Weiters prüfen wir derzeit die Möglichkeiten, wieder verstärkte Kontrollrechte von Bundesorganen und Berichtspflichten der Unternehmensorgane vorzusehen, weil es ja nicht so sein kann – und das ist das Übel bei all diesen Punkten –, dass Unternehmen solche Schritte setzen, für die der Steuerzahler sozusagen die Ausfallshaftung zu übernehmen beziehungsweise die Kosten zu tragen hat, ohne irgendeine Mitsprache der Eigentümervertreter, ohne die Aufsichtsräte zu befassen, ohne den Bund als Eigentümer auch nur im Geringsten darüber zu informieren.
Zur Frage 16:
Auch bei Post, Telekom und Postbus gibt es Gehaltserhöhungen der Beamten in diesem Bereich, die von den jeweiligen Vorständen und der Postgewerkschaft ausgehandelt wurden und die direkt in die vom Bund zu tragenden Pensionen einfließen. Da gilt dasselbe wie für die Österreichischen Bundesbahnen: Solche Befugnisse sind bedenklich, und unsere Zielsetzung ist es daher, dafür zu sorgen, dass es nicht mehr im alleinigen Wirkungsbereich der Unternehmen liegt, solche Entscheidungen zu treffen.
Ich glaube, dass die Zahlen, die uns jetzt vorliegen und die wir uns sehr mühsam zusammenkratzen mussten, doch aussagekräftig sind. Die Unternehmen sind größtenteils – das möchte ich auch sagen – nicht sehr kooperativ in diesem Bereich. Es war einzig und allein der Generaldirektor der Österreichischen Bundesbahnen, der mir geschrieben hat und der sich zur Mitwirkung bei der Aufklärung dieser Fälle bereit erklärt hat, alle anderen handelten sehr zögerlich. Von der Telekom habe ich bis heute nichts gehört. Die Österreichische Post AG und der Generaldirektor haben mir mitgeteilt, dass sie in Abrede stellen, dass es solche Vorfälle überhaupt gegeben hat.
Nichtsdestotrotz werden sowohl der Rechnungshof wie auch die Staatsanwaltschaft Licht in dieses Dunkel bringen, und wir werden dafür sorgen, dass dem Steuerzahler jeder Cent vergütet wird und dass hier keinerlei Kosten entstehen, schon gar nicht auf gesetzwidrige Weise, und dass alle, die dafür die Verantwortung tragen, auch zur Verantwortung gezogen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
15.43
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Herr Abgeordneter Van der Bellen hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet, wie ich annehme. – Bitte.15.43
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen
(Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich habe den Ausführungen der Frau Vizekanzlerin mit großem Interesse zugehört und halte fest, dass ich in dieser Dringlichen Anfrage und in der Beantwortung der Dringlichen Anfrage ein Präjudiz dafür sehe, dass erstens die Frage, ob ein Minister, eine Ministerin überhaupt zuständig ist für die Fragen, die gestellt werden, ob sie in deren Zuständigkeitsbereich fallen, und zweitens die Frage, ob es sich um Angelegenheiten der Vollziehung handelt, in Hinkunft sehr großzügig behandelt werden. Sehr großzügig!Zumindest in einem Teil dieser Fragen ist in meinen Augen ... (Abg. Dr. Khol: Das ist ein Redebeitrag, kein Beitrag zur Geschäftsbehandlung!) Das gehört zur Geschäftsbehandlung. Ganz sicher! (Abg. Ing. Westenthaler: Dringliche Anfragen müssen beantwortet werden! Laut Geschäftsordnung!) Es kann nicht, Herr Kollege Klubobmann Westenthaler, im Belieben von Regierungsparteien stehen, ihre Anfragen nach politischer Opportunität auszurichten, anstatt nach den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes. Eine großzügige Behandlung ist in Ordnung, aber dann muss es für alle gelten! (Beifall bei den Grünen.)
Beispiel: Soweit die Frau Vizekanzlerin hier Missstände aufgedeckt hat, handelt es sich zweifellos – teilweise wenigstens! – um den Zuständigkeitsbereich des Finanzministers. (Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer: Sie können mir nicht die Zuständigkeit absprechen, Missstände aufzuzeigen!) Die Post AG ist eine ausgegliederte Unternehmung, ressortiert zur ÖIAG, die ihrerseits zum Finanzministerium ressortiert. Das ist völlig eindeutig!