Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 157

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man, dass sich für sie oft die Frage stellt: Was mache ich, wenn das Kind krank ist, wenn das Kind erbricht, wenn das Kind Symptome zeigt, angesichts derer dringend die Eltern gefragt werden müssen, was da los ist? – Sie ruft zu Hause an und kann sich nicht verständigen. Was macht die Mutter, wenn sie dem Kind Mitteilungen mitzugeben hat oder wenn dem Kind schriftliche Mitteilungen an die Eltern mitgegeben werden müssen? – Es geht nicht.

Das Problem fängt schon bei der Anmeldung zum Kindergartenbesuch an. Bei uns hat man jetzt schon vorgefertigte Formulare in türkischer Sprache, damit man überhaupt in Kom­munikation treten kann. Um das Problem zu lösen, hat man eine Türkisch sprechende Hilfskraft eingestellt, mit dem Ergebnis, dass die Kinder jetzt nicht mehr Deutsch lernen und das Problem im Kindergarten nur noch größer wird. Viele Eltern sagen: Wenn ich es mir aussuchen kann, schicke ich meine Kinder in einen Kindergarten, wo auch der Förderunterricht in deutscher Sprache möglich ist.

Wenn wir in der Integration die Zeit versäumen und das dringend Notwendige – wenn es sein muss, auch mit etwas Nachdruck – nicht erreichen, dann gibt es Probleme, die sich zu großen Problemen auswachsen.

Wir wissen, dass viele Frauen aus Anatolien nicht Deutsch lernen dürfen. Wir sehen das, weil auch nach langem Aufenthalt so manche Frau nur sehr, sehr wenig Deutsch spricht. Wenn man nachfragt, dann weiß man sehr rasch, dass die Männer es einfach nicht wollen, dass ihre Frauen Deutsch lernen, dass sie eine gewisse Selbständigkeit entwickeln, vielleicht sogar noch selbst einkaufen können, vielleicht sogar in einen normalen Supermarkt gehen oder Angebote sehen, die sie nicht sehen sollen.

Es ist höchste Zeit, dem gegenzusteuern, und es ist absolut richtig, den Frauen die Chance zu geben – die Chance zu geben! –, einen Kurs zu besuchen, den sie – unter Anführungs­zeichen – „besuchen müssen“, weil sonst allfällige Konsequenzen drohen.

Nicht reden zu können, das ist eine soziale Schwäche, die behoben werden kann. Die Verpflichtung zum Sprachkurs öffnet vielen Menschen, die schon hier sind, unser Land. Der Sprachkurs gibt die Möglichkeit, wirklich teilzunehmen an dem, was bei uns geschieht. Die Verpflichtung hilft über die erste Hürde hinweg. Schon Seneca hat gesagt: Wer will, der kann, wer nicht will, muss. – Das Zusammenleben wird positiv gefördert, die Integration wird erleichtert. Und das ist gut so.

Dieses Gesetz wird im Ausschuss diskutiert werden, und sicherlich wird auch die Frage gestellt werden müssen, warum nur die Zuwanderer der letzten fünf Jahre die Chance auf einen geförderten Deutschkurs haben sollen. Der Zeitraum sollte verlängert werden. Die Diskussion darüber wird sicher interessant. (Beifall bei der ÖVP.)

18.46


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

18.46


Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag wird vorgeschlagen, Teile des Fremdenrechtes zu ändern, und zwar vor allem jene Teile, die in den letzten Monaten oder Jahren erst geändert wurden.

Ich möchte Ihnen an einem Fall zeigen, zu welchen Konsequenzen die Novellierung des Fremdenrechtes 2002 geführt hat.

Ein Mann lernt eine Frau kennen. Er ist Wiener, sie kommt aus der Ukraine. Sie verlieben sich ineinander, aus der anfänglichen Fernbeziehung wird mehr. Sie heiraten, sie zieht mit ihrem mittlerweile neunjährigen Sohn nach Wien.

 


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