Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 124

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objektiv ein Märchen!) Kollege Khol, das ist genauso ein Märchen wie die schöne Rede, die Sie heute gehalten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Das, was wir heute hier machen, ist die Gleichstellung – nicht mehr und nicht weniger als die Gleichstellung – im Strafausmaß zwischen Drogen und Alkohol. Blutabnahmen sind demnach an sich verpflichtend, können aber auch verweigert werden und haben dann dieselben Konsequenzen wie bei einer Alkoholtestverweigerung, nämlich vier Monate Führerscheinentzug, Nachschulung und 1 160 € Geldstrafe.

Darüber hinaus konnte die sozialdemokratische Fraktion durchsetzen, dass nur bei entsprechender Verkehrsauffälligkeit und nach einer entsprechenden Einstufung durch den Amtsarzt eine Blutabnahme zum Zwecke des Drogennachweises möglich ist, dass der Betroffene die Blutabnahme verweigern kann, dann aber in derselben Weise wie bei Alkohol bestraft wird, dass niemand, dem vom Arzt entsprechende Medikamente verschrieben wurden, die positive Tests zur Folge haben, wegen Drogenmissbrauchs bestraft werden kann, dass nur Bluttests und nicht die noch fehlerhafteren Speichel- und Harntests zur Anwendung kommen, dass die Bluttests nur durch qualifizierte Labors nach standardisierter Methode durchgeführt werden und damit die Qualität der Untersuchung sichergestellt wird und dass es angesichts der Unsicherheit der Tests nicht zu Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz kommen darf.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Jetzt sind Sie, Herr Bundesminister, am Zug, nämlich zu beweisen, dass Sie tatsächlich in der Lage sind, den notwendigen Vollzug sicherzustellen. Hiezu gehört, dass die Straßenaufsichtsorgane ausreichend geschult werden müssen, dass eine ausreichende Anzahl von Amtsärzten zur Verfügung stehen muss und eine entsprechende Schulung dieser Ärzte vorgenommen wird, dass im Zusammenwirken mit Ärzte- und Apothekerkammer wirksame Maßnahmen gesetzt werden, damit Patienten besser als bisher über die Auswirkung von Medikamenten auf die Fahrtauglichkeit informiert werden – auch hier haben wir die Chance, das wieder einmal etwas mehr in die Diskussion zu bringen –, und vor allem, dass rasch ein hoher Qualitätsstandard bei den Laboruntersuchungen vorgeschrieben wird.

Jetzt wird die Bundesregierung – allen voran Sie, Herr Verkehrsminister, und der Innenminister – daran zu messen sein, wie sie einen ordnungsgemäßen Vollzug der betroffenen Bestimmungen durchsetzen wird. Auf Basis des bestehenden Gesetzes ist jedenfalls keine Willkür von Exekutivorganen möglich, sondern nur bei Verkehrsauffälligkeiten die Möglichkeit gegeben, überhaupt dem Amtsarzt vorgeführt zu werden. Nach wie vor entscheidet die klinische Überprüfung, während das Ergebnis der Blutprobe nach wie vor ein zusätzliches Beweismittel darstellt. Gegengutachten des Betroffenen sind dabei selbstverständlich möglich. Eine Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz erfolgt nicht. Das war ein wesentlicher Punkt.

Im Mittelpunkt steht damit die Verkehrssicherheit und die Fahrtauglichkeit, welche auf der Straße von Exekutivorganen beziehungsweise vom Amtsarzt zu überprüfen ist. Wie im Fall eines Verdachts auf Alkoholisierung ist darüber hinaus auch hier die Verweigerung der Blutabnahme möglich, welche dann allerdings dieselben Rechtsfolgen hat wie die Verweigerung der Blutabnahme bei Alkohol.

Ich möchte aber, wenn ich schon vom Alkohol spreche, auch dazusagen: Vergessen wir nicht den Kampf gegen den Alkohol! Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einen kleinen Artikel, der vor einigen Tagen im "Kurier" erschienen ist, zitieren, in dem unter der Überschrift "Ganz normal" Folgendes zu lesen war:

"Sechs Verkehrstote weniger als im Vorjahr, keine Großunfälle, kein Megastau auf den Urlauberrouten. Das erste Ferienwochenende war eher ruhig.

Bitte, auf der Innkreisautobahn wurde ein Lenker gestoppt, der 45 Stunden am Steuer seines Vierzigtonners durchgehalten hatte, auf der Tauernautobahn fuhr ein Kärntner mit 225 km/h durch einen gesperrten Tunnel. Er hatte 1,5 Promille. In Salzburg knallte ein Autofahrer gegen den Randstein und schlingerte auf den Felgen weiter. Er konnte weder stehen noch gehen. Wie viel er zu viel hatte, war nicht zu ermitteln: Er konnte auch nicht mehr ins Röhrchen blasen.


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