Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 184

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bis ich endlich durchstarten konnte. Gerade in solchen Phasen des Lebens, in denen man sich entscheidet, den ersten Schritt in Richtung Selbständigkeit zu machen, geht einem ohnehin alles viel zu langsam.

Dieser Bundesregierung ist es nun endlich gelungen, die Gewerbeordnung so zu ändern, dass man mit einem einzigen Behördenstop zur Gewerbeberechtigung kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wie Herr Bundesminister Bartenstein schon erwähnt hat: One-Stop-Shop und e-government sind da nicht nur Schlagworte, sondern stellen eine wesentliche Erleichterung bei Firmengründungen dar.

Ein weiterer Grund für viele junge Unternehmer, sich in die Selbständigkeit zu wagen, ist, dass ein eventueller Konkurs kein Grund mehr für einen Gewerbeausschluss ist. Viele kleine Konkurse sind oft nicht selbst verschuldet: Oft ist man selbst Opfer einer Großinsolvenz. Größere Zahlungsausstände treiben kleinere Unternehmer oft selbst zum Konkursrichter.

Selbständige Tätigkeiten sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Wer aber die Kosten des Konkursverfahrens abdecken kann, muss nicht automatisch mit einem Gewerbeausschluss beziehungsweise einer Gewerbeentziehung rechnen.

Die Liste der Verbesserungen, die die neue Gewerbeordnung mit sich bringt, könnte noch beliebig fortgesetzt werden. Auf jeden Fall erleichtert sie es vielen jungen Menschen, sich selbständig zu machen. Und wie wir alle wissen, schafft jede neue Firma neue Arbeitsplätze. Viele Neugründer werden es dieser modernen, wirtschaftsfreundlichen Bundesregierung danken. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.46

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

19.46

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gewerbeordnung – Herr Bundesminister, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht – hat einerseits ordnungspolitische Aufgaben; sie ist ein Unternehmensrecht.

Was ich allerdings vermisst habe – und das möchte ich hier klar sagen –, ist, dass die Gewerbeordnung auch ein Konsumentenrecht ist und daher Konsumentenschutzbestimmungen enthält. Damit möchte ich mich jetzt auseinander setzen.

Kollege Ortlieb, Erleichterungen für Jungunternehmer stehen im Raum, aber es stehen auch Erschwernisse und Probleme für Konsumenten im Raum. Ich möchte das anhand einiger Beispiele sehr konkret darlegen.

Herr Bundesminister! Ich habe es Ihnen im Ausschuss gesagt: Wir haben derzeit ein Problem mit bestimmten Keilertätigkeiten. Da kommen Strom-Keiler, da kommen Telekom-Keiler, besuchen insbesondere ältere Personen, gehen in die Wohnung und geben sich als Mitarbeiter eines Energieversorgungsunternehmens aus. Sie fragen: Wollen Sie nicht einen neuen Stromliefervertrag abschließen – beispielsweise mit der Firma Switch? Wenn dann die betreffenden Personen sagen: Nein, ich will nicht!, dann wird gedroht: Wir werden Ihnen dann den Strom abschalten!

Herr Bundesminister! Das sind die Beispiele, die wir in den Konsumentenberatungsstellen erlebt haben. Sie hätten es leicht gehabt, nämlich Stromlieferverträge und Telekombestellungen unter die Verbotsbestimmung des § 57 aufzunehmen. Aber, Herr Bundesminister, Sie haben das nicht gemacht! Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien: Das wird den Konsumenten weiterhin Probleme bereiten.


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