Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 53

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-Entfall von Ausgaben (Kapitel 12)

0,990

0,990

0,990

-Entfall von Ausgaben (Kapitel 54)

55,363

55,363

55,363

-Entfall von Ausgaben (Kapitel 64)

2,953

2,953

2,953

Summe Ausgaben

59,306

59,306

59,306

Einnahmen

-Pensionsbeitrag Beamte (DG-Anteil)

106,789

106,789

106,789

Summe Einnahmen

106,789

106,789

106,789

SALDO BUNDESBUDGET

-1.236,318

-1.342,945

-1.329,554

-1.327,914

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN AUF ANDERE GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN

EUR Mio.

2004

2005

2006

0,000

0,000

0,000

VERFÜGBARES BUDGET DER UNIVERSITÄTEN

EUR Mio.

2004

2005

2006

Studienbeiträge

126,450

126,450

126,450

Sonstige Einnahmen

6,223

6,223

6,223

Ausgaben gem. § 141 Abs. 4

80,119

66,728

65,088

Pauschalabgeltung des Bundes

1.660,866

1.660,866

1.660,866

VERFÜGBARES BUDGET DER UNIVERSITÄTEN

1.873,658

1.860,267

1.858,627

Zu § 125 Abs. 12:

Redaktionsversehen. Diese Bestimmung über den Ersatz des Aktivitätsaufwands und des Beitrags zur Deckung des Pensionsaufwands kann nicht bereits mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes am 1. Oktober 2002, sondern erst mit dem vollen Wirksamwerden am 1. Jänner 2004 zur Anwendung kommen.

Zu §§ 125 Abs.  8 und 9 sowie zu § 126 Abs. 4, 5 und 7:

Die GÖD fordert einen über die "Betriebsübergangs"-Richtlinie der EU (Richtlinie 98/50/EG vom 29.6.1998 zur Änderung der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen) hinausgehenden Schutz vor einer Kündigung wegen


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