Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 226

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Da gibt es bei einer Firma in Oberösterreich eine kürzere Arbeitszeit, und zwar 10 Prozent weniger für Menschen, die in der Nacht arbeiten. Erhöhte Produktivität ist das Ergebnis. Aber die Menschen, für die diese Maßnahme von minus 10 Prozent Arbeitszeit gilt, haben auch mehr von ihren Familien, haben mehr Zeit für Vereine, sie sind Teilnehmer an der Gesellschaft und nicht ausgeschlossen.

Wir haben in diesem Gesetz keinerlei Regelung, die zum Beispiel vorsieht, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Nacht arbeiten, die gleichen Qualifikations- und Weiterbildungschancen haben wie jene, die am Tag beschäftigt sind. Auch das wäre eine wichtige Materie. Sollen wir in Wirklichkeit einen Zustand fortschreiben, der erkennbar in eine negative Richtung wirkt? – Meiner Meinung nach ist das der falsche Weg. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren: Nehmen Sie Ihren Vorschlag zurück und treten Sie unserem Entschließungsantrag bei, dann ist es eine echte Verbesserung! Es sollte nicht so sein, dass wir uns auf internationaler Ebene damit brüsten, dass wir jede technische Neuerung mitmachen, aber wenn es um Menschen geht, dann sagen wir, wir bleiben beim Mindestmaß. Ich glaube, wir hätten Zeit, hier eine Entscheidung zu treffen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

21.40

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Ich möchte zum Bundessozialämterreformgesetz sprechen. Ich denke mir, das ist ein sehr wesentliches Gesetz, geht es doch darum, wie behinderte Menschen in unserer Gesellschaft in Österreich beraten, betreut und integriert werden.

Begonnen hat es im Jahr 2001 – das wurde heute schon mehrmals erwähnt – mit der arroganten Rute einer blau-schwarzen Koalitionsregierung, die gemeint hat, es müssten die Bundessozialämter zerschlagen werden, obwohl die Bundessozialämter mit weniger Personal immer mehr zusätzliche Aufgaben übernommen und diese mit Kompetenz und Engagement erfüllt hatten.

Zu den zusätzlichen Aufgaben gehörten Gemeinschaftsprogramme, die Abwicklung für den Europäischen Sozialfonds, die Abwicklung der halben und Dreiviertel-Behindertenmilliarde. All diese Maßnahmen wurden mit Engagement, Fachkompetenz und Umsicht durchgeführt. Deswegen, so denke ich mir, ist es auch wesentlich, dass wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundessozialämter einmal danke sagen für ihre effiziente Arbeit. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch wenn von dieser Seite des Hauses (in Richtung der Freiheitlichen) dazu nur ein Lachen kommt – was wieder einmal zeigt, wie die Arroganz der Macht zuschlägt –, will ich bei diesem Thema bleiben, denn nach der Gefahr der Zerschlagung haben die Proteste Wirkung gezeigt. In der heutigen Vorlage gibt es nunmehr eine Aufteilung auf neun Landesgeschäftsstellen, und die Regionalisierung muss so vonstatten gehen, Herr Minister, dass die Akten wandern und nicht die Menschen. Sie haben dafür die Zusage gemacht, und wir werden darauf ganz genau achten.

Ein weiterer Punkt beim Bundessozialämterreformgesetz ist die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen, weil der allgemeine Lärmpegel im Saal sehr hoch ist.) Auch hier ist darauf zu achten, dass es eine einheitliche Behandlung gibt, und wir werden darauf achten. Es muss eine einheitliche Behandlung von behinderten Menschen geben. Von Wien bis Bregenz müssen sie die gleichen Angebote bekommen.

Es ist auch wesentlich, dass es noch keinerlei Richtlinien von Seiten des Bundes bezüglich der Finanzierung gibt. Es kann nicht so sein, dass Aufgaben abgetreten werden, jedoch die Finanzierung dann sozusagen auf der Strecke bleibt. Auch darauf, Herr Minister, werden wir achten. Der Bund muss seine Aufgabe erfüllen. Seien Sie dessen gewiss: Wir werden ganz genau darauf achten.


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