Mein Vorredner hat
soeben darauf hingewiesen, dass das eine ständige EU-Empfehlung ist und dass
wir im Vergleich zum EU-Raum diesbezüglich Nachholbedarf haben.
Verwiesen wurde
jetzt auf die fallenden Aktienkurse und darauf, dass die kapitalgedeckten Pensionsverfahren
einen wesentlichen Nachteil hätten, weil das Kapital quasi in den Händen zerrinne.
Nicht erwähnt wurde, dass wir bei diesem Produkt Vorsorge getroffen haben. Es
wurde leider vergessen, zu erwähnen, dass es bei diesem System eine
Kapitalgarantie, und zwar auch einschließlich der Prämien, gibt, was eine
wesentliche Besserung gegenüber allen anderen Systemen darstellt.
Diese
Zukunftsvorsorge ist gerade für den „kleinen Mann“ gedacht. Sie ist dem System
der Bausparkasse nachgebildet; die Bausparkasse war als Sparsystem gedacht
und wurde vom „kleinen Mann“ auch angenommen. Man kann in diesem System die
Beträge individuell bestimmen, und es ist nach oben gedeckelt. Es ist somit
keine Sparform für die Reichen, sondern mit dem Betrag von 1 851 €
pro Jahr nach oben gedeckelt.
Zum Zweiten komme
ich auf die Schenkungssteuer zu sprechen. Als Begleitverfahren für die Abschaffung
des anonymen Sparbuches wurde sinnvollerweise die Befreiung von der Schenkungssteuer
eingeführt, wodurch sichergestellt wurde, dass das anonyme Sparbuch in ein bekanntes
Sparbuch übergeführt werden kann und es zu keinen wesentlichen Kapitalabflüssen
kommt. Diese Befreiung noch um ein weiteres Jahr zu verlängern war Wunsch vor
allem der Pensionistenverbände.
Es hat jetzt zwei
Jahre lang eine völlige Befreiung gegeben. Wir haben ein jährliches Gesamtsteueraufkommen –
Werte aus dem Jahr 2002 – von 54,9 Milliarden €. Die
Erbschafts- und Schenkungssteuer hat im Jahr 2002
150 Millionen € ausgemacht. Nimmt man davon die Hälfte für die
Schenkungssteuer, ergibt das einen Ertrag von 1,3 Promille an
Schenkungssteuer im Verhältnis zum Gesamtsteueraufkommen. Jetzt soll es
allerdings ab der Steuerklasse V bei einer Schenkung von über
100 000 € die steuerliche Verpflichtung geben. – Man spricht
immer von Deregulierung, aber damit erlegt man der Finanzverwaltung eine
Verpflichtung auf, wofür der Aufwand wesentlich höher ist als der mögliche
Ertrag.
Dass man über die
Erbschafts- und Schenkungssteuer im Rahmen einer Steuerreform reden kann und
reden soll, steht auf einem anderen Blatt. Aber jetzt für ein paar Monate, bis
zum Jahresende, für die Beamten der Finanzverwaltung eine derartige
Verpflichtung einzuführen, liegt nicht im Sinne einer Verwaltungsreform. Mir
persönlich beziehungsweise der Finanzverwaltung wäre es lieber gewesen, wenn
diese Regelung, so wie bisher im Rechtsbestand, um ein Jahr, nämlich bis zum
Ende des heurigen Jahres verlängert worden wäre. – Danke. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.15
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Mag. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung:
6 Minuten. – Bitte.
11.16
Abgeordneter
Mag. Hans Moser (SPÖ): Sehr geehrter Herr
Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Als Newcomer in diesem
Haus habe ich mit großer Verwunderung vernommen, wie hier von unterschiedlichen
Positionen über diese Thematik gesprochen wurde.
Wenn Herr
Stummvoll als Vorsitzender des Budgetausschusses hier ausführt, dass es eine
Symmetrie in der Altersvorsorge geben soll, dann vermisse ich aber die
Diskussion über die finanziellen Einkommen im Alter. Eine Untersuchung des
Wirtschaftsforschungsinstitutes zeigt nämlich, dass die Lohnquote dramatisch
gesunken ist und dass die größte Zunahme bei den Einkommen aus Zinsen,
Immobilien und Vermietung resultiert.
Das heißt, jene Gruppierungen, die einkommensmäßig höher gestellt sind, beziehen neben den Rentenerträgen oder der Pension, die sie entweder aus der Pensionskasse oder aus dem Umlageverfahren erhalten, ohnehin Vermögens- und Besitzeinkommen. Daher würde ich diese drit-