Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 48

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Mein Vorredner hat soeben darauf hingewiesen, dass das eine ständige EU-Empfehlung ist und dass wir im Vergleich zum EU-Raum diesbezüglich Nachholbedarf haben.

Verwiesen wurde jetzt auf die fallenden Aktienkurse und darauf, dass die kapitalgedeckten Pen­sionsverfahren einen wesentlichen Nachteil hätten, weil das Kapital quasi in den Händen zer­rin­ne. Nicht erwähnt wurde, dass wir bei diesem Produkt Vorsorge getroffen haben. Es wurde lei­der vergessen, zu erwähnen, dass es bei diesem System eine Kapitalgarantie, und zwar auch ein­­schließlich der Prämien, gibt, was eine wesentliche Besserung gegenüber allen anderen Syste­men darstellt.

Diese Zukunftsvorsorge ist gerade für den „kleinen Mann“ gedacht. Sie ist dem System der Bauspar­kasse nach­gebildet; die Bausparkasse war als Sparsystem gedacht und wurde vom „kleinen Mann“ auch angenommen. Man kann in diesem System die Beträge individuell bestimmen, und es ist nach oben gedeckelt. Es ist somit keine Sparform für die Reichen, sondern mit dem Betrag von 1 851 € pro Jahr nach oben gedeckelt.

Zum Zweiten komme ich auf die Schenkungssteuer zu sprechen. Als Begleitverfahren für die Ab­schaffung des anonymen Sparbuches wurde sinnvollerweise die Befreiung von der Schen­kungssteuer eingeführt, wodurch sichergestellt wurde, dass das anonyme Sparbuch in ein be­kanntes Sparbuch übergeführt werden kann und es zu keinen wesentlichen Kapitalabflüssen kommt. Diese Befreiung noch um ein weiteres Jahr zu verlängern war Wunsch vor allem der Pensionistenverbände.

Es hat jetzt zwei Jahre lang eine völlige Befreiung gegeben. Wir haben ein jährliches Gesamt­steu­eraufkommen – Werte aus dem Jahr 2002 – von 54,9 Milliarden €. Die Erbschafts- und Schen­­kungssteuer hat im Jahr 2002 150 Millionen € ausgemacht. Nimmt man davon die Hälfte für die Schenkungssteuer, ergibt das einen Ertrag von 1,3 Promille an Schenkungssteuer im Verhältnis zum Gesamtsteueraufkommen. Jetzt soll es allerdings ab der Steuerklasse V bei einer Schenkung von über 100 000 € die steuerli­che Verpflichtung geben. – Man spricht immer von Deregulierung, aber damit erlegt man der Fi­nanz­verwaltung eine Verpflichtung auf, wofür der Aufwand wesentlich höher ist als der mögliche Ertrag.

Dass man über die Erbschafts- und Schenkungssteuer im Rahmen einer Steuerreform reden kann und reden soll, steht auf einem anderen Blatt. Aber jetzt für ein paar Monate, bis zum Jah­resende, für die Beamten der Finanzverwaltung eine derartige Verpflichtung einzuführen, liegt nicht im Sinne einer Verwaltungsreform. Mir persönlich beziehungsweise der Finanzverwaltung wäre es lieber gewesen, wenn diese Regelung, so wie bisher im Rechtsbestand, um ein Jahr, nämlich bis zum Ende des heurigen Jahres verlängert worden wäre. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.15


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

11.16


Abgeordneter Mag. Hans Moser (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Als Newcomer in diesem Haus habe ich mit großer Verwunderung vernommen, wie hier von unterschiedlichen Positionen über diese Thematik gesprochen wurde.

Wenn Herr Stummvoll als Vorsitzender des Budgetausschusses hier ausführt, dass es eine Sym­metrie in der Altersvorsorge geben soll, dann vermisse ich aber die Diskussion über die finanziellen Einkommen im Alter. Eine Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstitutes zeigt näm­lich, dass die Lohnquote dramatisch gesunken ist und dass die größte Zunahme bei den Einkommen aus Zinsen, Immobilien und Vermietung resultiert.

Das heißt, jene Gruppierungen, die einkommensmäßig höher gestellt sind, beziehen neben den Ren­tenerträgen oder der Pension, die sie entweder aus der Pensionskasse oder aus dem Um­lage­verfahren erhalten, ohnehin Vermögens- und Besitzeinkommen. Daher würde ich diese drit-


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