Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 116

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bei den Privatangestellten durchgeführt werden müssen, bevor eine Pensionierung erfolgt. Diese Ungleichbehandlung ist eigentlich die Crux an der Sache, dass Unternehmensärzte, die vom Unternehmen bezahlt werden, im Sinne des Unternehmens entsprechende Pensionierungsgutachten erstellen. (Zwischenruf des Abg. Dobnigg. ) Diese Praxis wird abgestellt werden, Herr Kollege! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir werden auch dafür sorgen, dass nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Rechnungshofes alle, die daran eine Mitschuld tragen, zur Verantwortung gezogen werden: die Manager der Unternehmen, die Personalvertreter und die Gewerkschaftsvertreter, die dort aktiv an gesetzwidrigen Aktionen mitgewirkt haben, und auch die Ärzte, die solche Gefälligkeitsgutachten erstellt haben. Das kann ich Ihnen garantieren, diese Dinge bleiben nicht ungesühnt! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme jetzt zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage.

Zur Frage 1:

Im Bereich des Bundes greift die Pensionsreform 2000 ebenso wie im Bereich der ASVG-Pensionisten. Das durchschnittliche Antrittsalter für die Pensionen zwischen 2000 und 2001 – da möchte ich jetzt meine lieben Freunde von der sozialdemokratischen Fraktion um besondere Aufmerksamkeit ersuchen, weil das ja immer ihre Behauptung ist –, das durchschnittliche Pensionsalter bei den Beamten, den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, ist von 2000 auf 2001 von 58,4 auf 58,9 Jahre gestiegen. Es ist gestiegen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das ist der Unterschied! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Zahlen der Frühpensionierungen gehen ebenso stark zurück wie die Zahlen der Pensionierungen insgesamt.

Zur Frage 2:

Das durchschnittliche Pensionsalter hat sich von durchschnittlich 57,61 Jahren im Jahr 1999 bei all diesen Unternehmen reduziert, und zwar bei der Österreichischen Post AG auf 53,54 Jahre, bei der Telekom auf 54,3 Jahre, bei der Postbus AG auf 56,9 Jahre und bei den ÖBB auf 52,2 Jahre im Jahr 2001 reduziert. Im Jahr 2002 ist es noch weiter gesunken: bei der Post auf 48,2 Jahre im März 2002, wie ich schon erwähnt habe, und bei der Telekom auf 51 Jahre im März 2002. Insgesamt ist die Zahl der Frühpensionierungen im Post-Telekom-Bereich enorm stark angestiegen, und zwar von 755 auf 2 473 Pensionierungen; das ist ein Plus von 325 Prozent! Das ist eine wirklich Besorgnis erregende Entwicklung, der man entschieden entgegenwirken muss. (Abg. Edlinger: Sie sind in der Regierung!)

Entschuldigen Sie, den Fehler haben Sie gemacht! Sie haben ausgegliedert und Ihre Mitwirkungsrechte aufgegeben; ich hätte das an Ihrer Stelle niemals gemacht! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das war von vornherein ein Fehler. Sie wissen, dass es bereits 1997 eine Regelung gab, dass sehr wohl die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten für die Überprüfung der Pensionsgutachten zuständig war. Das wurde 1997 aufgehoben, und Sie haben es verabsäumt, eine Nachfolgeregelung zu treffen. 1997 – das sollten Sie einmal nachlesen, da waren Sie und nicht ich in der Regierung, wenn Sie sich vielleicht daran noch erinnern können! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Warum ist denn jahrelang nichts passiert?)

Zur Frage 3:

Die Vereinheitlichung und Standardisierung der ärztlichen Begutachtung durch die Beauftragung einer geeigneten Stelle hat sich bisher gut bewährt. (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Daher sind in Zukunft auch für Beamte von Post, Telekom und ÖBB ärztliche Gutachten nicht mehr von Betriebsärzten durchführen zu lassen, sondern die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten wird ersucht werden, die Pensionierungsuntersuchungen auch für diese Beamten durchzuführen und damit eine Gleich


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