ständlichen Formulierung der Nettopensionsanpassung
verlangt. Mit dem Seniorenbund ersuche ich um eine Neuformulierung, die für
jeden Bürger verständlich ist und die Wertsicherung verbürgt. – Ich danke
Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Freiheitlichen.)
11.42
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Staatssekretär
Dr. Waneck. – Bitte.
11.43
Staatssekretär im
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart
Waneck: Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr
geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich glaube, es ist das meiste zu dieser
Gesetzesvorlage, zur Änderung des Sozialversicherungsgesetzes, bereits gesagt
worden. Ich darf im Folgenden daher nur ganz kurz zusammenfassen.
Es ist auch sehr viel über die Pensionen insgesamt
ausgeführt worden, und ich darf vielleicht daran erinnern, dass von der
Hinaufsetzung des Ausgleichszulagenrichtsatzes nicht nur die derzeit davon
Betroffenen profitieren, sondern insgesamt mehr Personen: Statt bisher
30 000 Menschen sind es auf Grund der Erhöhung in Hinkunft
37 000.
Weil hier die unterschiedlichen Pensionssysteme
angesprochen worden sind, möchte ich dazu doch feststellen, dass das Gesagte in
den oberen Bereichen durchaus zutreffen mag, in den unteren Einkommensbereichen
hingegen ganz und gar nicht. Wenn man sich nämlich ansieht, wie viele von
diesem Richtsatz betroffen sind, stellt man fest, dass von diesen
37 000 Betroffenen 25 000 dem ASVG zugehören, 3 000 dem
GSVG und 9 000 dem BSVG. Wenn Sie das ins richtige Verhältnis setzen,
sehen Sie, dass gerade auch die kleinen Pensionen keineswegs wesentlich über
den ASVG-Pensionen liegen und in den unteren Bereichen durchaus Ausgewogenheit
besteht.
Insgesamt profitieren also jetzt um mehr als
23 Prozent mehr Personen von dieser Veränderung des
Ausgleichszulagenrichtsatzes.
Ich darf hinzufügen – und das auch im Namen
meines Ministers, der sich für seine Abwesenheit entschuldigt, weil heute und
morgen die Tagung der Sozialminister in Griechenland stattfindet, die damit das
„Jahr der Behinderten“ beginnen wollen –: Es ist immer ein Anliegen
freiheitlicher Politik gewesen, Ausgleichszulagen überdurchschnittlich zu
erhöhen. Wenn Sie zurückdenken – es wurde schon erwähnt –: Die letzte
Erhöhung hat im Jahr 1994 stattgefunden. In den Jahren 1994 bis 2000
hat keine einzige Erhöhung stattgefunden! Das heißt, oberstes freiheitliches
Anliegen auch in dieser Regierung war es immer, Hilfe für Menschen, die es auf
Grund ihrer Lebensumstände schwer haben, anzubieten.
Vielleicht darf ich aber abschließend noch hinzufügen:
Sie wissen, dass die Ausgleichszulage tatsächlich nur die Differenz zwischen
dem tatsächlichen Einkommen und dem Richtsatz ausmacht. Hier ist, glaube ich,
in nächster Zeit doch auch eine Initiative zu ergreifen, um den Richtsatz zu
erhöhen, was zu einer weiteren Verbesserung des Systems führen würde. –
Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei
den Freiheitlichen.)
11.46
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Rossmann. – Bitte.
11.46
Abgeordnete Mares
Rossmann (Freiheitliche) (mit Beifall begrüßt): Herr Präsident!
Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich
möchte in dieser Diskussion doch auch daran erinnern – es wird nämlich oft
darauf vergessen –, dass es sehr wohl auch eine Gefährdung der Bauern und
der Selbständigen durch Armut gibt. Die Armutsgefährdung der Selbständigen und
auch die Armutsgefährdung der Bauern ist aber ein Thema, das einfach
weggewischt wird.
Selbständig gewesen zu sein heißt noch lange nicht, dass man dann einem ruhigen Lebensabend entgegensehen kann, heißt noch lange nicht, dass man sorgenfrei sein kann, und heißt noch lange nicht, dass man nicht armutsgefährdet sein kann. Die Zahlen beweisen es ganz klar: