Zur Frage 14:
Im
Regierungsprogramm vom Februar 2000 – das ist ein ganz interessanter
Vergleich – ist zwischen SPÖ und ÖVP folgendes festgehalten – ich
lese Ihnen aus dem damals ausverhandelten Koalitionsabkommen gerne vor –:
„Die
Nachbeschaffung der Luftraumüberwachungsflugzeuge wird möglichst kostengünstig
durchgeführt. Die Bundesminister für Landesverteidigung und Finanzen werden
gemeinsam die Voraussetzungen entwickeln, dass der Ankauf rechtzeitig in dieser
Legislaturperiode“ – also in der jetzt abgelaufenen – „erfolgen kann,
im Rahmen der Möglichkeiten des Gesamtbudgets, aber ohne zusätzliche Belastung
für das Bundesministerium für Landesverteidigung.“
Das ist deswegen
ganz interessant, weil damit ja in Wahrheit auch Ihre Argumentation entlarvt
wird. Sie waren immer für die Abfangjäger, solange Sie in der
Regierung gewesen sind. Kaum sind Sie in der Opposition, haben Sie Ihre
Position um 180 Grad gedreht. – So viel zu dieser Frage.
Erlauben Sie, dass
ich nun zur Frage 15 Stellung nehme:
Nach meinen Informationen
ist dem Landesverteidigungsminister keine Zwischenlösung angeboten
worden. Andere Informationen liegen mir jedenfalls nicht vor.
Zur Frage 16
ist Folgendes zu sagen:
Es gibt und gab
eine Bewertungskommission im Verteidigungsministerium, die alle zuständigen
Fachabteilungen einbindet. Diese Bewertungskommission hat sich mit
überwältigender Mehrheit für den Eurofighter ausgesprochen.
Richtig ist, dass
der Gruppenleiter außerhalb des Beschaffungsvorgangs eine persönliche
Meinung abgegeben hat. Weil die Gripen etwas billiger in der Anschaffung sind,
hat er gesagt, im Hinblick auf die geringen Budgetmittel des Verteidigungsministeriums
wäre dies zu präferieren, ohne dabei die Offset-Geschäfte und die Gesamtbetrachtung
zu sehen. – Aber die Bewertungskommission, die fachlich zuständig ist, hat
ganz eindeutig dem Eurofighter immer den Vorrang gegeben.
Zur Frage 17:
Die Republik
Österreich hat derzeit keinen Kaufvertrag mit der EADS zum Ankauf
abgeschlossen. Es gab Vertragsverhandlungen, aber keinen Abschluss.
Zur Frage 18:
Bei einem Ausstieg
aus dem Beschaffungsvorhaben ohne zwingenden Grund besteht für
alle am Verfahren beteiligten Bieter grundsätzlich die Möglichkeit,
Schadenersatzforderungen nach den Regeln der culpa in contrahendo geltend zu
machen. Danach ist grundsätzlich das negative Vertragsinteresse, also der
gesamte Aufwand der Bieter im Zusammenhang mit der Angebotslegung zu ersetzen.
Zu den Fragen
19 bis 21 ist Folgendes zu sagen:
Die Möglichkeit
verschiedener Finanzierungsvarianten wird natürlich erstens im Zuge des
Beschaffungsvorgangs geprüft und zweitens dann, wenn die neue Regierung steht,
denn dann sind klarerweise die Ressortkompetenzen, die Personen zugeordnet, und
dann kann die Arbeit angegangen werden.
Erlauben Sie, dass
ich zum Schluss aber doch noch einige wenige Bemerkungen mache, die meine
Vorgänger betreffen.
Bruno Kreisky hat
am 7. September 1981 wörtlich erklärt – zitiert aus den
„Salzburger Nachrichten“ –: „Abfangjäger sind eine echte
Neutralitätsschutzmaßnahme.“