Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 81

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Zusätzlich stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Bezeichnung "Saisonnier" überhaupt gerechtfertigt ist, wenn man davon ausgeht, dass Saisonniers in Zukunft sechs Monate bis ein Jahr lang bleiben können, dass sie nach zweimonatigem Heimaturlaub wiederkommen können und sich die gesamte Prozedur wiederholt.

Saisonnier – das heißt aber auch: kein Arbeitslosengeld, keine Notstandshilfe, kein Familiennachzug, keine Niederlassungsbewilligung, keine Integration! Die Schweiz hat diesen Weg längst geändert, wie Sie wissen.

Auch für den Bereich der Pendler haben Sie diese Praxis gewählt. Sie haben per Definition aus Tagespendlern Wochenpendler gemacht und damit den Radius rund um Österreich beträchtlich erhöht. Und auch für die Pendler gilt: kein Familiennachzug, keine Niederlassungsbewilligung, keine Integration!

In Wirklichkeit haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Minister Bartenstein und Strasser die intensiven Voraussetzungen für jene gesellschaftlichen Verhältnisse geschaffen, die die FPÖ stets zu bekämpfen vorgegeben hat.

Das gilt in ganz besonderem Maße für den Integrationsvertrag, wobei man sagen muss, dass allein der Name schon Zynismus ist, denn in Wahrheit geht es um ein Sanktionenregime. Der Verpflichtung des Ausländers, Deutsch zu lernen, stehen keinerlei Rechte gegenüber, sondern ganz im Gegenteil: Es gibt Sanktionen, es gibt Geldstrafen und in letzter Konsequenz sogar die Ausweisung! Dazu kommt noch, dass diese Integrationsvereinbarung rückwirkend auch für Fremde gilt, die seit 1998 in unserem Land sind, und das betrifft 30 000 bis 40 000 Menschen.

Auch viele andere Fragen bleiben offen. Herr Abgeordneter Westenthaler zum Beispiel weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, wie wenig 100 Stunden Sprachkurs sind, wenn es darum geht, den dritten vom vierten Fall zu unterscheiden. In den Niederlanden zum Beispiel gibt es 600 Stunden Sprachkurs plus soziale, plus berufliche Orientierung.

Völlig offen ist auch, in welcher Form für die Durchsetzung des Gesetzes Vorsorge getroffen wurde, wie viele Menschen davon betroffen sind, wie viele Stunden insgesamt notwendig sein werden, ob die Vorbereitung der Kurse schon angelaufen ist, und, und, und. (Abg. Kiss: Ja, wissen wir eh alles! Der ganze Quark wird wiedergekaut!)

Dazu kommt noch die Frage des Gesundheitszeugnisses oder die Frage, warum es kein Anti-Diskriminierungsgesetz gibt. Dafür gibt es aber die Westenthaler-Forderung nach Anpassung der Sozialstandards an jene des Herkunftslandes. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Abschließend möchte ich sagen, das ist nicht die "christlich-soziale Tradition", von der Abgeordneter Ellmauer im Ausschuss gesprochen hat, das ist kein Integrations paket – das ist ein Selektions paket! (Beifall bei der SPÖ.)

12.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Folgendes bekannt geben:

Ich habe einem Wunsch des Klubobmannes Khol stattgegeben, wonach die Entscheidung über den Aufruf des Dringlichen Antrages auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden sollte, um der Präsidialkonferenz Gelegenheit zu geben, die Materie zu erörtern, und diese Präsidialkonferenz hat nun stattgefunden. Es hat sehr unterschiedliche Auffassungen gegeben, nämlich einerseits das Argument, dass es sich um einen Dringlichen Antrag handelt, der in den entscheidenden Punkten durchaus Ähnlichkeiten mit früher zugelassenen Entschließungsanträgen hat, sowie das Argument – das ich persönlich auch teile –, dass es keinen Unterschied in den Anforderungen an einen normalen Entschließungsantrag und an einen Dringlichen Antrag gibt.

Andererseits ist es so, dass man, wenn man die Bundesverfassung restriktiv interpretiert, natürlich immer gegen den einen oder anderen Teil in der Formulierung eines Entschließungsan


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