man, dass sich für
sie oft die Frage stellt: Was mache ich, wenn das Kind krank ist, wenn das Kind
erbricht, wenn das Kind Symptome zeigt, angesichts derer dringend die Eltern
gefragt werden müssen, was da los ist? – Sie ruft zu Hause an und kann sich
nicht verständigen. Was macht die Mutter, wenn sie dem Kind Mitteilungen
mitzugeben hat oder wenn dem Kind schriftliche Mitteilungen an die Eltern
mitgegeben werden müssen? – Es geht nicht.
Das Problem fängt
schon bei der Anmeldung zum Kindergartenbesuch an. Bei uns hat man jetzt schon
vorgefertigte Formulare in türkischer Sprache, damit man überhaupt in Kommunikation
treten kann. Um das Problem zu lösen, hat man eine Türkisch sprechende
Hilfskraft eingestellt, mit dem Ergebnis, dass die Kinder jetzt nicht mehr
Deutsch lernen und das Problem im Kindergarten nur noch größer wird. Viele
Eltern sagen: Wenn ich es mir aussuchen kann, schicke ich meine Kinder in einen
Kindergarten, wo auch der Förderunterricht in deutscher Sprache möglich ist.
Wenn wir in der
Integration die Zeit versäumen und das dringend Notwendige – wenn es sein
muss, auch mit etwas Nachdruck – nicht erreichen, dann gibt es Probleme,
die sich zu großen Problemen auswachsen.
Wir wissen, dass
viele Frauen aus Anatolien nicht Deutsch lernen dürfen. Wir sehen
das, weil auch nach langem Aufenthalt so manche Frau nur sehr, sehr wenig
Deutsch spricht. Wenn man nachfragt, dann weiß man sehr rasch, dass die Männer
es einfach nicht wollen, dass ihre Frauen Deutsch lernen, dass sie eine gewisse
Selbständigkeit entwickeln, vielleicht sogar noch selbst einkaufen können,
vielleicht sogar in einen normalen Supermarkt gehen oder Angebote sehen, die
sie nicht sehen sollen.
Es ist höchste
Zeit, dem gegenzusteuern, und es ist absolut richtig, den Frauen die Chance zu
geben – die Chance zu geben! –, einen Kurs zu besuchen, den
sie – unter Anführungszeichen – „besuchen müssen“, weil sonst
allfällige Konsequenzen drohen.
Nicht reden zu
können, das ist eine soziale Schwäche, die behoben werden kann. Die
Verpflichtung zum Sprachkurs öffnet vielen Menschen, die schon hier sind, unser
Land. Der Sprachkurs gibt die Möglichkeit, wirklich teilzunehmen an dem, was
bei uns geschieht. Die Verpflichtung hilft über die erste Hürde hinweg. Schon
Seneca hat gesagt: Wer will, der kann, wer nicht will, muss. – Das
Zusammenleben wird positiv gefördert, die Integration wird erleichtert. Und das
ist gut so.
Dieses Gesetz wird
im Ausschuss diskutiert werden, und sicherlich wird auch die Frage gestellt
werden müssen, warum nur die Zuwanderer der letzten fünf Jahre die Chance auf
einen geförderten Deutschkurs haben sollen. Der Zeitraum sollte verlängert
werden. Die Diskussion darüber wird sicher interessant. (Beifall bei der
ÖVP.)
18.46
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter
Krainer. – Bitte.
18.46
Abgeordneter
Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden Antrag wird
vorgeschlagen, Teile des Fremdenrechtes zu ändern, und zwar vor allem jene
Teile, die in den letzten Monaten oder Jahren erst geändert wurden.
Ich möchte Ihnen
an einem Fall zeigen, zu welchen Konsequenzen die Novellierung des
Fremdenrechtes 2002 geführt hat.
Ein Mann lernt
eine Frau kennen. Er ist Wiener, sie kommt aus der Ukraine. Sie verlieben sich
ineinander, aus der anfänglichen Fernbeziehung wird mehr. Sie heiraten, sie
zieht mit ihrem mittlerweile neunjährigen Sohn nach Wien.