Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 118

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Ergänzend darf ich erwähnen, dass ich angeregt habe, die von mir dargelegten Verdachtsmomente durch Einvernahme des Verdächtigtenkreises aus der Unternehmensleitung, den Betriebsräten, den Dienstnehmervertretern und den Betroffenen entsprechend abzuklären.

Zur Frage 8:

Auf Grund des vorhandenen Datenmaterials war es uns bisher nur für den Bereich Post möglich, diese Berechnungen exakt vorzunehmen. Dort entsteht pro Frühpensionierungsfall ein durchschnittlicher Mehraufwand von 180 700 €. Allein durch die Frühpensionierungen im Postbereich in den ersten drei Monaten dieses Jahres, also von Jänner bis März dieses Jahres, werden somit dem Bund Folgekosten von rund 56,2 Millionen €, umgerechnet 800 Millionen Schilling, entstehen.

Das ist eine Sanierung der Unternehmen auf Kosten der Steuerzahler, die nicht tragbar ist, die wir nicht hinnehmen werden und bei der wir auch dafür Sorge tragen werden, dass die Unternehmen dafür die Verantwortung zu übernehmen haben, und bei der wir prüfen lassen werden, ob der Schaden, der dem Steuerzahler aus dieser Praxis entstanden ist, entsprechend wieder gutgemacht werden muss. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zur Frage 9:

Ich habe schon darauf hingewiesen, dass heute ein Initiativantrag eingebracht wird, der sicherstellen soll, dass auch die Mitarbeiter von Post, Telekom und ÖBB in Hinkunft von den Ärzten der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten untersucht werden und diese Untersuchungen auch Grundlage für die Pensionsentscheidung sein werden. Weiters möchte ich sagen, dass, wie gesagt, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft laufen. Sollten dort der konkrete Schaden, der entstanden ist, und die Schädigungsabsicht nachgewiesen werden, dann werden entsprechende zivilrechtliche Schritte folgen.

Zur Frage 10:

Unter den Schreiben, die von mir an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, befinden sich eine Reihe von konkreten Namensangaben von Betroffenen und Ärzten, die uns übermittelt wurden. Auch die nun laufend eintreffenden Schreiben werden samt und sonders an Rechnungshof und Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Zu den Fragen 11 bis 13:

Die allgemeine Nebengebührenpauschale, die jährlich zwischen 1 308,50 € und 1 582,32 € beträgt, soll als pensionsbegründender Gehaltsbestandteil ausgezahlt werden. Um 83 Prozent dieser Beträge, also um 1 086 € bis 1 313 €, erhöht sich für die Betroffenen daher auch die Pension.

Das ist der Punkt eines Strukturpakets, das der ÖBB-Generaldirektor mit der Eisenbahnergewerkschaft im Rahmen eines Paketes ausgemacht hat. Im Gegenzug werden Zulagen Gehaltsbestandteil und somit in die Pension eingerechnet.

Zahlen muss das alles der Steuerzahler, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusätzlich zu den ohnehin beträchtlichen und stark steigenden Ausgaben für ÖBB-Pensionen entsteht dadurch für die kommenden Jahre ein Mehraufwand von rund 220 Millionen € jährlich. Diese Mehrkosten konterkarieren die Bemühungen der Bundesregierung, die ausufernden Pensionskosten in den Griff zu bekommen.

Daher haben auch – das ist die Beantwortung der Fragen 14 und 15  – der Verkehrsminister und der Finanzminister die Unternehmensleitung beauftragt, dieses Abkommen zu korrigieren und gleichzeitig ein Konzept vorzulegen, wie diese Mehrkosten des Bundes durch Entlastungen in anderen Bereichen entsprechend kompensiert werden können.


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