Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 163

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Ich bin der Meinung, das Wirtschaftskammerparadies muss sich öffnen und darf sich dieser schnelllebigen Zeit, in der die Wirtschaftsräume unaufhaltsam rasch zusammenrücken, nicht länger verschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Haben Sie das mit Ihrem Koalitionspartner abgesprochen?)  – Das haben wir mit unserem Koalitionspartner abgesprochen!

Ich bin der Meinung, wer die Liberalisierung, wer das positive Klima für das Unternehmertum und den damit zwangsläufig verbundenen Input für Gründer-Perspektiven nicht erkennen will, der stellt sich dem Wirtschaftsstandort Österreich entgegen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn ich "Gründer-Perspektiven" sage, dann möchte ich auch auf die neueste Schlagzeile in der Wirtschaftsbeilage des "Kurier" hinweisen: Gründer-Bestzeit: 17 Minuten für Gewerbeanmeldung! – 27 000 Anmeldungen im vorigen Jahr sprechen für sich. Nun haben wir die One-Stop-Shop-Lösung, mit nur einem Ansprechpartner bei der Verwaltungsbehörde, mit einer massiven Verwaltungsvereinfachung. – Welch ein Fortschritt im Unternehmerrecht! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn man jetzt auch die elektronische Gewerbeanmeldung berücksichtigt, dann kann ich nur sagen: Danke, schwarz-blaue Regierung! Da weinen wir dem guten alten Gewerbeschein nicht mehr nach, sondern wir begrüßen diese Systemvereinfachung.

Dokumentiert der Bewerber seine fachliche Qualifikation generell mit einem standardisierten Befähigungsnachweis, dann ist das für ihn erledigt. Das neue System ermöglicht eine tief greifende Verwaltungsvereinfachung, und Nachsichtsverfahren durch den Landeshauptmann sind überflüssig geworden. Die Meisterprüfung, wo Sie immer geunkt haben, bleibt weiterhin ein Qualitätsmerkmal, und das duale Ausbildungssystem bleibt ebenso erhalten. Die Volljährigkeit ist ein Erfordernis für die Meisterprüfung, und die Lehrabschlussprüfung bildet nach wie vor die Basis dafür. Bei den künftigen Prüfungen nach dem Multiple-Choice-Verfahren wird es Transparenz und gerechte Prüfungsfragen geben, und das ist in Ordnung so.

Gesamt gesehen baut diese Gewerbeordnungs-Novelle auf einer Vereinfachung der Gewerbekategorien auf. Es gibt eine Liste von reglementierten Gewerben, und alles andere sind eben freie Gewerbe. Bei Teilgewerben fällt das Ausbildungsverbot. Ich habe daran nichts Schlechtes empfunden, denn die Ausweitung dieser Nebenrechte führt dazu, dass Gewerbetreibende Gesamtaufträge übernehmen können, dass sie ergänzende Leistungen erbringen dürfen. – Es braucht ja nur der wirtschaftliche Schwerpunkt erhalten zu bleiben!

Die freiheitliche Handschrift trägt auch die Liberalisierung des Handels. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist freies Unternehmertum! Es muss zwangsläufig eine bessere Ausbildung der Dienstleistungsfähigkeit für den Konsumenten geben, und es wird eine Mindestqualifikation an Fachwissen zu erfüllen sein. Das birgt aber auch Umsatzchancen für das einzelne Unternehmen, unter der Devise: Der Kunde ist König! Ausgenommen haben wir ja sowieso die sensiblen Bereiche Waffen und Medizin, wo öffentliche Interessen in Bezug auf Gefahren für Leib und Leben entscheiden. Da haben wir keine Veränderungen vorgenommen.

Was das Gastgewerbe betrifft, bleibt die fachspezifische Lehrabschlussprüfung, nur Zutrittsbarrieren fallen – alles andere regelt das Arbeitsinspektorat. Auch da wird die Qualität der Leistungen über Sein oder Nichtsein entscheiden. Das ist eben gelebte Marktwirtschaft!

Der Konkurs soll künftig kein unbedingter Ausschließungsgrund mehr sein, weil Konkurs nicht zwangsläufig mit Unfähigkeit verbunden ist. Die heutigen Unternehmen sind "gläsern" geworden: Bei jedem Kreditschutzverband kann man sich informieren. Unternehmerrisiko, sage ich, ganz modern denkend, ist nun einmal ein marktwirtschaftlicher Faktor (Beifall bei den Freiheitlichen), wobei ich schon mit Moral dazusage, ein Kridadelikt mit Strafausmaß und Konkursabweisungen mangels Masse sollen weiterhin ein Gewerbeausschließungsgrund sein.


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