Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 210

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine Damen und Herren! In erster Linie möchte ich heute aber zum EU-Nachtarbeits-Anpassungsgesetz sprechen. (Die Rednerin stellt einen überdimensionalen Wecker auf das Rednerpult.) Sie sehen hier eine schöne alte Uhr, einen Wecker, gestellt auf halb drei Uhr morgens. Können Sie sich das vorstellen? Es ist dunkel, es ist finster, es ist Nacht. Man kann sich das, denke ich einmal, durchaus gut vorstellen.

Menschen, die um halb drei Uhr in der Früh zu arbeiten beginnen, stehen wahrscheinlich schon um zwei Uhr oder um halb zwei Uhr oder noch viel früher auf. Aber der Herr Bundesminister Bartenstein sagt: Nein, das sind keine Nachtarbeitnehmer und Nachtarbeitnehmerinnen, das ist schon Tagesarbeitszeit! Die fallen nicht unter irgendwelche besondere Schutzbestimmungen. Wenn man erst um halb drei Uhr morgens zu arbeiten beginnt, ist das doch keine Nacht mehr. Da hat man keine gesundheitlichen Belastungen zu gewärtigen, das fällt dann schon in die Tagesarbeitszeit.

Herr Bundesminister! Das ist einer unserer ersten Kritikpunkte. Sie definieren Nachtarbeit so, dass man mindestens drei Stunden arbeiten muss und 48 Nächte arbeiten muss, damit man überhaupt unter diese gesetzlichen Bestimmungen fällt. (Bundesminister Dr. Bartenstein: So wie Ihre rot-grünen Freunde in Deutschland!) Herr Bundesminister! Das ist nicht richtig, wie Sie wissen. Ich würde Sie ersuchen, hier korrekte Aussagen zu machen und nicht Aussagen, von denen Sie wissen, dass sie nicht stimmen, denn die haben zwei Stunden, wie Sie wissen. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Weit mehr als zwei Stunden, wie Sie wissen!) Mehr als zwei Stunden sind auch zweieinhalb Stunden, Herr Bundesminister. Also wir sollten korrekt sein, und ich denke, so viel Redlichkeit wäre angebracht. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Bartenstein sagt aber nicht nur, dass man soundso viele Stunden und Nächte arbeiten muss, nein, Herr Bundesminister Bartenstein sagt auch: Nacht ist die Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens. Wir haben bereits andere Arbeitszeitbegriffe: im Nachtschichtschwerarbeitsgesetz, im Mutterschutzgesetz, überall wird die Nacht definiert als Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Wie ist das in Schweden, Frau Abgeordnete, im sozialdemokratischen Schweden?) Herr Minister Bartenstein sagt: zwischen 22 Uhr und 5 Uhr in der Früh. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Wie ist das im sozialdemokratischen Schweden?)

Meine Damen und Herren! Wissen Sie, wie sich das auswirkt? Ich sage es Ihnen. Ich habe einen Brief von einem Personalvertretungsvorsitzenden bekommen. (Zwischenruf des Abg. Neudeck. ) Er ist sogar da, ich begrüße ihn. Er wird keine Freude haben mit Ihren Entscheidungen, aber nicht nur er, sondern vor allem auch die Kolleginnen und Kollegen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in diesen Betrieben arbeiten. Darunter sind Kolleginnen und Kollegen, die nicht einmal 1 000 € pro Monat verdienen. Das können Sie sich wahrscheinlich nicht vorstellen, Herr Dr. Bartenstein, was das heißt, mit 1 000 € im Monat auskommen zu müssen, könnte ich mir denken. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Besser als Sie, Frau Kollegin!) Diese Kolleginnen und Kollegen verlieren durch Ihre Regelung 3,63 € täglich. Das ist Ihre soziale Einstellung! Sie nehmen den Kleinen und, wie wir vorher in der Debatte gesehen haben, verteilen schamlos um zu den Selbständigen und zu denen, die gut verdienen. (Beifall bei der SPÖ und des Abgeordneten Öllinger. )

Herr Minister Bartenstein! Ich finde es auch traurig, wenn ich Ihre Zwischenrufe von hinten höre, weil sie aus meiner Sicht die Achtung vermissen lassen, die wir eigentlich den österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dieses Landes, entgegenbringen sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

So etwas ist nicht nur empörend von Seiten eines Ministers, ich denke, es ist auch entsetzlich, wenn es solche Arbeitgeber gibt, und immerhin haben Sie ja eine Beziehung zu einem Betrieb. Wenn Sie als Arbeitgeber genauso sind, na dann gute Nacht, liebe Menschen in Österreich! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Kiss und Neudeck. )

Meine Damen und Herren! Es gibt noch viele weitere Punkte, es gibt noch den Punkt, dass man in Zukunft 26 Wochen Durchrechnungszeitraum hat, um überhaupt zu einer Ausgleichsruhe zu


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite