Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 3. Sitzung / Seite 64

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wittauer. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. – Bitte.

13.00


Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Es ist be­grüßenswert, dass alle Fraktionen des Hohen Hauses ein einheitliches Tierschutzgesetz wollen. Wir Freiheitlichen kämpfen schon sehr lange für dieses Tierschutzgesetz. Seit 1994 hat unser Minister Haupt immer wieder auf diese Missstände hingewiesen. Wir alle wissen, warum es gescheitert ist, und wir haben auch in den Ländern immer dafür gekämpft, dass dieses Gesetz kommen soll.

Meine Damen und Herren! Tierschutz ist eine schwierige Materie. Wir sind uns darüber einig, dass Tiere keine Sache sind. Wir Freiheitlichen fordern schon lange eine länderübergreifende Regelung, weil nicht einzusehen ist, dass es neun verschiedene Landes-Tierschutzgesetze gibt. Ich darf Sie etwa an die Unterschiede in den gesetzlichen Vorschriften zwischen Westen und Osten in Bezug auf die Hühnerhaltung erinnern.

Für uns selbst ist dies natürlich ein sensibler Bereich, gerade was die Landwirtschaft betrifft. Deshalb muss gerade auf diesen Bereich in besonderem Maße geachtet werden, denn es sollen nicht existenzbedrohende Zustände für die Bauern daraus entstehen. Deshalb ist es auch wichtig, dass im Antrag der Grünen betreffend ein solches Bundes-Tierschutzgesetz in dessen § 4 ausführlich auf diese Thematik eingegangen wird, nämlich auf die Abgeltung bezie­hungsweise die Förderung von Tierschutz – ich würde das in diesem Zusammenhang mit Um­weltschutz gleichsetzen –, damit den Bauern daraus kein Schaden entsteht, da es hier doch um eine Angelegenheit im Interesse der Gesellschaft geht.

Es gäbe da vielleicht noch zusätzliche Vorschläge, weil vieles von außerlandwirtschaftlichen Einkommen – gerade bei den Nebenerwerbsbauern – mit in die Landwirtschaft fließt, wie etwa, dass man steuerliche Erleichterungen bei der Einkommensteuer oder bei anderen Dingen gewährt, um Investitionen in Tierschutz, in artengerechte Haltung von Tieren abzugelten und zusätzliche Anreize zu schaffen.

Ich halte es grundsätzlich für traurig, dass der Tierschutz in unserer Gesellschaft keine Selbst­verständlichkeit ist, sondern dass es dafür einer verfassungsrechtlichen Regelung bedarf.

In Bezug auf Erziehung – ob in Kindergärten oder Schulen – sollte man den Tierschutz als Unterrichtsgegenstand einrichten, damit nicht nur Maßnahmen gesetzt werden, sondern dieses Thema auch in der Bildung unserer Kinder und unserer Jugend ernst genommen wird, denn gerade bei der Jugend fängt der Tierschutz an. Ich glaube, das wäre auch eine wesentliche Sache.

Den Schutz unserer Tiere in der Bundesverfassung zu verankern, findet von uns allen Zustim­mung. Bewusste Tierquälerei gehört aufs Schärfste verfolgt und bestraft. Dazu gehört auch das tierquälerische Töten – da bin ich selbst sehr dahinter – von Tieren wie zum Beispiel beim Schächten.

Die Verleihung eines Tierschutzsiegels für Betriebe, deren Tierhaltung nach dem Tiergerecht­heitsindex erfolgt, halte ich persönlich für eine gute Idee. Das könnte man auch in der Vermark­tung gegenüber den Konsumenten gut hinüberbringen.

Es gibt ein paar Dinge, die ich ablehne. Wenn ich mir im Antrag § 31, „Befugnisse der Über­wachungsorgane“, Punkt 1 ansehe, dann stört mich das ein bisschen, weil bei diesen Bestim­mungen der Schutz nicht gegeben ist. Im Punkt 2 heißt es:

„2. zur Verhütung drohender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung a) die in Z 1 genannten Grundstücke, Gebäude und Anlagen außerhalb der Geschäfts- und Betriebszeiten zu betreten, b) Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten“.

 


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