Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 112. Sitzung / Seite 5

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sen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten kann. Dies soll eine umgehende Ausfertigung des soeben gefassten Beschlusses an den Herrn Bundespräsidenten ermöglichen, damit die Unterschrift durch den Herrn Bundespräsidenten zum Zwecke des Wirksamwerdens dieses Beschlusses vor morgen Abend erfolgen kann.

Ich verlese daher folgenden Text als Teil des Amtlichen Protokolls:

"Der Präsident legt im Einvernehmen mit den Fraktionen" dem Nationalrat "folgenden Antrag ... vor:

,Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2001/2002 der XXI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Freitag, den 12. Juli 2002 für beendet zu erklären.‘

Dieser Antrag ... wird vom Nationalrat einstimmig angenommen.

Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Teiles des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2001/2002 vor ...

Der Präsident verliest" im Sinne dieses Verlangens "diesen Teil des Protokolls."

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Gegen diesen Teil des Amtlichen Protokolls werden keine Einwendungen erhoben.

Damit gilt der verlesene Teil des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Schlussansprache des Präsidenten

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende dieser Sitzung, am Ende einer intensiven Arbeitswoche und überhaupt am Ende dieses Jahres parlamentarischer Arbeit angelangt. Es war ein arbeitsreiches Jahr mit vielen, teilweise schwierigen Entscheidungen. Wenn wir soeben den Beschluss auf Beendigung der Tagung gefasst haben und die Herbsttagung dann Mitte September eröffnet wird, möchte ich aus aktuellem Anlass feststellen, dass das für die politische und parlamentarische Arbeit nicht zwei Monate Pause und Nichtstun heißt. (Allgemeiner Beifall.)

Ich sage das, damit nicht der Irrtum vorherrscht, das Parlament werde zugesperrt und damit sei nichts mehr zu tun. Im Gegenteil: Ich kann mir vorstellen, dass die Zeit für Urlaub und Erholung knapp bemessen ist, und natürlich wünsche ich Ihnen, meine Damen und Herren, dass Sie diese Zeit gut nützen und sich wirklich erholen können und dass Sie dann wieder gestärkt Ihren Verpflichtungen nachkommen.

Unter all den Themen, die wir verhandelt haben, haben wir auch Fragen eines Konsenses im Bereich der Zeitgeschichte erörtert. Ich werde jetzt nicht darauf eingehen, aber ein Gedanke ist mir durch den Kopf gegangen, dem Sie sicher zustimmen werden, weil er uns allen selbstverständlich ist: Die härtesten, die schwierigsten, die entbehrungsreichsten und die mühsamsten Phasen am Beginn der Zweiten Republik, in der Phase des Wiederaufbaus eines selbständigen Österreich, waren um Lichtjahre besser als irgendein Zeitraum in der Zeit davor, in der Zeit der Diktatur und in der Zeit der Unselbständigkeit. – Das, so meine ich, ist jedenfalls festzustellen, und daran wird niemand irgendeine Kritik üben können. Diese Feststellung war mir wichtig.

Ich bedanke mich – wahrscheinlich auch in Ihrem Namen – bei allen Mitarbeitern des Hohen Hauses. (Allgemeiner Beifall.)

Ich bedanke mich auch bei den persönlichen Mitarbeitern der Abgeordneten, bei den Bediensteten der Ministerien, die mit uns zusammenarbeiten, auch bei den Vertretern des Fernsehens


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