Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 115

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Zur Frage 14:

Im Regierungsprogramm vom Februar 2000 – das ist ein ganz interessanter Vergleich – ist zwischen SPÖ und ÖVP folgendes festgehalten – ich lese Ihnen aus dem damals ausverhan­delten Koalitionsabkommen gerne vor –:

„Die Nachbeschaffung der Luftraumüberwachungsflugzeuge wird möglichst kostengünstig durch­geführt. Die Bundesminister für Landesverteidigung und Finanzen werden gemeinsam die Voraussetzungen entwickeln, dass der Ankauf rechtzeitig in dieser Legislaturperiode“ – also in der jetzt abgelaufenen – „erfolgen kann, im Rahmen der Möglichkeiten des Gesamtbudgets, aber ohne zusätzliche Belastung für das Bundesministerium für Landesverteidigung.“

Das ist deswegen ganz interessant, weil damit ja in Wahrheit auch Ihre Argumentation entlarvt wird. Sie waren immer für die Abfangjäger, solange Sie in der Regierung gewesen sind. Kaum sind Sie in der Opposition, haben Sie Ihre Position um 180 Grad gedreht. – So viel zu dieser Frage.

Erlauben Sie, dass ich nun zur Frage 15 Stellung nehme:

Nach meinen Informationen ist dem Landesverteidigungsminister keine Zwischenlösung ange­boten worden. Andere Informationen liegen mir jedenfalls nicht vor.

Zur Frage 16 ist Folgendes zu sagen:

Es gibt und gab eine Bewertungskommission im Verteidigungsministerium, die alle zuständigen Fachabteilungen einbindet. Diese Bewertungskommission hat sich mit überwältigender Mehr­heit für den Eurofighter ausgesprochen.

Richtig ist, dass der Gruppenleiter außerhalb des Beschaffungsvorgangs eine persönliche Meinung abgegeben hat. Weil die Gripen etwas billiger in der Anschaffung sind, hat er gesagt, im Hinblick auf die geringen Budgetmittel des Verteidi­gungs­ministeriums wäre dies zu prä­fe­rieren, ohne dabei die Offset-Geschäfte und die Ge­samt­betrachtung zu sehen. – Aber die Bewertungskommission, die fachlich zuständig ist, hat ganz eindeutig dem Eurofighter immer den Vorrang gegeben.

Zur Frage 17:

Die Republik Österreich hat derzeit keinen Kaufvertrag mit der EADS zum Ankauf abge­schlossen. Es gab Vertragsverhandlungen, aber keinen Abschluss.

Zur Frage 18:

Bei einem Ausstieg aus dem Beschaffungsvorhaben ohne zwingenden Grund besteht für alle am Verfahren beteiligten Bieter grundsätzlich die Möglichkeit, Schadenersatzforderungen nach den Regeln der culpa in contrahendo geltend zu machen. Danach ist grundsätzlich das ne­gative Vertragsinteresse, also der gesamte Aufwand der Bieter im Zusammenhang mit der An­gebotslegung zu ersetzen.

Zu den Fragen 19 bis 21 ist Folgendes zu sagen:

Die Möglichkeit verschiedener Finanzierungsvarianten wird natürlich erstens im Zuge des Beschaffungsvorgangs geprüft und zweitens dann, wenn die neue Regierung steht, denn dann sind klarerweise die Ressortkompetenzen, die Personen zugeordnet, und dann kann die Arbeit angegangen werden.

Erlauben Sie, dass ich zum Schluss aber doch noch einige wenige Bemerkungen mache, die meine Vorgänger betreffen.

Bruno Kreisky hat am 7. September 1981 wörtlich erklärt – zitiert aus den „Salzburger Nach­richten“ –: „Abfangjäger sind eine echte Neutralitätsschutzmaßnahme.“

 


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