Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 135

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Aber der Minister hat auch zu einer anderen Frage Stellung genommen, nämlich zu dem Fall, dass es sich um einen Beschluss handelt. Auch in diesem Punkt haben Sie Unrecht, wenn Sie, Herr Öllinger, behaupten, dass nicht korrekt abgestimmt worden sei beziehungsweise die Mehrheitsverhältnisse nicht korrekt festgestellt worden seien. Sie sind festgestellt worden im Verhältnis 12 : 11 von 23 Stimmen: 12 Stimmen für Gaugg, 11 Stimmen für Freitag.

Sie argumentieren mit Hinweisen auf verschiedene Umstände, die irgendwo geäußert worden sind, und zitieren eine Reihe von vertraulichen Papieren. (Abg. Öllinger: Das war in den Zeitungen zu lesen!)  – Nein, es geht um vertrauliche Papiere. Sie schreiben auf der Seite 2 Ihres Antrags, dass Sie vertraulichen Papieren manches entnehmen. – Ich meine, wir sollten hier nicht mit vertraulichen Papieren argumentieren, sondern wir sollten mit Fakten argumentieren, und die Fakten habe ich Ihnen aufgezählt. Ich stelle also fest: Auch dieser Vorgang, die Wahl des Abgeordneten Gaugg, war korrekt.

Die letzte Frage, die sich stellt: Ist es mit seiner Funktion vereinbar, dass sich ein Abgeordneter um einen solchen Posten bewirbt? – Es hat in der Vergangenheit immer wieder solche Bewerbungen gegeben. Abgeordnete haben sich um führende Posten in allen möglichen Bereichen beworben. Diese Bewerbungen wurden immer akzeptiert. Warum wollen Sie die Bewerbung des Abgeordneten Gaugg nicht akzeptieren? (Abg. Öllinger: Das hat doch niemand gesagt!)

Für mich gibt es kein einleuchtendes Argument, diese Bewerbung nicht zu akzeptieren, und es ist, so meine ich, die persönliche Entscheidung des Abgeordneten Gaugg, festzustellen, dass er, wenn seine Vertragsverhandlungen abgeschlossen sind, zurücktritt, und zwar in welcher Form, in welchem Ausmaß und in welche Richtung er das tun wird.

Ich halte es hier mit der Frau Vizekanzlerin, die schon mehrfach ganz klar zum Ausdruck gebracht hat, dass der Abgeordnete Gaugg, wenn seine Angelegenheiten geklärt sind, auf seine Funktionen im politischen Bereich verzichten wird, dass er sie zurücklegen wird, "wie das bei uns im Gegensatz zu anderen Parteien üblich ist".

Ich meine also, das Ganze, was Sie hier aufführen, ist ein Sturm im Wasserglas. Es entbehrt jeder Grundlage, weil die Vorgangsweise korrekt war. Es gab korrekte Ausschreibungen, es gab korrekte Vorgangsweisen im Überleitungsausschuss, und es handelt sich jetzt einzig und allein um die Frage der vertraglich eindeutigen Bestellung des Abgeordneten Gaugg durch die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten beziehungsweise durch die neue Pensionsversicherungsanstalt und deren Überleitungsausschuss. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Redezeit gleichfalls 10 Minuten. – Bitte.

16.14

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe schon bei meiner tatsächlichen Berichtigung festgestellt, dass der Begründer dieser Dringlichen Anfrage bei seiner Begründung durch das Verbreiten von Unwahrheiten und durch Unwissenheit aufgefallen ist. Ich werde noch einmal erklären, warum es sich auf der einen Seite um Unwahrheit und auf der anderen Seite um Unwissenheit handelt.

Herr Kollege Öllinger! Womöglich wider besseres Wissen zu behaupten, dass Kollege Gaugg einen Anspruch auf eine Politikerpension habe und sich deshalb nicht um die bessere Pensionsmöglichkeit bemüht habe, das finde ich schon mehr als bedenkenswert. Kollege Gaugg ist als Parlamentarier dieses Hauses so wie andere auch ganz normal bei der Wiener Städtischen versichert und zahlt seine Pensionsbeiträge ein, um einmal eine Privatpension zu bekommen. – Das zur Unwahrheit, Herr Kollege Öllinger! (Abg. Öllinger: Da muss ich jetzt was dazu sagen!)

Zur Unwissenheit: Kollege Graf sitzt deshalb vom RFW nominiert im Überleitungsausschuss, weil Kollege Graf Inhaber eines Kaffeerestaurants in der Billrothstraße 19 ist. Wenn man recherchiert, dann kann man das im Firmenbuch tun – und so weit dürften auch die Kenntnisse bei den Grünen bereits reichen, dass sie das Firmenbuch über ihre im Klub befindlichen Computer


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