Ich glaube nicht, dass all die Ideen, die hier
eingebracht worden sind, an diesem Standard zu messen sind, wenn es darum geht,
hier in Österreich ein Mehrheitswahlrecht einzuführen, damit die großen
Fraktionen möglichst noch größer werden, auch wenn es dem Wählerwillen nicht zu
100 Prozent entspricht, und kleine Fraktionen wesentlich weniger
proportional hier im Parlament vertreten sind.
Wenn wir uns dazu finden, all diese Punkte objektiv,
offensiv, ehrlich, dynamisch zu diskutieren, dann wäre das sicherlich nicht nur
im Sinne des Parlamentarismus, sondern auch der Republik Österreich, und es
wäre vielleicht einzigartig, wenn man solche Dinge unabhängig von ideologischen
und parteipolitischen Scheuklappen behandeln könnte. In der Vergangenheit war
dies schwierig, aber man soll die Hoffnung auf Besserung nie aufgeben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
12.31
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter
Mag. Kogler. Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.
12.31
Abgeordneter
Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine
Damen und Herren! Geschätzter Kollege Schweitzer – Entschuldigung: Kollege
Scheibner. Ich habe Schwierigkeiten mit der Klubobmannfrage gehabt. Ich darf da
anknüpfen. Ich möchte mich auf die Fragen der Aufwertung des Parlamentarismus
beschränken, denn im engeren Sinn geht es dann wieder um die
Untersuchungsausschüsse.
Ich möchte auch in Richtung SPÖ sagen: Jeder darf
irgendwann einmal gescheiter werden. Herr Kollege Kukacka, ich verstehe nicht,
warum Sie plötzlich glauben, mit der Position der jetzigen Mehrheitsfraktion
die Weisheit sozusagen mit auf die Reise bekommen zu haben, denn das ist auch
keine Kunst, wie Sie es angelegt haben. Jeder darf gescheiter werden! –
Verständigen wir uns darauf.
Aufwertung Parlamentarismus: Die Frage der
Öffentlichkeit des Plenums einerseits und jene der ständigen Öffentlichkeit der
Ausschüsse andererseits hielte ich für sehr wichtig. Wir würden uns in der
Präsidiale die Festlegung sehr vieler eigenartiger Redezeitregelungen, die wir
hier dann zu beschließen haben, ersparen, die oft dadurch zustande kommen,
dass das Fernsehen um 13 Uhr aussteigt. Umgekehrt formuliert: Es gibt
auch viele vernünftige Gründe, dass die Wählerinnen und Wähler dem Treiben hier
ständig zuschauen können, wenn Sie das so formuliert haben wollen. Dagegen ist
nichts einzuwenden, das sollte auf die Reise gebracht werden.
Mindestens so wichtig allerdings ist die Frage der
Öffentlichkeit von Ausschüssen. Da haben wir schon mehrmals den Vorschlag
gemacht, einfach das Prinzip umzudrehen. Grundsätzlich sollen die Ausschüsse
öffentlich sein. Selbstverständlich wird es, wenn besondere Gründe vorliegen,
dass entweder Vertraulichkeit oder Nichtöffentlichkeit – das ist nicht
immer dasselbe – herzustellen ist, so beschlossen, aber grundsätzlich
sind die Beratungen öffentlich und haben Öffentlichkeit und Journalisten
Zugang. Das würde gerade die Kontrollfunktionen, die auch in den Ausschüssen
zum Teil geleistet werden, mindestens aber in den einschlägig dazu berufenen,
nämlich im Rechnungshofausschuss und im Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses, eindeutig in eine bessere Position bringen.
Jetzt komme ich zur Anregung des Kollegen Cap. Ich finde auch, dass wir die Fragestunde in der Form, wie wir sie jetzt abhalten, entweder abschaffen oder verbessern sollten. Die Fragestunde wird interessanterweise im Fernsehen schon immer pflichtgemäß übertragen, so, als ob das eine Verfassungsbestimmung wäre. Es ist wirklich eigenartig, da wird dem Fernsehzuseher suggeriert, dass es sich um eine mündliche Anfrage handelt. In Wahrheit muss man diese – Sie alle wissen es – in ganz satter Frist vorher abliefern, und der Minister weiß, was er zu sagen hat. Der mögliche Gag besteht darin, ob die Zusatzfrage mehr oder weniger originell oder kreativ gestaltet werden kann – dann freut es meistens auch den Minister mehr; Sie kennen das ja, Herr Kollege Scheibner. Aber den anderen Teil sollten wir schleunigst verbessern. Es hätte