Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 233

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Dort wurde argumentiert, wenn jemand länger Kopfweh oder eine andere "Banalerkrankung" hat, dann soll er oder sie sich seine/ihre Kopfwehmittel doch holen können; wenn jemand länger an Verstopfung oder dem Gegenteil davon leidet – ich möchte hier nicht zu medizinisch werden –, dann soll er sich auch etwas in der Apotheke besorgen. – Ich habe nicht wenige Patienten gesehen, die sich dieser "Therapie" Monate hindurch unterzogen haben und bei denen dann letztlich ein Darmtumor festgestellt wurde.

Ich bin nicht dafür da, den Ärzten ihr Geschäft zu besorgen, aber eine ausreichende Diagnosesicherung vor der Therapie ist in den meisten Fällen angezeigt – außer, man nimmt etwas, das nicht nützt, denn das schadet dann auch nicht. Ich meine also, dass hier noch einige Überlegungen anzustellen sind.

Zu diesem Zwischenfall, den Lackner zitiert hat: Wenn man die Geschäftsordnung strapaziert und versucht, anhand der Patientencharta, die auf der Tagesordnung war und Patientenrechte regeln soll – relativ passabel, aber auch nicht Weltklasse, müssen wir uns ehrlich eingeste-
hen –, die Regelung des Pflegegeldes für bedürftige Menschen zu ändern, dann ist das ein Trick, der im medizinischen, pflegerischen und daher im sozialen und humanen Bereich nichts verloren haben sollte. Es ist auch kein direkter Bezug gegeben, weil die Patientencharta auf die Behandlung und Versorgung von Patienten im stationären Sektor abzielt und das Pflegegeld im stationären Sektor nicht ausbezahlt wird. Es ist das also schon eine ziemliche Kapriole, die man da geschlagen hat.

Der zweite inhaltliche Kritikpunkt ist folgender: Pflegegeld dient zur Absicherung – das wird Sie auch interessieren – einer professionellen Pflege, das heißt, durch Leute, die etwas gelernt haben und das können. – Teilweise überlappen die Professionen da medizinisch auch sehr stark.

Wenn Todkranke entscheiden müssen, ob sie entweder von ihren Angehörigen gepflegt werden möchten – das ist die psychische Komponente –, dafür aber auf die professionelle Pflege teilweise oder weitgehend verzichten müssen, oder umgekehrt, so halte ich das für eine Methode, die ungeeignet ist, die Familienhospizkarenz zu dem werden zu lassen, was wir in diesem Vier-Parteien-Antrag wollten. Mehr darüber wird Frau Kollegin Haidlmayr erzählen. Da besteht, meine ich, Korrekturbedarf.

Abschließend: Es geht nicht an, dass nur Angehörige die Familienhospiz in Anspruch nehmen dürfen. Es gibt ja auch Freunde oder Partner, mit denen man nicht verwandt ist. Diese auszuschließen, ist jedenfalls schlecht. Auch das wäre unbedingt zu korrigieren.

Und dass man nur eine Bevorschussung vorsieht, einen Kredit, den die Leute dann demjenigen, der ihnen diesen Kredit gewährt hat, zurückzahlen müssen, ist auch nicht das, was wir uns unter einer humanen Lösung vorgestellt haben. (Beifall bei den Grünen.)

22.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. – Bitte.

22.07

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gerade erhielt ich noch einen Anruf (Bundesminister Mag. Haupt: Hausbesuch! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen), mittels dessen ich gebeten wurde, stellvertretend für alle, die bei diesem Gesetz mitgewirkt haben, Herrn Georg Krückl, der hier auf der Galerie sitzt, herzlich für seine wirklich gute Mitarbeit und kreative Gestaltung zu danken, durch die es gelungen ist, dass wir heute ein wirklich gutes Gesetz beschließen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Lackner sagt, wir müssen uns auf einen heißen Herbst gefasst machen. (Abg. Dolinschek: Einen warmen Sommer haben wir schon!) Herr Lackner! Wir beschließen zwar heute das Massagegesetz, aber deswegen folgt im Herbst nicht das Saunagesetz. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen.)


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