Sie lernt Deutsch
und kann es mittlerweile perfekt, ihr Sohn auch – ganz ohne Zwang, ganz
ohne Strafandrohung. Er besucht die Volksschule, ist Klassenbester, sie ist
eine Verkäuferin im Kaufhaus Steffl.
Nach vier Jahren
Ehe meint der Mann, sie sollte sich doch um die Staatsbürgerschaft bewerben.
Das tut sie. Alle Voraussetzungen sind erfüllt, sie bekommt den Zusicherungsbescheid.
Nachdem sie den Zusicherungsbescheid bekommen hat, geht sie auf die ukrainische
Botschaft, weil sie ja ihre alte Staatsbürgerschaft zurücklegen muss und auch
die Staatsbürgerschaft ihres Sohnes. So etwas dauert Monate oder Jahre. So
auch in diesem Fall.
Wenige Tage, bevor
sie die Bestätigung von der ukrainischen Botschaft bekommt, dass sie aus der
ukrainischen Staatsbürgerschaft entlassen ist, wird ihr Mann krank. Am
Donnerstag geht er zum Arzt, am Freitag kommt er ins Spital und am Samstag
stirbt er; mit 59 Jahren. – So weit, so schlimm. Aber es kommt noch
schlimmer.
Mit der
Bestätigung geht sie jetzt ins Rathaus und will sich die neue
Staatsbürgerschaft abholen. Doch die bekommt sie nicht, weil die
Voraussetzungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nicht mehr
vorliegen, weil sie ja nicht mehr mit einem Österreicher verheiratet ist. Jetzt
ist sie staatenlos und kann die österreichische Staatsbürgerschaft frühestens
in zwei Jahren bekommen, die ukrainische frühestens erst wieder in drei
Jahren. – So weit, so schlimm. Aber es kommt noch schlimmer.
Sie will nämlich
einerseits ihre kranke Mutter, die mittlerweile 72 Jahre alt ist, besuchen
und andererseits, wie sie das jedes Jahr macht, am Todestag ihres Vaters dessen
Grab, wo sich die ganze Familie trifft. Sie würde auch einen Pass bekommen, ein
Reisedokument für Staatenlose, das für alle Länder dieser Erde gilt, nur für
die Ukraine nicht, weil nämlich vor einem halben Jahr in diesem Haus das
Fremdenrecht novelliert wurde und der § 80 Abs. 2 dahin gehend
adaptiert wurde, dass sie in alle Länder dieser Erde reisen kann, nur nicht in
dieses.
Ich lade Sie alle
ein, bei der Novellierung des Fremdenrechtes nicht nur für diesen Fall, für
diese Frau, eine Lösung zu finden, sondern auch für die vielen anderen Fälle,
die es gibt. Ich lade insbesondere Minister Strasser – der jetzt leider
nicht im Saal ist – dazu ein, das zu tun, sich solche Fälle anzuschauen
und das Gesetz auch dahin gehend zu entschärfen. – Herzlichen Dank. (Beifall
bei der SPÖ.)
18.49
Präsident
Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.
18.50
Abgeordneter
Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Stoisits unternimmt wieder einmal einen Anlauf in Angelegenheit
ihres Lieblingsthemas: Ausländer. – Frau Stoisits, ich würde mir wünschen,
dass Sie auch nur einmal, ein einziges Mal hier herauskommen und sich nur halb
so engagiert für die Anliegen der Österreicherinnen und Österreicher stark
machen. (Abg. Mag. Kogler: Das ist unerhört!) Nein! Es
sind immer die Ausländer, es ist permanent das Ausländerthema. (Abg. Öllinger:
Kommen Sie mit einer neuen Regierung heraus!)
Sie sprechen in
Ihrer Begründung von einem Diktat für Neuzuwanderer, doch die Sache ist ganz
einfach. Punkt eins: Das Scheunentor ist einfach nicht mehr sperrangelweit
offen. Dementsprechend folgt Punkt zwei: Unser Ziel ist in erster Linie Integration
vor Neuzuwanderung. Und die Integration hat bis jetzt nur mangelhaft
funktioniert. Das wird in den Ausführungen von Frau Mag. Stoisits ja
ohnehin auch dargelegt.
Jetzt haben wir eine Neuregelung getroffen, weil wir gesehen haben, dass diese Integration bis jetzt eben nicht zielführend, sondern nur mangelhaft war. Ja, wir wollen nämlich innerhalb von drei Jahren wissen, ob jemand willens und bereit ist, sich zu integrieren oder nicht. (Abg. Mag. Kogler: Das wollen Sie wissen?) Das wollen wir wissen. Integration kann, bitte, nur über eine Sprache erfolgen. Das wissen Sie genauso gut wie wir alle hier. Und die Integration war