Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 221

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gewaltige Leistung zustande gebracht haben. Das ist für den Finanzmarkt Österreich, für die Stabilität und Sicherheit auch der Investoren und für das Vertrauen der Investoren unglaublich wichtig – und das haben sie ohne unsere Hilfe zustande gebracht. Das, was wir als Gesetzgeber jetzt tun, ist eigentlich nur der Nachvollzug dessen, was sich in der Geld- und Kreditwirtschaft bereits entwickelt hat.

Noch einmal: Das ist keine einseitige Bevorzugung! Ich bin wirklich ein vorsichtiger Mensch, und alle, die dabei waren, wissen es: Ich habe immer gesagt: Ich stimme erst dann zu, wenn ich von allen Seiten grünes Licht erhalten habe! Ich kann das heute hier bestätigen. Ich habe mir diese Zusagen zum Teil sogar schriftlich geben lassen, und kann heute daher guten Herzens sagen: Ich freue mich, dass wir diese Novelle heute verabschieden. Sie ist ein wichtiger Beitrag für einen wichtigen Sektor unserer Wirtschaft, der die Konkurrenzfähigkeit im internationalen Wettbewerb stärkt, und letztlich nur der Nachvollzug dessen, was diese Gruppe auf Grund ihrer Eigeninitiative, ihrer eigenen Stärke, ihres Engagements zustande gebracht hat. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte, Herr Staatssekretär.

21.15

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Aus der Sicht des Finanzministeriums ist die Stärkung in Form einer Sektorkonsolidierung zu begrüßen. Es gibt ein Frühwarnsystem für den gesamten Sektor, sodass Fehlentwicklungen früh erkannt werden können. Damit dient diese Maßnahme auch dem Gläubigerschutz.

Diese BWG-Änderung kann mit unterschiedlichen Vorteilen auch von anderen dezentralen Sektoren – Raiffeisen und Volksbanken – genützt werden. Raiffeisen könnte das Modell auch partiell anwenden, also nur auf bestimmte regionale Bereiche bezogen. Der Volksbankensektor hat derzeit noch ein organisatorisches Problem, weil die Sektorpolitik über den Österreichischen Genossenschafsverband als Zentralorganisation und nicht über das Spitzeninstitut ÖVAG abläuft.

Grundsätzlich ist die Gesetzesinitiative aus der Sicht der Finanzmarktaufsicht zu begrüßen, weil durch ein Früherkennungssystem wirtschaftliche Fehlentwicklungen rascher erkannt werden können und es durch einen Haftungsverbund gegenseitig zu Aushilfen kommt. Wie gesagt: Wir begrüßen, dass einmal ein Sektor, ein Bereich so weit ist, und würden es auch begrüßen, wenn in anderen Bereichen ebenfalls die gleichen Bedingungen geschaffen würden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwemlein. – Bitte.

21.17

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ein paar Gedanken zur Austria Wirtschaftsservice GmbH. Nicht zu Unrecht war am Samstag im "WirtschaftsBlatt" zu lesen: "Tourismus fürchtet um seine Förderungen." Herr Matthias Krenn hat darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftsservice GmbH doch ein bisschen die Gefahr in sich birgt, dass der Tourismus und im Besonderen die KMUs bei den Förderungen möglicherweise untergehen, zu kurz kommen, weil der Tourismus im Gesetz einfach nicht mehr erwähnt wird.

Ich bin sehr froh darüber, dass es in den Verhandlungen gelungen ist, zu einem Vier-Parteien-Entschließungsantrag zu kommen, um gerade den KMUs und der Tourismuswirtschaft gerecht zu werden. In diesem Entschließungsantrag ist vor allem auch eines festgehalten, dass nämlich evaluiert, das heißt, überprüft wird, ob diese Wirtschaftsservice GmbH entsprechend der Zielsetzung gut arbeitet, und vor allem, wie es den KMUs und der Tourismuswirtschaft dabei geht.


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