Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 200

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dass Ausgliederungen grundsätzlich schlecht oder grundsätzlich richtig sind. Vielmehr hat man in jedem Einzelfall eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, und der Rechnungshof hat auch sehr klare Kriterien aufgestellt, was man im Zuge von Ausgliederungen zu beachten hat, um letztlich Erfolg zu haben.

Wir haben in dieser Legislaturperiode eine ganze Fülle von Ausgliederungen geprüft. Wir haben sowohl gute als auch schlechte Beispiele anführen können. Gute Beispiele sind beispielsweise die Tiergarten Schönbrunn GesmbH beziehungsweise auch das Schloss Schönbrunn.

Es gab aber auch schlechte Beispiele. In diesem Zusammenhang darf ich ganz besonders die Ausgliederung des Bahnwesens in Österreich erwähnen und auch darauf verweisen, dass das Problem, das mit dem Bahnwesen zusammenhängt, und die Belastungen für das Budget noch lange nicht ausgeräumt sind. Welche Regierung auch immer in der künftigen Legislaturperiode das Sagen haben wird, sie wird sich dieses Problems ganz besonders anzunehmen haben.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Zuwendungen aus dem Budget für das Bahnwesen in den verschiedenen Erscheinungsformen der Ausgliederung – es ist ja nicht mehr nur eine einzige Gesellschaft ÖBB im eigentlichen Sinne vorhanden, sondern es gibt eine ganze Reihe von Gesellschaften in diesem Zusammenhang – im Jahr 2000 rund 51 Milliarden Schilling betragen haben und dass diese Zuwendungen im Jahre 2001 sogar auf 59 Milliarden Schilling gestiegen sind. Hier ist nach Meinung des Rechnungshofes dringendster Handlungsbedarf gegeben! Wir haben dies in unserem Bericht schonungslos aufgezeigt, und ich glaube, man sollte daraus die nötigen Konsequenzen ziehen.

Wir konnten im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform vieles, was diese Regierung gemacht hat, bewerten und in unsere Berichte einfließen lassen. Allerdings konnten wir nicht mehr die Frage klären, ob mit den Maßnahmen, die im Rahmen der Verwaltungsreform von der Regierung getroffen worden sind, auch jene Effekte erzielt werden konnten, die sich die Regierung vorgenommen hat. Wir werden dies in der nächsten Legislaturperiode nachzuholen haben, können aber bedauerlicherweise diesem Nationalrat darüber keinen Bericht mehr vorlegen.

Das trifft in gleicher Weise auch auf die Frage zu, wie es um die Staatsschulden und um das gesamtstaatliche Defizit steht. Wir haben uns vorgenommen, zu Beginn des nächsten Jahres eine Prüfung zu beginnen, die dieser Frage nachgehen soll. Wir werden diese Prüfung vornehmen, aber wir werden das Ergebnis dieser Prüfung in dieser Legislaturperiode verständlicherweise nicht mehr vorlegen können.

Hohes Haus! Ungeachtet der Auflösung des Nationalrates hat der Rechnungshof, der von Legislaturperioden und von Regierungsbildungen unabhängig ist, seine Arbeit fortzusetzen, und ich kann Ihnen garantieren, dass wir trotz der Auflösung des Nationalrates unsere Arbeit unbeirrt fortsetzen werden. Wir werden, was es an Berichten zu liefern gibt, abzuliefern haben, und klarerweise werden wir unsere Prüfungstätigkeit danach auszurichten haben, welche Notwendigkeiten bestehen, Prüfungen vorzunehmen, und zwar unabhängig von der Zusammensetzung der Regierungen und unabhängig von Legislaturperioden.

Bedauerlicherweise kann auch eine weitere Materie in dieser Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden, nämlich das Rechnungshof-Dienstgesetz. Ich habe bisher angenommen, dass das Rechnungshof-Dienstgesetz auf Grund der positiven Reaktionen aller Fraktionen noch im Laufe dieser Legislaturperiode zur Behandlung kommen und es auch zur positiven Beschlussfassung in diesem Hause kommen würde. Das kann nun gleichfalls nicht geschehen. Aber angesichts der bereits erwähnten zustimmenden Haltung, die mir von allen Fraktionen signalisiert wurde, bin ich durchaus optimistisch, dass die nächste Legislaturperiode dem Rechnungshof und vor allem seinen Bediensteten, die heute wieder gelobt wurden, dann doch jenes Gesetz bringen wird, das sich seine Bediensteten verdient haben.

Ich darf nochmals in Erinnerung rufen: Dieses Rechnungshof-Dienstgesetz, das im Entwurf ausgefeilt vorliegt und im Rechnungshof selbst erarbeitet wurde, ist leistungsgerecht, einfach und modern und könnte geradezu zum Vorbild für andere Dienstrechte im öffentlichen Dienst ge


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