Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 147

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wirklich überlegt, so etwas zu tun. Das ist auch eine Hilfe für Sie als Minister, wenn man auf Basis von fundierten Daten Politik machen kann.

Zum Zweiten, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben die Abgeordneten Eder, Firlinger, Kukacka und Moser einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, der im Interesse der Standortsicherung Österreichs die rechtlichen Rahmenbedingungen der Telekommunikation in Zukunft gewährleisten soll. Gerade Telekommunikation ist einer der ganz wichtigen Infrastrukturbereiche und eine Schlüsselfrage bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und auch eine Schlüsselfrage in Bezug auf den Wirtschaftsstandort Österreich.

Auf Grund dieses Entschließungsantrages hat es dann einen Unterausschuss gegeben, zu dem auch Berater beigezogen wurden. Vier Sitzungen haben stattgefunden, wo wirklich eine Fülle von Informationsmaterial und Informationen zur Verfügung gestellt wurde. Dies führte letztendlich dann zu dem Schluss, dass wir in Österreich, was die Telekommunikation und vor allem auch den Regulator, die Regulierungsbehörde und die Schräglage betreffend Telekom Austria betrifft, nämlich dass die kleineren Unternehmen entsprechende Marktanteile bekommen sollen, was dazu führen soll, dass das große Telekom-Unternehmen etwas von seiner marktbeherrschenden Stellung verliert, nicht übersehen dürfen, dass es in Österreich zwar kleine Töchter, die in Konkurrenz zur Telekom stehen, gibt, die aber Töchter von riesigen europäischen Konzernen sind, die à la longue gesehen, wenn man die Telekom Austria weiterhin in dieser Schräglage belässt, diese in ihrer Existenz gefährden.

Außerdem könnte es dann dazu kommen, dass diese großen Unternehmen den gesamten Telekommunikationsmarkt Österreich innerhalb kürzester Zeit vereinnahmen – die Frage ist, ob wir das wollen oder nicht – und dadurch ihre Eigenständigkeit aufgeben.

Daher war es aus meiner Sicht auch klar, dass wir von dieser Schräglage wegkommen müssen und nunmehr der Telekom Austria auch wieder eine echte Marktchance geben und schön langsam die Marktmechanismen wieder arbeiten lassen sollten.

Leider ist es auf Grund dieser Gespräche und Beratungen zu keinem weiteren Vierparteienergebnis gekommen. Es war – ich darf das aus meiner Sicht ruhig festhalten – eher so, dass es innerhalb der Regierungsfraktionen um die Frage ging, ob es einen Medienregulator und TKG-Regulator, also einen Konvergenzregulator, geben soll oder nicht. Da konnte man sich anscheinend nicht einigen, nicht dazu durchringen, da gab es wahrscheinlich Uneinigkeit.

So gab es dann auch einen Entschließungsantrag nur der Regierungsfraktionen, der ein bisschen zähneknirschend von der Freiheitlichen Partei mitgetragen wurde, aber nicht sehr freudig unterstützt wurde. So erlaube ich mir, heute auf Grund dieser Situation einen Entschließungsantrag, den wir auch im Ausschuss schon eingebracht haben, nämlich der Abgeordneten Kurt Eder, Dr. Moser und KollegInnen, hier auch noch einmal einzubringen, den ich jetzt nicht komplett zu verlesen brauche, weil er verteilt wird.

Aber ich darf doch noch einmal darauf hinweisen, dass es uns insbesondere darum geht, dass wir einen Regelungsinhalt des neuen Gesetzes vor allem im Bereich der Schnittstelle zwischen Medien- und Telekom-Regulierung klar definieren. Wir wollen keinen gemeinsamen Regulator. Wir wollen diese asymmetrische Regulierung, diese ex-ante-Regulierung, diese Marktmacht-Regulierung entsprechend neu gestalten. Die Regulierungsbehörde soll verpflichtet werden, bei der Prüfung der Marktmacht eines Wettbewerbers auch seine Position auf gleichartigen Märkten in anderen Ländern, insbesondere aber auf seinem Heimatmarkt, zu berücksichtigen. Es kann nicht die kleine Tochter eines europäischen Riesen in Österreich einen Vorteil haben gegenüber der Telekom, und zwar so lange, bis es die Telekom nicht mehr gibt und dann dieser Riese in Europa den Markt übernimmt. Das ist genau der Punkt, um den es da geht!

Es geht uns da auch um die Regulierungsbehörde selbst: Zuständigkeit der Behörde, Lizenzerteilungen, Instanzenzug, Durchsetzung von Entscheidungen der Regulierungsbehörde. Da haben wir auch das Problem, dass die Regulierungsbehörde zurzeit zu wenig Durchsetzungsvermögen hat. Da müsste man ihr mehr Rechte geben. Es ist auch die Finanzierungsfrage dieser


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