dass die
gegenwärtige Rechtslage unverändert bleibt und keine Reformmaßnahmen gesetzt
werden.
Familienlastenausgleich,
Finanzausgleich, Finanzschuld, die budgetären Probleme der Arbeitslosenversicherung
werden dort aufgezeigt und die budgetrelevanten Budgetsalden ausgewiesen. Auch
die Probleme in den Bereichen ÖBB und betreffend SchiG finden Sie dort, sowie
den Liquiditätsbedarf des Siedlungswasserwirtschaftsfonds in den Jahren bis
2008.
Im Einzelnen geht
die Budgetrechnung von ganz konkreten Eckdaten aus: Wachstum und, und, und. Ich
glaube, ich brauche das jetzt nicht zu wiederholen, denn Sie haben diesen
Bericht schriftlich vorliegen. Es würde auch viel zu lange dauern, und ich kann
es in der mir gegebenen Zeit nicht unterbringen.
Gemäß diesem
Bericht würde das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2003 auf rund
1,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Wenn also keine
substantiellen Reformmaßnahmen beschlossen würden, würde das
Maastricht-Defizit in den Folgejahren noch weiter steigen.
Der Konsolidierungsbedarf –
das ist die Antwort auf die Fragen 2 und 3 – ergibt sich
natürlich aus dem Defizitziel der einzelnen Jahre und aus dem Arbeitsprogramm
der neuen Bundesregierung. Darüber laufen ja bekanntlich gerade
Koalitionsverhandlungen. Ich bin sicher, dass wir Ihnen in wenigen Tagen hier
auch unsere Vereinbarungen vorstellen können.
Nun zu der Frage
der Abfangjäger. Wann hat die Bundesregierung die endgültige Kaufentscheidung
getroffen? – Die Bundesregierung – ich komme damit zu den Fragen
4 und 5 – hat den Bundesminister für Landesverteidigung am
2. Juli 2002 ermächtigt, im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens
die weiteren Schritte zur Auftragserteilung einzuleiten und über die konkreten
Modalitäten, die Optionen, die Stückzahl, die Finanzierungsvarianten und die
Lieferbedingungen in Vertragsverhandlungen einzutreten.
Seitens des
Landesverteidigungsministeriums sind alle Vorbereitungen für den Abschluss
eines Kaufvertrages getroffen. Wir haben aber bewusst diese Entscheidung
hinausgezögert, damit die neue Bundesregierung beziehungsweise das neue
Parlament hier die Entscheidungshoheit selbstverständlich behält.
Was die Stückzahl
betrifft, so haben wir im Lichte der Hochwasserkatastrophe die Zahl der Flieger
reduziert. Wir sind auf 18 – mit einer Option auf weitere sechs
Flieger – zurückgegangen.
Zu den Fragen 6 bis 11:
Da gibt es ganz
konkrete Zahlen, die im Hinblick auf das noch offene Beschaffungsverfahren und
im Interesse der Bieter nicht bekannt gegeben werden. Das wissen auch Sie, das
ist im Landesverteidigungsrat ja intensiv diskutiert worden. Die Betriebskosten
sind auch nicht in die Kosten-Nutzen-Analyse eingeflossen, weil es sich
lediglich um Angaben der Anbieter handelt, die erst während des Betriebs der
Flugzeuge nachvollziehbar sind. Außerdem ist das keine Frage an mich. Die
Vollzugskompetenz liegt diesbezüglich mit Sicherheit beim Verteidigungsminister.
Zur Frage
12: Wie hoch sind die Betriebskosten für die Draken?
Das kann ich Ihnen
gerne, obwohl nicht zuständig, beantworten: Für 1 400 Flugstunden pro Jahr
ergab sich zuletzt ein durchschnittlicher Aufwand von 12 Millionen €
inklusive Mehrwertsteuer.
Zur Frage 13:
Haushaltsrechtlich
ist das ein mehrere Finanzjahre belastendes Vorhaben. Dafür braucht es eine
eigene bundesgesetzliche Ermächtigung.