Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 117

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stellung mit den Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft herzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zur Frage 4  – wie hoch ist der Anteil der Frühpensionen an allen Ruhestandsversetzungen im besagten Zeitraum? –:

Der Anteil der Frühpensionisten an den Ruhestandsversetzungen im Jahr 2002 hat bei der Post 88 Prozent, bei der Telekom 74 Prozent und bei den ÖBB 73 Prozent betragen. Zum Vergleich: 1999 betrug der Anteil der Frühpensionen im Postbereich noch 31 Prozent und ist, wie gesagt, in der Zwischenzeit dermaßen angestiegen. Das ist auch eine Entwicklung, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen damit einfach versucht, sich finanzielle Vorteile auf Kosten des Steuerzahlers zu verschaffen. Es wird uns niemand erklären können, dass es einen derartigen Unterschied zur Privatwirtschaft gibt, da zum Beispiel im Bund der Anteil der Frühpensionierungen bei 23 Prozent und im ASVG-Bereich bei 20,5 Prozent liegt. Das ist ein Zustand, der in dieser Form allein schon aufzeigt, dass hier etwas nicht in Ordnung ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zur Frage 5  – seit wann sind Ihnen bedenkliche Vorgänge im Zusammenhang mit Frühpensionierungen bei der ÖBB und im PT-Bereich bekannt? –:

Ich habe schon gesagt, dass sich Herr Horky – das ist ein Einzelfall – im vergangenen Jahr an uns gewandt hat und dass wir diesen Fall bis zum Verwaltungsgerichtshof durchgekämpft haben. Zu dem Zeitpunkt – und das ist auch interessant –, zu dem Herr Horky dieses Verfahren gewonnen hat, sind viele Mitarbeiter von Post, Telekom und ÖBB an uns herangetreten und haben uns gesagt: Uns ist es genauso ergangen, wir haben genau dasselbe wie Herr Horky mitgemacht! – Wir sind all diesen Einzelfällen nachgegangen und haben sie, wie gesagt, sowohl an den Rechnungshof als auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Zur Frage 6:

Der Bundesminister für Finanzen und ich haben, wie gesagt, am 29. April den Rechnungshof um eine Sonderprüfung zur Frühpensionierungspraxis bei Post, Telekom und ÖBB ersucht, weil sich eben die Meldungen bedenklicher Fälle durch besorgte Bürgerinnen und Bürger in den letzten Wochen gehäuft haben.

Zur Frage 7  – was hat Sie dazu bewogen, zusätzlich zum Rechnungshof auch die Staatsanwaltschaft einzuschalten? –:

Ich habe schon gesagt, am 5. Juni dieses Jahres hat der Präsident der Ärztekammer Österreichs, Pjeta, Folgendes ausgeführt:

Die Ärzte, die diese Untersuchungen gemacht haben, haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hier um augenscheinlich gesunde Personen handelte. Insofern wurden wir verständigt und sind auch damals tätig geworden, indem wir einen Brief an die Post und an die Postgewerkschaft geschickt haben. – Zitatende.

Durch diese Aussagen hat sich unser Verdacht erhärtet. Daher habe ich am 6. Juni 2002, also am Tag nach dieser Aussage, bei der Staatsanwaltschaft die Einleitung von Vorerhebungen angeregt und darum ersucht, insbesondere in Richtung von Amtsmissbrauch, Betrug und Nötigung zu ermitteln.

Mir sind auch Informationen zugegangen, wonach die Frühpensionierung mit vorherigen Aufwertungen verbunden wurde, um auf diese Weise die Abschläge, die durch die Frühpensionierung entstehen, auszugleichen und mit 100 Prozent der Bezüge in Pension zu gehen. Wir haben Hinweise darauf, dass es einzelne Fälle gibt, in denen Mitarbeiter, die frühpensioniert wurden, in der Frühpension einen höheren Bezug haben, als sie ihn als Aktive hatten. Ich erwarte mir dadurch eine Aufklärung darüber, ob tatsächlich strafrechtlich relevante Handlungen in der Vollziehung erfolgt sind, und allenfalls auch eine adäquate Bestrafung aller darin involvierten Verantwortlichen.


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