Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 54

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einer Änderung des Arbeitsumfangs, der Organisation des Dienstes oder der Arbeitsbedingungen (§ 32 Abs. 4 VBG).

Im Gegenzug soll das Optionsrecht der Beamtinnen und Beamten sowie der derzeitigen Vertragsbediensteten, das im Begutachtungsentwurf mit einem Jahr vorgesehen war und in der Regierungsvorlage auf fünf Jahre verlängert wurde, auf drei Jahre reduziert werden. Das in der Diskussion zum Vergleich herangezogene Bundesmuseengesetz 2002 sieht ein Optionsrecht für Beamte für die Dauer von fünf Jahren, für Vertragsbedienstete aber nur für ein Jahr vor.

Zu § 136 Abs. 5

Die Kooperation zwischen den Universität für Bodenkultur Wien, der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Technischen Universität Wien beim Betrieb des Interuniversitären Forschungsinstituts für Agrarbiotechnologie Tulln soll fortgeführt werden. Die Gesamtrechtsnachfolgerin nach dieser Interuniversitären Einrichtung gemäß UOG 1993 wird die Universität für Bodenkultur Wien. Die drei Universitäten sollen eine Kooperationsvereinbarung abschließen, die mit 1. Jänner 2004 wirksam werden soll. Kommt es bis zum 31. Dezember 2003 zu keiner solchen Vereinbarung, ist das Vermögen der Interuniversitären Einrichtung mit 1. Jänner 2004 in dem Verhältnis auf die beteiligten Universitäten aufzuteilen, das den von ihnen eingebrachten Ressourcen (Personal und Sachmittel) entspricht.

Zu § 143 Abs. 4:

Redaktionsversehen. Durch den Entfall des Abs. 6 des § 143 in der Fassung der Regierungsvorlage ist Abs. 4 anzupassen.

Zu § 144 Z 7:

Redaktionsversehen.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Redezeit: 15 Minuten. – Bitte.

10.49

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Liebe und geschätzte Vertreter der Universitäten! Frau Abgeordnete Brinek, Sie wissen, dass sich die Universitäten darum bemühen, in Forschung und Lehre der Wahrheit zu dienen. Ähnliches würde ich mir auch bei Debattenbeiträgen erwarten. Es schüttelte sogar Kollege Graf den Kopf, als Sie sagten, ich hätte gewisse Forderungen nicht eingebracht. Das spricht Bände! Aber das sind natürlich absolute Nebensächlichkeiten bei einen "Jahrhundertgesetz", wie Sie es nennen und das heute beschlossen werden soll.

Es ist für mich eindeutig und klar, dass Universitäten einem ständigen Reformprozess unterliegen, dem sie sich auch immer unterziehen. Man kann darüber streiten, ob das in der nötigen Geschwindigkeit und in der nötigen Gründlichkeit geschieht, aber wenn man reformieren will, dann sollte man sich immer dazu äußern, wohin die Reise gehen soll und was die Ziele sind. Über solche Dinge würde ich, weil ich sie für wichtig erachte, zuerst ganz gerne reden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Erstaunlich ist für mich aber schon einiges an Ihrer Vorgangsweise. Wenn Sie und die Bundesregierung das Argument vorbringen: weg von einer Ministerialuniversität! – ich gebe Ihnen in einem Teil Recht; wir sind für Autonomie, für mehr Freiheit, für mehr Flexibilität, für mehr Selbstbestimmung und für weniger Bürokratie – und wenn die Regierung sich und den Staat als Feind offeriert, der Forschung behindert, der Denken behindert, der Lehre behindert, dann frage ich mich schon, welches Selbstverständnis Regierungsmitglieder und Regierungsparteien haben. Vielleicht sogar das "richtige", stelle ich jetzt kryptisch in den Raum. (Beifall bei den Grünen.)


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