Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 150

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Menschen sogar bei Erreichung desselben weiterarbeiten wollen – sehr viele sogar, so wie ein Bahnhofsvorstand, der heute schon zitiert worden ist.

Dieser war vor zwei Jahren bei mir, er hatte einen Brief an den damaligen Finanzminister, Kollegen Edlinger, geschrieben und an den damaligen Verkehrsminister Einem. Die haben ihn vertröstet und gesagt, er solle über diese Regelung froh sein. Er war zu dem Zeitpunkt 50 Jahre alt und wollte nicht in Pension gehen. (Abg. Öllinger: Was tun Sie mit denen?) Dann hat man ihm gesagt: Wenn Sie nicht gehen, verlieren Sie die Treueprämie. – Unter dem Strich hätte er also, wenn er weitergearbeitet hätte, weniger herausbekommen.

Dieser Mann ist so gesund, dass er heute von April bis September im Mittelmeer als Skipper herumsegelt. (Abg. Jung: Sehr anstrengend!) So gesund ist er! Er wollte arbeiten, er durfte aber nicht (Abg. Öllinger: Dafür haben Sie die Verantwortung!), weil das System es nicht wollte, weil schon ein anderer auf seinen Platz wartete, ein Günstling der SPÖ; aus diesem Grund musste er gehen.

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter konnte durch die Maßnahmen dieser Bundesregierung von 58,4 auf 58,9 Jahre angehoben werden. Die Zahl der Frühpensionen konnte gesenkt werden. Von den ÖBB, der Telekom und der Post ist genau der gegenteilige Effekt bekannt. Es kann doch nicht sein, dass 73 Prozent der Leute bei den ÖBB Frühpensionisten aus gesundheitlichen Gründen sind, zumal man ja beachten muss, dass 23 Milliarden Schilling an Zuschüssen für die Pensionen der Eisenbahner geleistet werden und dass das alles der Steuerzahler zahlt, weshalb auch verantwortungsvoll damit umgegangen werden muss, geschaut werden muss, wie diese Gelder eingesetzt werden.

Es ist natürlich ganz schlimm, wenn auf jemanden, der noch "pumperlgesund" ist, der arbeiten will, Druck ausgeübt wird – von den Managern (Abg. Öllinger: Von der Regierung!), von der Betriebsspitze – und er Ärzten vorgeführt wird, die womöglich auch unter Druck stehen. (Abg. Öllinger: Na, geh her!) Es bestimmen Betriebsärzte, die ja auf der Gehaltsliste des Unternehmens stehen, ob der jeweilige Mitarbeiter in Pension gehen soll oder nicht. (Abg. Öllinger: Jetzt auf einmal sind die Ärzte abhängig!)

Kollege Öllinger! Seit 20 Jahren stelle ich Pensionsanträge von ASVG-Versicherten. Das läuft ganz normal ab: Der Patient kommt und sagt: Ich möchte in Pension gehen. Herr Doktor, stellen Sie einen Antrag für mich. – Dann stelle ich den Antrag. Mit dem Antrag wird der Betreffende vorgeladen und bekommt einen Termin zur Untersuchung bei der Pensionsversicherungsanstalt. Zu dieser Untersuchung muss er alle Befunde und mein Attest mitnehmen.

Ich als seit 20 Jahren praktizierender Hausarzt habe mit der Pensionierung eines Eisenbahners überhaupt nichts zu tun. (Abg. Öllinger: Weil Ihr Dorf nicht an der Eisenbahn liegt!) Der Betriebsarzt verlangt meistens – mir ist eigentlich überhaupt kein Fall bekannt – keine Befunde. Er braucht die Befunde der Vorerkrankungen gar nicht, weil er sowieso weiß, dass er vom Management den Auftrag hat, diesen Patienten in Frühpension zu schicken!

So läuft der Hase, und daher muss jetzt wirklich durch einen Antrag geregelt werden, dass bei der Pensionsversicherung auch die Eisenbahner und die Postler, alle an einer Stelle untersucht werden, und zwar nach einem Konzept und nach einheitlichen Kriterien, damit die Leute erst dann in Pension gehen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten (Zwischenrufe der Abgeordneten Gradwohl und Öllinger ), und nicht dann, wenn das Management glaubt, jetzt wolle man diese Leute weghaben und in Pension schicken. Also frisiert man die Personalstatistik und lässt sich das vom Steuerzahler zahlen!

Daher glaube ich, dass die Prüfung durch den Rechnungshof sehr interessant wird und dass diese sehr wichtig ist. Ich glaube auch, dass die Mitarbeit der Ärztekammer hiebei eine ganz wichtige Rolle spielt. Der Präsident der Ärztekammer, Dr. Pjeta, hat uns das angeboten.


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