Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 115

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Sehen Sie sich die Unterschiede in den Bundesländern an, sehen Sie sich die Unterschiede in den Zahlen der niedergelassenen Ärzte an! Ich sage in aller Klarheit: Wenn man sieht, dass nach Berichten des ÖBIG und der WHO in manchen Bundesländern die Zahl der niedergelassenen Ärzte bedeutend geringer ist, als sie das ÖBIG und die WHO für die jeweilige Bevölkerung pro 1000 Einwohner vorschreibt, wenn man sich auch die entsprechenden Zahlen der Gesundheitsstatistiken ansieht, so kann man doch nicht dafür sein, dass der ländliche Raum und der nichtstädtische Raum im österreichischen Gesundheitssystem weiterhin schlechter behandelt werden als der großstädtische Raum und die Ballungszentren in dieser Republik.

Jetzt ist endlich Zeit, mit dieser Zwei-Klassen-Politik aufzuhören, die sich auf Kosten des ländlichen Raumes in Österreich etabliert hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass wir den ländlichen Raum und die Lebensqualität in den kleinen Städten und Gemeinden nur dann werden stärken können, wenn wir auch die gesundheitlichen Rahmenbedingungen, die Gesundheits- und Sozialsprengel mit jenem Leben erfüllen, von dem hier im Parlament immer die Rede ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich sehe nicht ein, dass in einem Bundesland wie dem Burgenland, das in seinen eigenen Verwaltungsstrukturen in der Gebietskrankenkasse Hervorragendes geleistet hat und das nach dem Benchmark der österreichischen Controllinggruppe des Hauptverbandes heute an der Spitze, was die Kriterien Sparsamkeit, Kundennähe und Patientenfreundlichkeit betrifft, die die Controllinggruppe entwickelt hat, liegt, Strukturschwächen, die auf Grund der schlechten Struktur des Burgenlandes – mehr als fünf Jahrzehnte Eiserner Vorhang, eine Bevölkerung, die auspendelt, wo die Aktiven hier in Wien, in Niederösterreich und in der Steiermark ihr Einkommen lukrieren und die Mitversicherten und die Pensionisten die Leistungen der Gebietskrankenkasse vor Ort in Anspruch nehmen – zustande gekommen sind, nicht ausgeglichen werden sollen von jenen, denen es besser geht und die eine bessere Einkommenssituation haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wer von Solidarität spricht, der sollte aus meiner Sicht eine umfassende Solidarität meinen und nicht nur Solidarität mit sich selbst, aber nicht mit den anderen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich glaube daher, dass diese 60. ASVG-Novelle eine gute ASVG-Novelle ist. Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass jene, die in der Vergangenheit die Einsparungspotentiale in ihrem Bereich gemeinsam – Patienten, Gesundheitsberufe und Träger – verwirklicht haben, eine gewisse Skepsis dahin gehend haben können, ob sie ihr Geld und ihr Einsparungspotential auch in der Form zurückbekommen.

Wir haben hier ausführliche Gespräche bis zum Schluss geführt. Ich weiß nicht, ob es mir gelungen ist – ich nehme an, dass das eher nicht der Fall war –, alle zu überzeugen und manche Ressentiments, die noch aus der Vergangenheit herüberreichen, dass Maßnahmen des Bundes schlussendlich immer zu einer weiteren Andrehung der Beitragsschraube führen, zu zerstreuen. Faktum ist jedenfalls, dass das durch diese 60. ASVG-Novelle unterbrochen wird.

Aber ich darf auch in aller Klarheit sagen: Es hat noch nie eine Controllinggruppe gegeben, die federführend ein Controlling durchführt, wie es in der Privatwirtschaft möglich ist, und deren Bestand mit der 60. ASVG-Novelle auf fünf Jahre verlängert wird. Es hat noch nie eine entsprechende Finanzkontrolle gegeben mit genauen Finanzierungszielen, die nunmehr auch im ASVG nachvollziehbar Kriterien wie Sparsamkeit und andere Kriterien, die im ASVG von Anfang an festgeschrieben sind, endlich mit Leben erfüllen.

Was die Modalitäten betrifft, hat es noch nie die Möglichkeit gegeben, innere Kredite in der Form für finanzstrukturschwache Kassen zu bekommen, bei Veräußerung von veräußerbarem Vermögen, das nicht betriebsnotwendig und wirtschaftlich ist, auch Rückzahlungsmodalitäten, die klar definiert sind. Es gibt für mich in einem Rechtsstaat nichts Klareres als das Gesetz und die darin enthaltenen Rückzahlungsverpflichtungen, die klar und deutlich umschrieben sind,


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