Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 106. Sitzung / Seite 227

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Jahr 1957 ansehen, dann werden Sie feststellen, dass die Texte in Artikel 32 und 33 betreffend Landwirtschaft längst überholt sind. (Bundesminister Mag. Molterer: Das stimmt!) Herr Bundesminister! Ich glaube, es ist höchste Zeit, sich zu überlegen, ob der Produktivismus noch immer das Ziel der Agrarpolitik ist! Werte Kollegen! Da sind Sie gefordert, und Sie sollten sich etwas überlegen, denn es bedarf der Reformen und neuer Texte, welche die Nachhaltigkeit zur obersten Prämisse der Agrarpolitik machen. (Abg. Hornek: Diesbezüglich ist aber Österreich Vorbild für die Bundesrepublik, wo es eine grüne Ministerin gibt!)

Kollege Hornek! Zu Ihrer Bemerkung über die Bahndämme und Hausgärten: Sie monieren zu Recht, dass im Hausgartenbereich oder in anderen Bereichen Pflanzenschutzmittel unter Umständen unsachgemäß und in hoher Dosierung angewendet werden. Was tun wir jedoch, um das abzustellen? Diese Frage haben Sie nicht einmal aufgeworfen! Sie können doch damit nicht rechtfertigen, dass wir den Import von Pflanzenschutzmitteln erleichtern! Das ist eine vollkommen verfehlte Argumentation! (Abg. Hornek: Das ist scheinheilig und einäugig!)

Herr Bundesminister! Abschließend möchte ich bezüglich des Pestizid-Aktionsprogramms nur darauf hinweisen, dass in Österreich derzeit eine durchschnittliche Aufwandsmenge von 2,6 Liter Pestizide pro Hektar, ohne Grünland, ausgebracht wird. Im Vergleich dazu hat Schweden mit einem funktionierenden Pestizidaktionsprogramm 0,8 Liter pro Hektar. – Ich will jetzt nicht sagen, dass diese Zahlen der Stein der Weisen sind, man muss sich das fraglos im Detail ansehen, aber es muss messbar sein.

Diesbezüglich, Herr Bundesminister, müssen Sie sich bei der eigenen Nase nehmen! Sie haben im ÖPUL-Programm 1995 selbst formuliert, dass Sie bis zum Jahr 2000 eine Reduktion von 20 Prozent erreichen wollen. Das haben Sie nicht geschafft! Sie sollten sich das eingestehen, und wir sollten daher die erforderlichen Maßnahmen neu überdenken. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

22.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kampichler. Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

22.26

Abgeordneter Franz Kampichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner, insbesondere von der ÖVP und in ganz besonderer Weise natürlich unser kompetenter Herr Bundesminister, haben schon sehr viele Bereiche im Zusammenhang mit dem vorliegenden Agrarrechtsänderungsgesetz angesprochen und sehr detailliert ausgeführt. (Abg. Zweytick: Abkürzen! Zusammenfassen!)

Ich möchte mich in der Diskussion auf ein kleines Detail beim Düngemittelgesetz konzentrieren. Es geht um ein Thema, mit dem ich immer wieder konfrontiert werde, wenn ich in meinem Wahlkreis unterwegs bin, und zwar geht es um die Verwendung des Klärschlammes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Düngemittelgesetz verbietet generell die Verwendung von unbehandelten kommunalen Klärschlämmen bei der Düngemittelproduktion. Die Ausbringung von Klärschlämmen auf landwirtschaftliche Flächen ist allerdings auch im Rahmen der Bodenschutzgesetze der Länder geregelt, und diese gesetzlichen Regelungen sind äußerst restriktiv. Das heißt, es ist kaum möglich, Klärschlamm aufzubringen, und das, und ich meine, darin sind wir uns einig, ist auch gut und richtig so, denn der Klärschlamm aus Kläranlagen in Industrieregionen oder Ballungszentren ist natürlich mit sehr vielen Stoffen belastet, die wir unbedingt von unseren Böden fernhalten müssen.

Geschätzte Damen und Herren! Anders verhält es sich bei kleineren Landgemeinden. Dort gibt es nachgewiesenermaßen kaum Belastungen des Klärschlammes, und die Bewohner und die Verantwortlichen in diesen kleinen Gemeinden verstehen nicht, dass sie diesen wertvollen Dünger sehr teuer entsorgen müssen. Klärschlämme, die ohnehin sehr streng kontrolliert werden, müssten nämlich sehr wohl auch auf andere Weise verwendet werden können, wenn keine problematischen Stoffe darin enthalten sind. Sie müssten zumindest auf kommunalen Kulturflächen als Dünger aufgebracht und verwendet werden können.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite