Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 115. Sitzung / Seite 213

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Aufklärung darüber, ob es im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt – bedingt durch die Verfolgung "wirtschaftlicher (Eigen-)interessen" oder Manipulationen durch Entscheidungsträger im Vergabeverfahren – zu Nachteilen für die österreichischen SteuerzahlerInnen gekommen ist;

Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Landesverteidigung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand alle Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Nach einem offenen Korruptionsvorwurf von Landeshauptmann Dr. Haider gegen FP-Regierungsmitglieder, durch den Ankauf von Abfangjägern bzw. einer bestimmten Type von Abfangjägern "wirtschaftliche Interessen" zu verfolgen und damit die "FPÖ in ihrer politischen Handlungsfähigkeit offenkundig zu lähmen", steht der größte staatliche Beschaffungsvorgang der 2. Republik im Kreuzfeuer der Kritik in- und ausländischer Medien.

Haider begründete seinen Rückzug von einer neuerlichen Kandidatur für den FPÖ-Vorsitz mit der Drohung eines unbekannten Mannes, der ihn vor einem Klagenfurter Lokal mit den Worten angesprochen habe: "Herr Dr. Haider, behindern Sie den Kauf der Abfangjäger nicht und passen Sie auf Ihre Familie auf" und behauptete, dass Bundesminister Herbert Haupt, nachdem dieser in einem Interview die Meinung vertreten habe, dass der Abfangjägerkauf nicht durchgeführt werden solle, von einem hochrangigen Beamten angerufen wurde und dieser mitteilte, dass wenn "das nicht korrigiert wird, würde der Minister eine Paraphierung des Vertrages in den nächsten Tagen vornehmen, um deutlich zu machen, dass das Geschäft zustande kommt."

Neben diesen massiven Vorwürfen durch Dr. Haider untermauern zahlreiche Fakten den Verdacht von Unregelmäßigkeiten und Manipulationen im Rahmen der größten staatlichen Investition der 2. Republik:

Der Rechnungshof kritisiert die äußerst hohe Vorbelastung im Landesverteidigungsbudget. Die Vorgangsweise der Bundesregierung, die eine Beschaffung in extremer Kostenhöhe vornimmt, ohne einen plausiblen Finanzierungsplan zu erarbeiten, ist verantwortungslos. Es gibt diesbezüglich keine Beschlüsse des Nationalrates, die eine solche budgetäre Belastung genehmigen. Allein der Ankauf des Kriegsgerätes wird 2 Milliarden Euro an Kosten verursachen, völlig unklar ist, mit welchen Folgekosten für Wartung, Instandhaltung und Betrieb zu rechnen ist.

Noch am 24. April 2002 stellt der Beschaffungsexperte im Verteidigungsministerium, Herbert Wagner, fest, dass "das europäische Eurofighter-Konsortium mangels einer Zwischenlösung im ersten Angebot eigentlich aus dem Wettbewerb ausgeschieden werden müsste".

Eine Einsichtsbemerkung des Leiters der Gruppe Feldzeug-/Luftzeugwesen im BMLV vom 25. Juni 2002 lautet wie folgt: "Zufolge der festgestellten annähernden Gleichwertigkeit der Angebote und der gegebenen Erfüllung der Anforderungen für die Luftraumüberwachung in Österreich wird vorgeschlagen, dem Produkt mit den geringeren Anschaffungs- und Betriebskosten, also dem Gripen von Saab/Bae, den Vorzug zu geben".

Dieser Einsichtsbemerkung schlossen sich der Leiter der Beschaffungsabteilung und der Generaltruppeninspektor in vollem Umfange an.


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