Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 188

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

verlassen haben, möchte ich noch auf die Verwaltungsverfahrensreform und -novelle eingehen. Auch durch vielfache Wiederholung seitens der Opposition wird das, was nicht richtig ist, nicht richtiger.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten dafür, dass immer wieder auch im Vorfeld der Debatten im Ausschuss behauptet wurde, es würde durch die Novelle zu einer Erhöhung der Strafen kommen und es würden Strafsätze und Strafrahmen erhöht. Die eine Möglichkeit ist, dass die Kollegen es nicht besser wissen – aber das darf und will ich auch aus standesrechtlichen Gründen nicht glauben. Die zweite Möglichkeit ist, dass sie die Bürger bewusst täuschen, bewusst in die Irre führen, und das, finde ich, ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon vielfach gesagt, ich darf es zusammenfassen: Es ist einfach nicht richtig, dass Strafen, Strafsätze oder Strafrahmen erhöht worden sind. Diese Bestimmungen sind in den einzelnen Materiengesetzen enthalten, und wir müssten heute über eine sehr dicke Vorlage beraten, wenn wir tatsächlich massiv Strafsätze oder Strafrahmen erhöhen würden.

Worum es geht, ist, dass Instrumente, die sich bewährt haben, nämlich Anonymverfügungen, Strafverfügungen und Computerstrafverfügungen, in einem weiteren Bereich einsetzbar sein sollen, was zu entsprechenden Einsparungen, die heute summenmäßig schon genannt wurden – im Bereich von 198 Millionen Schilling –, führen wird. – Das ist richtig, Herr Kollege Wittmann.

Und da hier mehrmals auch von Rednern der SPÖ auf irgendein Papier verwiesen wurde, darf ich auf die Erläuterungen zur Regierungsvorlage hinweisen. Darin werden die 198 Millionen Schilling erwähnt, aber als Einsparungen und nicht als Mehreinnahmen durch höhere Strafen.

Ich möchte Sie wirklich inständig bitten, die Bürger nicht in die Irre zu führen, sondern bei den Tatsachen zu bleiben und das, was hier wirklich passiert, nämlich eine echte Verwaltungsvereinfachung, zu akzeptieren und ihr auch wirklich zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1257 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle neuerlich Einstimmigkeit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1258 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die Mehrheit und damit die Annahme fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite