Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 232

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denke ich, ein international sehr gut herzeigbares Gesetz geworden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Lichtenberger: Kein Gaspedal!)

Ich möchte auch allen anderen Beteiligten danken – Frau Oberrätin Dr. Hausreither, Herrn Talowski, Herrn Dijak, Herrn Dr. Hartl und Herrn Hable. Es war, wie gesagt, ein hartes Ringen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was sind – im Eilzugstempo gesagt – die drei wichtigsten Dinge bei diesem Gesetz? – Erstens eine Zweiteilung des Berufsbildes, damit die Versorgung im Spital sichergestellt ist. Zweitens eine qualitative Erhöhung der Anforderungen in Anlehnung an die Regelung in Deutschland. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Drittens eine vertretbare, gute Aufschulung für gewerbliche Masseure, damit auch sie diesen neuen Heilberuf ausüben können.

Dies ist nach dem Rettungssanitäter nun das zweite Berufsbild, das wir in einem guten Konsens zu Stande gebracht haben. International gesehen ist dieses Gesetz sehr gut. Es wird uns sicher in diesem Fachgebiet an die Weltspitze bringen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Soll ich die Uhr stellen? (Rufe bei den Freiheitlichen: 20 Minuten! Abg. Wittauer: Die Tiroler, die halten sich immer kurz, dafür inhaltlich gut! – Der sich zum Rednerpult begebende Abg. Dr. Grünewald  – in Richtung der Freiheitlichen –: Wenn Sie noch lange "20 Minuten" rufen, dann sage ich "30", wenn Sie das wollen!)

Ich habe die Uhr auf 17 Minuten gestellt. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) – Bitte.

22.01

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Rasinger hat schon Recht: Das Heilmasseurgesetz ist natürlich notwendig. Ich glaube, es ist auch ausreichend gut. Diese Mode allerdings, zu allem "Weltklasse" zu sagen, sollte man nach Abschluss der WM langsam ablegen.

Ich meine, das Gesetz ist gut, weil es den Bedürfnissen der Bevölkerung entgegenkommt. Man muss jedoch bedenken: Das beste Gesetz nützt nichts, wenn Heilmasseure in ihrem Betätigungsfeld nicht auch auf Patienten stoßen, die sich die Behandlung leisten können. Dieser Bedarf muss finanziell gedeckt werden, und dafür muss man im Parlament auch sorgen. Andernfalls hätten die Heilmasseure zwar eine tolle Ausbildung, müssten aber auf ihre Patienten warten und bekämen keine, außer vielleicht einigen privaten. Das wäre aber nicht die Menge, die sie brauchen, um ihre Erfahrungen zu erweitern und wirklich helfen zu können.

Das Gesetz ist gut, weil es differenziert ist. Schwierigkeiten könnte es, wie immer, bei den Übergangsregelungen geben, die für jene gelten, die ihre Ausbildung vor kurzem abgeschlossen haben. Das sind die Grenzbereiche, in denen leider nicht alles ohne Ungerechtigkeiten ablaufen kann.

Trotzdem haben wir uns entschlossen, dem zuzustimmen, weil wirklich über Jahre "herumgewurschtelt" wurde. Man hat zwar sicher seriös gearbeitet, aber es hat Jahre gebraucht, um etwas zu schaffen, das Qualitätssicherung, Abgrenzung und Freiheit im Beruf und Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen bedeutet. Dies ist sehr notwendig, und da wird noch viel getan werden müssen.

Zur Debatte gelangt noch ein anderes Gesetz betreffend die Rezeptpflicht. Dazu muss ich Folgendes sagen: Ich hoffe schon, ein ausreichend liberaler Mensch zu sein, auch – die Ärztekammer wird das bestätigen – ausreichend kritisch gegenüber meinem eigenen Berufsstand der Ärztinnen und Ärzte. Wenn man hier jedoch die Bestimmungen lockert und sich einfachere Verwaltungsabläufe und möglicherweise auch Kostenersparnisse erwartet, muss ich sagen: Jede Therapie erfordert im Prinzip eine Diagnose. Was ich da im Gesundheitsausschuss an Beispielen gehört habe, das zitiere ich ungern, da es – höflich gesagt – nicht die geschicktesten waren.


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