere Entscheidung verdient es wirklich, richtig beurteilt zu werden. Das ist ganz entscheidend. Während bisher die Entschädigung eher leistungsorientiert ausgerichtet war, wird sie in Zukunft beitragsorientiert ausgerichtet sein. Folgende Punkte sind dabei zu erwähnen:


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