Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 177

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Europäischen Union hat nämlich in etlichen Bereichen eine Inländerdiskriminierung stattgefunden.

Durch die neuen Regelungen kommt es zu einem Abbau bürokratischer Hürden, und ein möglicherweise auch ungerechtfertigter Konkurrenzschutz wird mit dieser neuen Gewerbeordnung beseitigt. Ich sehe durchaus die Möglichkeit, in Zukunft unsere Positionierung im internationalen Vergleich, was die Selbständigen-Quote anlangt, deutlich zu verbessern. Dass da ein Nachholbedarf gegeben ist, ist ja bekannt.

Wesentlich scheint mir zu sein, dass mit einem erleichterten Zugang zum Gewerbe sehr wohl darauf geachtet wird, dass auch die Qualität der Ausbildung erhalten bleibt. Es kann – und das war immer freiheitliche Linie – nicht die Höhe der Haftpflichtversicherung das Maß aller Dinge sein, nämlich die Voraussetzung für die Ausübung eines Gewerbes. Wir reden einem Manchester-Liberalismus sicherlich nicht das Wort.

Ich bin froh darüber, dass die Meisterprüfung erhalten geblieben ist: einerseits als Qualitätsmerkmal, andererseits aber auch als eine Möglichkeit des Berufszuganges mit Eintritt der Volljährigkeit. Insbesondere wird dadurch auch für ältere Arbeitnehmer, die sich dazu entschließen, die Meisterprüfung abzulegen, der Berufszugang als eine der vielen Möglichkeiten, die es hiebei gibt, erhalten.

In diesem Zusammenhang ist ein Fünf-Modul-System verankert, wobei – und das schätze ich sehr – tatsächlich auch eine Objektivierung und Standardisierung des Prüfverfahrens für die Meisterprüfung gegeben ist.

Ich darf abschließend, da das Wort "Jahrhundertwerk" gefallen ist – beziehungsweise hat Kollege Kogler gemeint, es sei kein Jahrhundertwerk –, feststellen: Natürlich unterliegt die Gewerbeordnung auch in Zukunft Veränderungen. Es werden auch noch weitergehende Veränderungen erforderlich sein. Das ist einerseits durch den Wandel der Zeit bedingt – Berufsbilder ändern sich –, und andererseits ist das vorliegende Ergebnis auch noch nicht in allen Bereichen befriedigend.

So sehe ich es etwa als unabdingbare Notwendigkeit an, den Zahntechnikern die Möglichkeit zu verschaffen, tatsächlich auch den Abdruck für herausnehmbaren Zahnersatz vorzunehmen, zumal das ja auch Bestandteil ihrer Ausbildung ist.

Oder: Ich halte es nach wie vor, insbesondere wenn ich mir überlege, dass seit der Gewerberechtsnovelle 1893 ein Vorbehaltsrecht der Baumeister, Fliesenleger und Terrazzoleger für Hochbauplanung oder für Bauplanung gegeben ist, für unabdingbar und notwendig, da eine Veränderung vorzunehmen. Es gibt entsprechende Entschließungsanträge dazu – in der Hoffnung, dass bei der nächsten und hoffentlich rasch erfolgenden Novelle eine Berücksichtigung dieser Anliegen erfolgen wird.

Kollege Mitterlehner hat kurz die Aufregung angeführt, die es im Zusammenhang mit der Möglichkeit des Ausschanks offenen Biers für Handelsbetriebe gibt. Offensichtlich entspricht das aber den Vorstellungen und der Vereinbarung der jeweiligen Interessenvertreter aus Handel und Tourismus, und dem wurde hier offensichtlich auch Rechnung getragen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwemlein. – Bitte.

19.18

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ein paar Gedanken zu dieser Gewerbeordnungsnovelle.

Seit 1973 unterrichte ich im Zuge des Wirtschaftskundeunterrichts, des betriebswirtschaftlichen Unterrichts an der Berufsschule auch die Gewerbeordnung. Ich bin natürlich noch sehr geprägt


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