Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 40

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gen wie etwa der Umstand, dass manche mit 14 oder 15 Jahren – mit 15 Jahren inzwischen, aber früher war es mit 14 – in das Erwerbsleben einsteigen und bis 60 arbeiten müssen, damit sie eine vorzeitige Alterspension erhalten, während andere doch das Glück – ich spreche hier nicht von einem Privileg – haben, erst später einsteigen und hart arbeiten zu müssen.

Arbeit, unabhängig davon, ob manuell oder geistig, bedeutet natürlich für alle auch Abnützung, auch wenn sie hoffentlich vielen auch Freude bereitet. Aber es macht einen Unterschied, ob man 30 Jahre arbeiten muss und Beiträge zahlt oder ob man 45 oder 50 Jahre arbeiten muss und Beiträge zahlt. Und es macht einen Unterschied, in welcher Tätigkeit das geschieht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was bei den Anforderungen an ein Pensions­system noch zu erwähnen ist, ist der Umstand – und dieser ist nicht gering zu bewerten –, dass die Pensionseinkommen, Herr Abgeordneter Donabauer, leider in ihrer Unterschiedlichkeit teil­weise noch extremer sind als die Erwerbseinkommen. Ich habe hier die Lohnsteuerstatistik aus dem Jahr 2000 vor mir. – Es sind auch Ungenauigkeiten darin enthalten, weil wir leider keine sehr guten Daten vor allem in den Problembereichen haben, die ich vorhin schon angesprochen habe. Dazu gibt es überhaupt keine Daten und keine Untersuchungen. – In dieser Lohnsteuer­statistik werden zwei Millionen Pensionisten – Personen – angeführt. Von diesen zwei Millionen Pensionisten erhält der oberste Teil, ein Prozent – das sind zirka 20 000 Personen –, mit rund 30 Milliarden Schilling oder 2,2 Milliarden € rund 7,4 Prozent der gesamten Pensionssumme. Ein Prozent erhält 7,4 Prozent der gesamten Pensionssumme, während der unterste Teil – ich kann es nicht anders aufgliedern –, das sind 500 000 Personen, also jene Personen mit einem Pensionseinkommen bis maximal 10 000 S brutto, mit 25 Milliarden Schilling – also weniger – nur 6,1 Prozent der gesamten Pensionssumme erhält. 500 000 Personen erhalten weniger als 20 000 Personen! (Zwischenruf des Abg. Donabauer.)

Ich mache keine Vorwürfe. Ich stelle fest, ich halte fest: Zur Neugestaltung eines Pensions­systems braucht es auch so etwas wie soziale Gerechtigkeit. Das ist eine Anforderung, die wir Grünen an ein Pensionssystem stellen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Abgeordneter Donabauer! Ich habe Sie unter anderen Umständen auch schon anders reden gehört. Sie haben heute die Vorzüge beziehungsweise die Notwendigkeit des Ausbaus der zweiten oder dritten Säule – duale Pensionsvorsorge, haben Sie gesagt – angepriesen. Be­reitet es Ihnen nicht auch Sorge, dass es gerade in der zweiten oder dritten Säule, wenn man die letzten Jahre betrachtet, zu wesentlich größerer Unsicherheit – sogar zu Verlusten –, was die Vorsorge, was das angesparte Kapital betrifft, gekommen ist, als das jemals in einem staat­lichen Pensionssystem – und sei es noch so problematisch ausgestaltet – der Fall sein kann?

Ich bringe Ihnen ein Beispiel. In der Ausgabe des „Falter“ von voriger Woche – das habe ich mir gemerkt, weil ich das schon beeindruckend finde – erzählte der auch Ihnen bekannte Pensions­experte Professor Marin, er habe vor drei Jahren 70 000 € für eine private Pensionsvorsorge in einen ziemlich sicheren Fonds einbezahlt. Inzwischen seien aus seinen 70 000 € 43 000 € oder 47 000 € geworden. Der Verlust war also beträchtlich. Und er sagte bei dieser Gelegenheit, so unsicher könne ein staatliches Pensionssystem gar nicht gemacht werden, als es die private Pensionsvorsorge tatsächlich schon sei.

Wenn wir den Menschen in Österreich die Probleme, die es auch bei einem öffentlichen Pen­sionssystem in Bezug auf soziale Gerechtigkeit und in Bezug auf dessen Finanzierbarkeit gibt, ehrlich darstellen wollen, dann doch nicht mit dem Effekt, Herr Kollege Donabauer, dass wir sie ganz bewusst in eine wesentlich unsichere Pensionsvorsorge – auch noch mit staatlichen Stüt­zungen! – hineintreiben.

Es ist das gute Recht eines jeden und einer jeder, auch private Pensionsvorsorge zu betreiben. Aber ich erinnere Sie daran – und das bildet auch schon den Abschluss meiner Erörterung –, dass wir Abgeordnete hier alle in eine Pensionskasse einbezahlen. Schauen Sie sich den Pensionsertrag der Pensionskassen für das Jahr 2001 an, wie viel von Ihren Einzahlungen im Jahr 2001 in Ihrer Pensionskasse übrig geblieben sind! Nichts! Kein Groschen! Sie wissen das!

 


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