Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 208

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solange nicht für die Schäden im Zusammenhang mit der Freisetzung von GVOs die Hersteller haftbar gemacht werden und diese Haftung in den einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen vor der Freisetzung von GVOs verankert ist,

solange nicht das Koexistenz-Problem zwischen Betrieben, die GVO anwenden, und solchen, die gentechnikfrei produzieren wollen, gelöst ist,

solange nicht sichergestellt ist, dass für nicht gentechnisch verändertes Saatgut grundsätzlich keine Verunreinigung mit GVOs zugelassen wird (wobei als Grenzwert lediglich die derzeit technische mögliche Nachweisgrenze von 0,1 Prozent festzusetzen ist),

solange nicht sichergestellt ist, dass jedes Produkt in dem GVO- beziehungsweise GV-Material nachgewiesen wurde, einer obligatorischen Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegt und der betreffende GVO über eine Zulassung gemäß den geltenden EU-Regelungen verfügt.

Ferner wird die österreichische Bundesregierung ersucht, die strenge österreichische Regelung in der Saatgut-Gentechnik-Verordnung auf EU-Ebene in Form eines Erfahrungsberichtes bekannt zu machen und aktiv einzubringen.

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Herr Präsident, ich danke Ihnen für die Geduld. (Beifall bei den Grünen.)

22.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber verlesen hat, ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. Er erhält das Wort.

22.02

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich befasse mich ganz kurz mit den Petitionen für die Erhaltung von diversen Postämtern, vorwiegend im Raume Niederösterreich. Dazu etwas Grundsätzliches: Die Ausgliederung der Post erfolgte im Jahre 1996. (Abg. Mag. Prammer: Ausgliederung gibt es schon lange!) Wer hat 1996 Regierungsverantwortung getragen und dies beschlossen? – Es war eine SPÖ/ÖVP-Regierung. Rot und Schwarz haben damals das Sagen gehabt, und wir Freiheitlichen haben schon damals vor den Folgen gewarnt.

Meine Damen und Herren! Die Schließung diverser Postämter ist vollzogen, sie ist abgeschlossen, da ist nichts mehr rückgängig zu machen. Der Fairness wegen betrachte ich die Schließungen auch vom wirtschaftlichen Standpunkt aus. Ein kurzes Beispiel: eine Gemeinde mit rund 1 600 Einwohnern, Jahresumsatz am Postamt 436 000 S, jährliche Kosten für dieses Postamt rund 866 000 S. Das ergibt jährlich ein Minus von rund 430 000 S.

Interessant ist auch die Tätigkeit des Postamtleiters. Wenn man einen Jahresschnitt von 250 Arbeitstagen rechnet, dann fällt alle zehn Tage ein Telegramm an, täglich ein Fax, nur jeden vierten Tag wird ein Brief abgegeben und jeden zweiten Tag ein Paket.

Hohes Haus! In den betreffenden Petitionen, von SPÖ-Abgeordneten eingebracht, wird von tiefen Einschnitten in die ländliche Infrastruktur gesprochen. Man sehe darin einen massiven Anschlag auf die Lebensqualität in den ländlichen Regionen, heißt es dort. (Abg. Dietachmayr: So ist es!) – Das hätten Sie aber schon früher wissen müssen, wenn Sie sagen, das ist so, nämlich schon 1996! Hinterher, Herr Kollege, ist es zu spät. (Abg. Heinzl: 4,5 Milliarden! Was ist mit den 4,5 Milliarden?) Ich habe es eingangs schon erwähnt. Wir Freiheitlichen haben 1996 vor diesem Schritt gewarnt, Herr Kollege. (Abg. Heinzl: 4,5 Milliarden! – Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Kummerer. )

Herr Kollege! Ich sage Ihnen auch dazu: Als Sie die Postämter ausgegliedert haben, haben Sie ihnen noch rund 100 Milliarden Schilling Schulden als Rucksack mitgegeben. – Das zu Ihrer


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