Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 92

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Ich nehme für das Bundesministerium für Justiz ausdrücklich in Anspruch, dass wir gemeinsam mit dem Justizausschuss immer darum bemüht waren, redlich, sachlich und effizient für dieses Land zu arbeiten.

Wir können für uns in Anspruch nehmen, dass auf eine Phase des Stillstandes während der letzten Koalitionsregierungen eine Phase der Dynamik gefolgt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben eine Fülle von Gesetzen, die bisher lediglich angedacht und beredet wurden, zur Entscheidungsreife gebracht. Es wird leicht sein, in der nächsten Legislaturperiode auf diese Vorarbeiten zurückzugreifen.

Wir haben eine wahrhaft stolze Bilanz: Wir haben etwa 150 oder mehr – möglicherweise sogar 200 – Novellen zustande gebracht und zwei völlig neue Gesetze. Das ist – möchte ich betonen – keine Gesetzesflut, vor der wir erschrecken oder vor der wir Scheu haben müssen, sondern das waren notwendige Anpassungen an die moderne Welt, an das 21. Jahrhundert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es sollte auch die Philosophie der nächsten Jahre sein, nicht unbedingt neue Gesetze zu beschließen, nicht unbedingt und um jeden Preis Neues zu schaffen, nicht Anlassgesetzgebung, wie Frau Abgeordnete Dr. Fekter oft gesagt hat, zu pflegen, sondern die Entwicklung zu beobachten und die Gesetze anzupassen.

Wir mussten einen großen Umsetzungsbedarf von EU-Richtlinien erfüllen, haben große Reformen beendet und manche, wie gesagt, neu auf Schienen gebracht. Nach den schrecklichen Ereignissen des 11. September 2001 haben wir neue Bestimmungen gegen den Terrorismus geschaffen, insbesondere jene betreffend Trittbrettfahrer. Das sei auch ein Beispiel dafür, dass die Opposition doch manchmal erfolgreich gebeten werden konnte, mit uns diesen Weg der neuen Gesetzgebung, der Novellierung, zu gehen.

Gerade was die Bestimmung über die Trittbrettfahrer anbelangt, haben wir noch im Justizausschuss scharfen Gegenwind von der Opposition bekommen, aber letztlich hier im Hohen Haus volle Übereinstimmung erzielen können. Ich kann Ihnen sagen, die Quote an Einvernehmlichkeit in dieser zu Ende gehenden Legislaturperiode ist nahezu identisch mit der Quote aus früheren Legislaturperioden. – Das heißt, die Konsensgesinnung im Justizbereich wurde beibehalten und gepflegt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben den Europäischen Haftbefehl umgesetzt beziehungsweise die Voraussetzungen dafür geschaffen. Ich kann Sie alle beruhigen: Wir können und werden ihn in Zukunft so umsetzen, dass Österreicher gegen unseren Willen mit Sicherheit nicht ausgeliefert werden müssen.

Darüber hinaus haben wir gegenüber anderen Ländern, gegenüber allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Recht, mit der Umsetzung weitere fünf Jahre zuzuwarten.

Wo es notwendig war, haben wir im Sexualstrafrecht die Bestimmungen angepasst. Wir haben dort, wo ein Auseinanderklaffen zwischen den Vermögensdelikten und den Sexualdelikten unverkennbar war, nachgeregelt, was nachzuregeln war. Es war unzumutbar, dass Raub mit Todesfolge mit lebenslanger Strafe bedroht war und ist, dass dies aber nicht für die Vergewaltigung und die Kindesmisshandlung mit Todesfolge galt. Hier war es notwendig, die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen.

Auch im Drogenbereich, im Suchtmittelbereich, haben wir die notwendigen Schritte gesetzt. Es ist wichtig, dass Drogenbosse, also jene, die nicht süchtig sind, aber süchtig machen und mit Suchtgift handeln, endlich mit lebenslanger Strafe bedroht sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben eine Fülle von Wirtschaftsgesetzen gemacht, das Gewährleistungsrecht umgesetzt, und ich bedanke mich neuerlich bei der Wirtschaft, dass sie dabei mitgegangen ist. Es war eine


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