Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 194

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unfähigkeit und dadurch eine Konkursanmeldung sozusagen nicht erspart bleibt, sehr wohl wieder die Möglichkeit gibt, ein Gewerbe auszuüben. Ich erinnere auch an die Gastgewerbebetriebe, die wegen der Donauüberflutung voriges Jahr Betriebsausfälle hatten und daraufhin Konkurs anmelden mussten.

Es ist auch richtig, dass Kridafälle beziehungsweise Konkursabweisungen mangels Masse ausgenommen sind, da dadurch Missbrauch vermieden wird.

Ich möchte zum Schluss noch kurz etwas erwähnen, was uns sehr betrifft: Es ist eine große Freude, dass durch diese Gewerbeordnung nun auch Ernährungsberatern die Möglichkeit gegeben wird, ihr erlerntes Studium anzuwenden und Ernährungsberatung zu betreiben. Das ist ein neues Studium, das es aber immerhin schon seit ungefähr zehn Jahren gibt. Bisher war es nur DiätassistentInnen vorbehalten, Ernährungsberatung zu geben, nun können es auch Ernährungswissenschafter. Ich meine, das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Gerade die Ernährungsberatung ist sehr wichtig für eine bessere Gesundheit der Menschen und kann sicherlich auch, wenn sie richtig betrieben wird, dazu beitragen, die Kosten des Gesundheitssystems zu senken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Der Herr Generaldirektor!)

20.26

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! Ich darf mir die Bemerkung erlauben, dass mit den vielen Bereichen, die diese Reform der Gewerbeordnung abdeckt, doch ein wesentlicher Schritt in Richtung mehr Marktnähe und Liberalisierung im Bereich der freien Berufe und der KMUs ermöglicht wurde. Ich möchte mich in meinem Redebeitrag aber auf die nunmehr zu beschließenden Regelungen für die Finanzdienstleister beschränken.

Meine Damen und Herren! In Artikel I § 94 Z. 75 der Gewerbeordnung wurde eine Neubestimmung für Vermögensberatung geschaffen. Wie Sie wissen, gibt es zwei Arten von Vermögensberatung: eine, die sich der gewerblichen Konzessionierung unterzieht, und eine andere, eher allgemeine Form. In stark steigendem Maße werden unter Zuhilfenahme von Finanzdienstleister-Assistenten Finanzdienstleistungen in Anspruch genommen, die der Konzessionspflicht unterliegen. Das heißt, dass ein konzessioniertes Unternehmen auch die Möglichkeit hat, freiberufliche Dienstleistungen aus artverwandten Sparten in Anspruch zu nehmen.

Bisher hat die Regelung so gelautet, dass man für diese Gelegenheitsaufträge als Finanzdienstleister mit Konzessionspflicht Dienstleistungen in Anspruch genommen hat, die der ASVG-Pflicht unterliegen, obwohl die meisten dieser Leute eigentlich eine andere Tätigkeit nach Gewerberecht ausgeübt haben. Das hat zu ungerechtfertigten Härtefällen geführt, weil viele dieser Finanzdienstleister-Assistenten einer Werkvertragsregelung unterzogen wurden.

Mit diesem Reformansatz wurde dieser Missstand beseitigt. Es gibt jetzt für die meisten Finanzdienstleister nur ein Sozialversicherungsrecht, nämlich das gewerbliche. Das ist gut und in Ordnung so, und ich halte das für einen wesentlichen Fortschritt für eine Branche, die zum Wohle des österreichischen Anlagemarktes stark expandiert.

Zweiter Punkt: Ich halte es für notwendig – dem wurde auch Rechnung getragen –, dass es im Bereich der Versicherungsagenten und Versicherungsmakler zu einer Klarstellung der Begriffe und zur Klärung dessen kommt, was Versicherungsagenten und Versicherungsmakler tun dürfen und was nicht. In der Vergangenheit war da die Abgrenzung relativ schwierig. Ich halte es auch für gut, dass man den Begriff "Versicherungsagent" klarer als in der Vergangenheit determiniert. – Dem wurde auch Rechnung getragen.

In Summe halte ich die Reform der Gewerbeordnung zwar nicht für einen Meilenstein, aber für einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, um Finanzprodukte erfolgreich und den Regeln einer geordneten Finanzmarktaufsicht gemäß auf dem Markt zu platzieren.


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