Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 22

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Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Das heißt es nicht, sondern es ist im Gesetz klar festgehalten, dass ein Enthebungsverfahren vorzusehen ist, wenn inkompatible Beschäftigungsverhältnisse und Vertretungen in der Versicherungsvertretung vorhanden sind. Die Paragraphen des ASVG sind eindeutig. (Abg. Dr. Partik-Pablé  – in Richtung der Abg. Bures –: Nicht einmal das wissen Sie! Es ist traurig, wie uninformiert Sie sind! – Abg. Ing. Westenthaler: Keine Ahnung!)

Ich darf Sie darauf hinweisen, dass die nächste Sitzung der Kärntner Gebietskrankenkasse nach Auskunft von Direktor Löberbauer mit 7. November dieses Jahres geplant ist, sodass bis zu diesem Zeitpunkt Zeit genug ist, nicht nur das Enthebungsverfahren entsprechend durchzuführen, sondern auch eine ordnungsgemäße Nachnominierung durch die Arbeiterkammer Kärnten vorzunehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Mag. Tancsits, bitte.

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ist es richtig, dass bei der Bestellung der leitenden Angestellten und Ärzte der PVA das erste Mal in der Geschichte der Sozialversicherung ein außenstehendes und unabhängiges Beratungsinstitut mit Auswahl und Bewertung betraut wurde? (Abg. Öllinger: Der war gut!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrter Herr Kollege Tancsits! Meines Wissens haben Sie damit Recht. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen.) Es wurde das Institut Jenewein beauftragt. Ich darf hier zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass Herr Vorsitzender Haas mit seinen beiden Stellvertretern dieses Institut beauftragt hat und keinesfalls – wie oftmals in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt wurde – das Ministerium oder sonst jemand.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister.

Wir kommen zum 4. Thema. – Frau Abgeordnete Haller, bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

192/M

Wie gestaltet sich der aktuelle Verlauf der Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung.

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Beim Kinderbetreuungsgeld ist eine zunehmende Inanspruchnahme zu verzeichnen. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass mit Juli dieses Jahres mehr als 25 857 Anträge vorliegen. Im März waren es noch 3 670 Anträge, im April 10 000 Anträge – am 25. April wurde diese Grenze überschritten –, am 3. Mai waren es 11 751 Anträge, am 9. Juli waren es 25 857 Anträge.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Nach einem historischen Tief bei der Geburtenrate scheint sich jetzt eine Steigerung in diesem Bereich abzuzeichnen.

Deshalb meine Frage: Welche Tendenzen zeichnen sich in Bezug auf die Geburtenrate und auf Teilzeitbeschäftigung ab?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.


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