Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 199

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etwa mit einer Neuausschreibung beziehungsweise Preisanpassungen für den Flughafen Wien. Es ist aber nichts geschehen.

Im Jahre 2001 erfolgt schließlich die Ausschreibung für den Flughafen Salzburg. Wieder ist die ausschreibende Stelle dieselbe, und wieder erhält ein privates Sicherheitsunternehmen, das 50 Prozent billiger ist, den Zuschlag. Aber wieder werden für den Flughafen Wien die Sicherheitskontrollen nicht neu ausgeschrieben. Das ist doch sehr bemerkenswert!

Der Rechnungshof vertritt in seinem Bericht die Auffassung, dass die Durchführung der Sicherheitskontrollen auf dem Flughafen Wien neu ausgeschrieben werden müsste. Wörtlich heißt es: Ein Einsparungspotential von bis zu 70 Millionen Schilling im Jahr ist zu lukrieren.

Das Bundesministerium für Inneres, die ausschreibende Stelle, hat somit bisher um 500 Millionen Schilling zu viel bezahlt. Es ist jedoch nichts geschehen. Die Argumentation war letztlich, dass der Sicherheitskontinuität der Vorzug zu geben ist. Das ist eine wirklich hanebüchene Argumentation!

Man kann die Dinge auf den Punkt bringen: Das Bundesministerium für Inneres lässt sich vom Flughafen Wien erpressen. Das ist die Wahrheit! Dieser Skandal hat eben eine politische Farbe, und diese politische Farbe ist Rot.

Sehr geehrte Damen! Hohes Haus! Ich hoffe nur, dass der neue Bundesminister für Inneres nicht rot sein wird und dass dieser Skandal ein Ende findet! Ansonsten werde ich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermitteln. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes. Ich erteile es ihm.

21.18

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als der Rechnungshofausschuss vor dem Sommer dieses Jahres den Tätigkeitsbericht über das Jahr 2000 behandelt hat, war zumindest für den Rechnungshof nicht absehbar, dass relativ bald Wahlen vor der Türe stehen würden und der Nationalrat sich auflöst.

Diese Auflösung des Nationalrates hat auch gewisse Auswirkungen auf die Tätigkeit des Rechnungshofes, und zwar insofern, als er in dieser Legislaturperiode diesem Nationalrat keine Prüfungsbilanz der Regierung vorlegen kann.

Der Rechnungshof als Organ des Nationalrates sieht sich verpflichtet, die Regierung zu prüfen und vor allem zu prüfen, ob die Zielvorgaben, die sich diese Regierung für diese Legislaturperiode gesetzt hat, auch eingehalten wurden.

Das kann nun angesichts der vorzeitigen Auflösung nur zu einem Teil geschehen, und zwar deshalb nur zu einem Teil, weil wir uns vorgenommen haben, im nächsten Jahr – und nach planmäßigem Verlauf dieser Legislaturperiode wäre das nächste Jahr noch überwiegend in eine Zeit gefallen, in der dieser Nationalrat getagt hätte – gewisse Prüfungen vorzunehmen, die unserer Meinung nach von grundsätzlicher Bedeutung sind.

Dessen ungeachtet haben wir aber auch im heute in Verhandlung stehenden Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr 2000 einige grundlegende Aussagen getroffen und auch die Prüfung einiger grundlegender Zielvorgaben dieser Bundesregierung behandelt. Darunter befinden sich unter anderem die Auswirkungen der Verwaltungsreform und im Besonderen die Frage, inwieweit Ausgliederungen in diesem Zusammenhang zweckmäßig sind und welche Gesichtspunkte man im Zusammenhang mit Ausgliederungen zu beachten hat.

Ich darf diesbezüglich auf die Aussage meiner Vorrednerin, Frau Abgeordneter Hartinger, verweisen. Ich bin völlig mit ihr einer Meinung, dass man keine generelle Aussage treffen kann,


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