Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 132

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Froh bin ich darüber, dass es uns gelungen ist, die SPÖ von der Notwendigkeit von Drogentests im Straßenverkehr zu überzeugen, sodass jetzt diese gesetzliche Änderung möglich ist.

Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss schaffen wir die rechtlichen Grundlagen, die es ermöglichen, eine Blutabnahme zum Zweck des Drogennachweises durchzuführen. Damit erhält die Exekutive endlich ein Instrument, das das Vorgehen gegen drogenverdächtige Lenker erleichtert. Selbstverständlich bleibt weiterhin die letzte Entscheidung darüber, ob ein Bluttest durchgeführt wird oder nicht, beim Arzt. Erst dann, wenn in einer klinischen Untersuchung des Amtsarztes festgestellt wird, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, die auf eine Suchtgifteinnahme hindeutet, kann eine Blutabnahme angeordnet werden. Verweigert man diesen Bluttest, so hat dies die gleichen Konsequenzen, wie wenn man einen Alkotest verweigert.

Wir wollen mit dem Bluttest selbstverständlich auch sicherstellen, dass keine Unschuldigen zum Handkuss kommen. Diese Thematik hat Kollege Kukacka im Detail bereits behandelt.

Es ist mir noch wichtig, auf einen Kritikpunkt, der immer wieder von den Grünen kommt, kurz einzugehen, obwohl sie nicht hier sind, Desinteresse an diesem Thema zeigen und heute bei diesem schönen Wetter die Donauinsel bevorzugen.

Die Grünen kritisieren immer wieder, dass im Gesetz keine Grenzwerte festgeschrieben sind, wie dies jedoch beim Alkohol mit der 0,5-Promille-Grenze der Fall ist. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Endlich schaffen wir mit diesem Gesetz eine Möglichkeit, den Missbrauch von Drogen bei Autolenkern nachzuweisen. Wir wissen, dass das medizinisch zweifelsfrei möglich ist. Aber gerade der Stand der Technik und internationale Vergleichswerte zeigen, dass heute eine seriöse Festlegung und Überprüfung dieser Grenzwerte nicht möglich ist.

An dieser Stelle hätte ich gerne an die Grünen die Frage gestellt, wo denn diese Grenze liegen solle. Aber nachdem sie auf der Donauinsel sind, können mir diese Herrschaften das heute nicht beantworten. (Abg. Schwemlein: Was soll denn das? Sie wissen es ja nicht, oder waren Sie dort?)

Ich darf noch ganz kurz auf das Thema "Sucht und Suchtverhalten" eingehen, weil wir vor einigen Wochen in Niederösterreich zu diesem Thema ein interessantes Expertengespräch hatten, im Rahmen dessen uns die Experten explizit darauf hingewiesen haben, dass der Missbrauch von Drogen, insbesondere auch von Alkohol, den ich selbstverständlich dazuzähle, immer jüngere Bevölkerungsgruppen erreicht, dass immer jüngere Jugendliche davon betroffen sind.

Ich meine, das Hauptproblem liegt vor allem darin, dass bei vielen das Bewusstsein betreffend die Gefährlichkeit, die von einer Drogenbeeinträchtigung ausgeht, fehlt. Wichtig ist, dass man sich immer vor Augen hält: Man gefährdet dadurch nicht nur sich selbst im Straßenverkehr, sondern wird auch zur Gefahr für viele andere Verkehrsteilnehmer.

Selbstverständlich ist es wichtig, gesetzliche Bestimmungen festzulegen, es ist notwendig, gesetzliche Bestimmungen zu haben, aber gesetzliche Bestimmungen allein reichen nicht aus. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, für Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung, vor allem bei den Jugendlichen, zu sorgen und auch eine Kontrolle durchzuführen. Es ist wichtig, dass wir uns im Interesse der Bevölkerung, im Interesse der Jugendlichen in den Dienst der Aufklärungsarbeit stellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wattaul. – Bitte.

16.17

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Drogen und Alkohol haben im Straßenverkehr nichts verloren, das muss man wirklich ganz deutlich sagen und das muss die Botschaft an unsere Jugend sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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